Nach einem Schaden kommt die Versicherung für die Reparatur auf – aber wie sieht es mit dem Wertverlust aus? Wenn ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde, dann lässt sich dieser Schaden in den meisten Fällen in einer kompetenten Fachwerkstatt so beheben, dass alles wieder wie vorher ist. Aber die Wertminderung für ein nicht unfallfreies Fahrzeug bleibt.
Was ist eine Wertminderung?
Wenn Sie das Fahrzeug in näherer Zukunft verkaufen möchte, dann wird er wohl nicht den gleichen Verkaufserlös erzielen können, der für ein unfallfreies Fahrzeug möglich gewesen wäre. Diese finanziellen Einbußen werden auch als „merkantile Wertminderung“ bezeichnet.
Wie wird eine Wertminderung berechnet?
Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden
Nachstehend sehen Sie den Faktor der Wertminderung, basierend auf dem prozentualen Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert:
Berechnungsbeispiel für eine merkantile Wertminderung:
Sie sind Geschädigter bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall.
- Wiederbeschaffungswert = 30.000 Euro laut Gutachten
- Reparaturkosten = 9.300 Euro laut Gutachten
- Fahrzeug ist im dritten Zulassungsjahr
Berechnung des Reparaturverhältnisses:
- Reparaturverhältnis = 9.300 Euro / 30.000 Euro x 100 = 31 % des Wiederbeschaffungswerts
- Faktor der Wertminderung (im dritten Zulassungsjahr) gemäß Tabelle = 4 %
Berechnung der Wertminderung:
- Summe der Wertminderung = (30.000 Euro + 9.300 Euro) x 4 % = 1.572 Euro
Neben Reparaturkosten in Höhe 9.300 Euro entsteht auch ein finanzieller Nachteil durch den zu erwartenden Mindererlös in Höhe von über 1.500 Euro, wenn er das Fahrzeug irgendwann verkaufen möchte.
Wann wird eine Wertminderung nicht angesetzt?
In der Regel wird in diesen drei Fällen keine Wertminderung angesetzt:
- Bei einem Bagatellschaden (Reparaturkostenverhältnis weniger als 10 %)
- Wenn das Fahrzeug vor mehr als 5 Jahren erstmals zugelassen wurde
- Wenn die bisherige Gesamtlaufleistung mehr als 100.000 km beträgt.
Vor allem bei den beiden letztgenannten Kriterien ist eher davon auszugehen, dass das Fahrzeug durch den Einbau von neuen Ersatzteilen oder eine neue Lackierung sogar eine Wertsteigerung erfahren hat, weshalb eine Wertminderung seitens der Versicherung nicht mehr gewährt wird.
Wertminderungsausgleich durch die Kfz-Versicherung
Wenn Sie von einem Dritten, also einem anderen Verkehrsteilnehmer, geschädigt wurden, dann wird ihnen der Wertverlust im Regelfall durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt.
Handelt es sich um einen Kaskoschaden, also die Beschädigung des eigenen Fahrzeugs ohne Beteiligung eines Dritten, der zur Verantwortung gezogen werden könnte, dann sollte der Wertminderungsausgleich durch die eigene Vollkasko-Versicherung abgedeckt sein.
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- Itzehoer Top Drive: bis zu 10 % der Reparaturkosten (ab 1.500 Euro)
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