Vor allem Katzenbisse an der Hand sind gefährlich
Oft sind Hände oder Unterarme betroffen, wenn die Katze beißt. Dabei dringen die spitzen und langen Zähne des Tieres tief in das Gewebe ein und bringen damit Keime in den Körper. Vor allem im Bereich der Hand ist die Gefahr einer Infektion groß. Durch die hier nahe an der Hautoberfläche liegenden Sehnen wandern die Erreger im ganzen Körper umher, noch ehe das Immunsystem dagegen etwas unternehmen kann. Die Folge ist im schlimmsten Fall eine Blutvergiftung; Gelenke, Sehnenscheiden und Knochenhäute entzünden sich.
Tierbisse sind gefährlich
Beißt ein Hund zu, entstehen seltener Infektionen. Dennoch sind sie gefährlich, weil durch das größere Gebiss die Wunden großflächiger sind. Egal, welches Tier zugebissen hat – die Wunde muss schnellstmöglich gereinigt und mit einem Desinfektionsmittel behandelt werden. Danach muss ein steriler Verband die betroffene Stelle schützen. Bei Fieber oder anderen Anzeichen einer Infektion sollte man sofort zum Arzt, bei Kindern oder kranken Menschen am besten gleich.
Was wird unternommen?
Ein Antibiotikum ist oft notwendig, mitunter eine Operation. Auf keinen Fall sind Tierbisse harmlos. Der Status der Tetanusimpfung sollte auf alle Fälle geprüft werden. Besonders im Ausland kann dies wichtig sein.
Private Haftpflicht auch für Katzenhalter wichtig
Während es für manche Tiere eine extra Haftpflichtversicherung gibt, ist dies bei Katzen nicht der Fall. Ob jedoch der Halter haftpflichtig gemacht werden kann, wenn die Katze Schaden anrichtet, kommt auf den Fall an und wird auch von Richtern verschieden gesehen. Nimmt man beispielsweise ein Tier auf den Arm, so hat man sich freiwillig der Gefahr des Bisses ausgesetzt und kann dann keinen Schadenersatz fordern.
Ob allerdings die private Haftpflicht immer für Schäden der Katze aufkommt, ist ebenfalls nicht klar geregelt. Es kommt auf die Situation an wie der Schaden entstanden ist und die Gesellschaft mit dem jeweiligen Vertrag an. Während manche privaten Haftpflichtversicherungen zahlen, vor allem wenn es um Personenschäden geht, lehnen es andere ab. Wer also eine Katze hält, sollte sich mit seiner Privathaftpflichtversicherung danach richten. Denn gerade ein Personenschaden kann schnell in die Tausende gehen. Ist der Gebissene beispielsweise privat krankenversichert, kann ein Selbstbehalt der Krankenkasse entstehen, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Hier sollte man sich auf alle Fälle vor dem Kauf des Tieres umfassend beraten lassen.
Private Haftpflichtversicherung: Die Haftung ist „Kleintieren“ beschränkt. Zu diesen „zahmen Haustiere“ gehören auch Katzen. Diese ist ohne preislichen Mehraufwand in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, zumindest wenn es sich um die allgemein verbreitete Hauskatze handelt.
Die Unfallversicherung und ihre Leistung
Wer sich privat gegen Unfälle versichert hat, erhält aus diesem Vertrag eine Leistung, wenn durch den Katzenbiss ein bleibender Gesundheitsschaden entsteht. Das kann vor allem an den Händen passieren, durch steif gebliebene Finger oder ein nur noch eingeschränkt bewegliches Handgelenk. Die Unfallversicherung zahlt jedoch immer nur eine einmalige Leistung, und diese richtet sich nach dem Grad der Invalidität, die entstanden ist. Eine sogenannte Gliedertaxe legt fest, welche Prozente der Einschränkung welchen Gliedmaßen entsprechen. Bleiben beispielsweise zwei Finger steif, kann das je nach Vertrag eine Invalidität von 20 % verursachen, oder aber von 60 % . Damit ist auch die Leistung recht unterschiedlich.
Ehrenamtliche Hilfe im Verein
Viele Tierschutzvereine sind im Land ansässig – ohne die ehrenamtlichen Helfer wäre so manches Tierheim nicht mehr existent. Der Tierschutz ist daher auf die vielen Freiwilligen angewiesen. Um diese Menschen vor der höheren Gefahr eines Tierbisses zu schützen, der sie sich freiwillig aussetzen, schließen manche dieser Vereine für ihre Mitglieder eine Unfallversicherung ab, denn Ehrenamtliche genießen nur den Grundschutz der gesetzlichen Unfallfallversicherung (DGUV). Auch eine Vereinshaftpflicht ist sinnvoll, denn damit muss der im Verein Tätige nicht mit seiner privaten Haftung herhalten, wenn ein Tier bei Dritten Schäden verursacht, während es sich in seiner Obhut befand. Die Unfallversicherung sorgt dafür, dass bleibende Gesundheitsschäden bei den Mitgliedern durch beispielsweise einen Katzenbiss mit einer entsprechenden Einmalleistung aus der Versicherung abgemildert werden. (S.H.)