Welche Leistungen umfasst die Kfz-Teilkasko?
Autoversicherung – Kfz-Versicherung
[1] Haftpflichtversicherung
[2] Teilkaskoversicherung
[3] Vollkaskoversicherung
[4] Schutzbriefleistungen
So ist man durch die Teilkaskoversicherung auch gegen Schäden geschützt, die durch Brand, Explosion, Zusammenstösse mit Haarwild oder Marderbisse entstehen. Auch Umwelteinflüsse und damit verbundene Schäden am KFZ deckt diese Versicherung ab. Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung zählen zu diesen Naturgewalten
ebenso wie Steinschlag. Selbst bei Diebstahl ist das Fahrzeug mit der Teilkaskoversicherung geschützt. Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung empfiehlt sich vor allem für neuwertige Autos. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungen, bei welchen man die Teilkaskoversicherung abschließen kann.
Hier lohnt vor Vertragsunterzeichnung ein Versicherungsvergleich der einzelnen Anbieter, da die einzelnen Leistungen oft variieren. Die bekanntesten Anbieter einer KFZ-Teilkaskoversicherung sind die Allianz, VHV, R+V, HDI und die HUK Versicherung. Man kann mittlerweile diese Versicherung, in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, auch in Warenhäusern wie Tchibo oder bei Karstadt Quelle abschließen.
Die Teilkaskoversicherung hat keine SFR Rabattstaffel, als der zu entrichtende Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein entscheidender Faktor ist die Typklasse – die einzelnen Fahrzeugmodelle werden unterschiedlich eingestuft. Auch die Regionalklasse, also der Ort, an dem das Fahrzeug gemeldet ist, spielt eine entscheidende Rolle. Weiterhin ist das Alter des Fahrzeughalters, das Fahrzeugalter sowie die durchschnittliche jährliche Fahrtleistung von Bedeutung für die Festsetzung des monatlichen Beitrages.
Die Teilkaskoversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens selbst übernehmen muß. Hierbei kann man zwischen verschiedenen Beträgen wählen: im Normalfall gibt es die Selbstbeteiligung mit 150, 300, 500, 1.000 oder 2.500 Euro und höher. Eine Schadenfreiheitsklasse gibt es in der Teilkaskoversicherung nicht. Es ist ein 100% Beitrag festgelegt. der Immer gleich bleibt. Eine Stufung im Schadenfall, gibt es in der Regel nicht. Es wird bei erhötem Schadenaufkommen eine Erhöhung der Selbstbeteiligung angeboten oder den Vertrag zu beenden.
Tipp: Wenn eine gute Schadenfreiheitsklasse in der Vollkaskoversicherung vorhanden ist, kann die Vollkasko mit eingeschlossener Teilkasko günstiger sein. In der Vollkaskoversicherung gibt es eine Schadensfreiheitsklasse. Wenn zum Beispiel die Teilkasko 100 EUR im Jahr kostet und die Vollkasko (inklusive Teilkasko) 200 EUR abzüglich den Schadensfreiheitsklassenrabatt z.B. SF 25 mit 30% kostet die Vollkasko nur 60,-EUR. Für Neueinsteiger ist dies in der Regel nicht der Fall.
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Versicherungsschutz bei Pkw-Brandserien
Welche Versicherung zahlt für die Schäden an brennenden Autos?
Die Teilkaskoversicherung sichert den eigenen Pkw unter anderem vor dem Risiko "Brand und Explosion" ab. Gezahlt werden die Reparaturkosten oder, falls das Fahrzeug zerstört wurde der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Verbleibt ein Restwert, wird dieser von der Entschädigungsleistung abgezogen. Als Versicherer haben wir gegenüber einem gegebenenfalls später verurteilten Brandstifter einen Regressanspruch. Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss für den entstandenen Schaden zunächst selbst aufkommen. Falls es später zu einer Verurteilung des Brandstifters kommt, können Autobesitzer Schadenersatz fordern und den Täter somit haftbar machen.
