Katzenbiss: Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung sind wichtige Policen

19. Mrz 2014 | Familie & Freizeit

Ein jetzt bekannt gewordenes Urteil des Landgerichts Bielefeld zu einem Fall mit Personenschaden sorgt für Klarheit. Es wurde verhandelt, ob man an einer Verletzung mitschuldig ist, wenn man fremde Tiere aus seiner Wohnung vertreibt und dabei gebissen wird.

Der Fall (AZ: 21 S 38/11): Nachbars Katze

katze-hotelzimmer-berlin © Fotolia.com

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Ein Hundebesitzerpaar, das sich in einem Hotel eingemietet hatte, bekam unfreiwilligen Besuch von Nachbars Katze. Der Hund, der sich dem Eindringling gegenüber entsprechend ungastlich verhielt, wurde kurzerhand ins Bad gesperrt, bis die Hundebesitzer die Katze aus ihrem Hotelzimmer vertrieben haben.

Ist eine Katze ein bissiges Tier?

Die Katze jedoch fühlte sich offenbar im Hotelzimmer der Hundebesitzer wohl und wollte sich nicht verscheuchen lassen. Daher entschloss sich die Zimmermieterin, die Katze kurzerhand unter den Arm zu klemmen und nach draußen zu tragen. Doch das wiederum missfiel dem Stubentiger so sehr, dass die Katze sich mit einem Biss in den linken Zeigefinger der Frau wehrte. Diese Bisswunde entzündete sich, und es wurde ein Klinikaufenthalt notwendig.

Operation wegen Katzenbiss

Nach einigen erfolglosen Behandlungen wurden sogar eine OP sowie viele weitere umfangreiche Behandlungen nötig. Das schlimme Ergebnis: Durch den Katzenbiss konnte die Hand konnte nicht wieder vollständig hergestellt werden, Bewegungseinschränkungen blieben zurück, die auch die Arbeit der Frau einschränken.

Haftpflichtversicherung muss Katzenbiss bezahlen

Für diesen Schaden erhielt die Gebissene rund 1.000 Euro Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld von etwa 1.250 Euro. Damit war für die Haftpflichtversicherung der Fall erledigt und sie gingen davon aus, dass keine weitere Schäden zu erwarten seien. Die Geschädigte jedoch verlangte von der Versicherung eine Erklärung, dass diese für weitere materielle und immaterielle Schäden aufkommen solle, die in der Folge auftreten könnten.

Mitverschulden der Geschädigten

Wie der Haftpflichtversicherer den Fall sah, ist der Geschädigten eine Mitschuld von zumindest der Hälfte anzulasten, da diese das Hotelpersonal hätte bitten müssen, das Tier zu entfernen, statt dies selbst zu tun. Doch sowohl das Amtsgericht Bielefeld noch das zur Berufung vom Versicherer angerufene Landgericht folgten dieser Auffassung. Es wurden Gutachten eingeholt die belegten, dass bei dieser Verletzung kein Ausschluss von Folgeschäden möglich ist.

Versicherung der Katzenbesitzerin muss weiter zahlen

Somit war es das Recht der Frau, sich zunächst dem Grunde nach weitere Zahlungen bestätigen zu lassen. Außerdem waren die Richter nicht der Auffassung, dass es Mitverschulden anzurechnen sei. Denn der Vorfall ist der Geschädigten in keinem Punkt schuldhaft zuzurechnen. Dass die Katze derart aggressiv reagieren würde, war für die Hundebesitzerin nicht vorhersehbar. Eine Katze aus dem Zimmer zu tragen ist daher kein Grund für eine Anrechnung von Mitverschulden.

Mit einer Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite!

Geschädigte, die eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können solchen Gerichtsverhandlungen gelassen entgegensehen. Denn sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten werden von dieser übernommen. Dafür Voraussetzung ist allerdings eine Deckungszusage der Versicherung und eine Aussicht auf Erfolg, wie sie im vorliegenden Fall bestanden hätte.

Katzenbesitzer sollten private Haftpflichtversicherung haben!

Doch der Fall zeigt auch, wie nötig für einen Katzenbesitzer die Haftpflichtversicherung ist. Denn abgesehen von großen Tieren, für die es eine eigene Haftpflichtversicherung gibt wie Hunde oder Pferde, ist die private Haftpflichtversicherung auch für die Kleintiere zuständig von Katze bis Hamster. Diese zahlt solche Forderungen wie oben beschrieben und wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Dies obliegt ansonsten dem Halter des Tieres allein. (S.H.)

Tipp: Eine Forderungsausfall-Versicherung, die man in eine private Haftpflichtversicherung einschließen kann, deckt eigene Forderungen des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen gegen einen Dritten ab. Zum Beispiel: Ein zahlungsunfähiger Katzenbesitzer (Schadenverursacher) wegen einer fehlenden Privat-Haftpflichtversicherung. Wer sich privat gegen Unfälle versichert hat, erhält aus diesem Vertrag eine Leistung, wenn durch den Katzenbiss ein bleibender Gesundheitsschaden entsteht.

Der Tagesspiegel schreibt zum Katzenbiss: "Die spitzen Zähne befördern Keime tief ins Fleisch. Jeder Katzenbiss muss daher vorsorglich behandelt werden. Doch kaum ein Katzenbesitzer ahnt, wie gefährlich die kleine Wunde sein kann. Katzen beißen nur in großer Not richtig zu – etwa, wenn sie in Panik geraten oder starke Schmerzen haben. Dann allerdings übt ihr Kiefer eine Kraft von bis zu einer Tonne pro Quadratzentimeter aus." [zum Artikel externer Link]


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