Wenn es sich um eine Brandserie in einer Stadt einer Region handelt, steigen dann im nächsten Jahr automatisch die Autoversicherungsprämien?
Eine Änderung der Regionalklassen in der Kaskoversicherung wegen einer Brandserie ist nicht zu erwarten. Denn einzelne Schadenfälle in einer Region haben in der Regel keinen messbaren Einfluss auf die Beitragskalkulation insgesamt.
Was genau ist eine Regionalklasse?
Die Beiträge zur Autoversicherung setzen sich unter anderem aus HSN+TSN, Typklassen und Regionalklassen zusammen, die vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), jährlich ermittelt werden. Für die Regionalklassen errechnet sich dieser Indexwert aus der Höhe und der Anzahl der Schäden, die von den Autofahrern mit dem jeweiligen amtlichen Kennzeichen insgesamt in einer Region verursacht und von der Versicherung reguliert wurden. Dazu zählt in der Teilkaskoversicherung unter anderem auch die Anzahl der Brandschäden.
KFZ-Versicherung Beule, Kratzer, Brandanschlag
Brandanschläge auf parkende Autos gingen durch alle Schlagzeilen und bestimmen in Berlin sogar die Abgeordnetenwahl. Dabei wird schnell einmal vergessen, dass abgestellte PKW immer wieder durch Angriffe zu Schaden kommen: Reifen werden zerschnitten, der Lack zerkratzt, Windschutzscheiben eingeschlagen. Doch wann zahlt die Versicherung?
Randalierer halten die Polizei zum Narren – immer wieder brennen in Großstädten Autos, allein in Berlin sind hunderte Fahrzeuge angezündet worden. Doch kaum ein Täter kann überführt werden. Längst haben es die Brandstifter nicht mehr nur auf große Limousinen abgesehen, sondern setzen auch Kleinwagen und ältere PKW in Brand.
Teilkasko zahlt bei Feuerschäden
Wie verhält es sich aber mit dem Versicherungsschutz, wenn der eigene PKW Opfer eines Brandanschlages wurde? Vor einiger Zeit ist die Diskussion entstanden, ob für Brandschäden auch die Teilkaskoversicherung aufkommt. Besorgten Autofahrern kann hier Entwarnung gegeben werden, denn in der Regel zahlt die Teilkasko für alle Schäden, die durch Feuer entstanden sind. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht selbst als Ziel des Brandanschlages galt, sondern in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem brennenden Auto stand: etwa wenn aufgrund der großen Hitze ein Sengschaden am PKW entstanden ist und es hierbei zu einer offenen Flammenbildung kam.
Vollkasko zahlt bei Vandalismusschäden
Anders verhält es sich bei Vandalismusschäden. Wird bei einem Auto die Scheibe eingeschlagen, der Lack mutwillig zerkratzt oder der PKW sogar mit Graffiti besprüht, gilt dies als "mut- oder böswillige Beschädigung des Fahrzeuges". Hierfür zahlt nur eine Vollkaskoversicherung. Als Ausnahme kann jedoch gelten, wenn die Scheibe bei einem Diebstahlversuch zerbrochen wurde: dann leistet in der Regel auch eine Teilkaskoversicherung für den Schaden.
Schaden zur Anzeige bringen
Wurde das Fahrzeug durch einen Randalierer beschädigt, so empfiehlt es sich, schnellstmöglich die Polizei einzuschalten. So ist der Verursacher zu Schadensersatz verpflichtet, sofern er ermittelt werden kann. Doch auch wenn die Aufklärungsraten gering sind, sollten die Geschädigten den Gang zur Polizei nicht scheuen. Will die Versicherung nicht zahlen, weil sie einen Autofahrer des Betruges verdächtigt, so ist man mit einer polizeilichen Anzeige auf der sicheren Seite. (VB)