Immobilien: Sturmschäden können teuer werden

8. Apr 2015 | Haus & Wohnung

Die Stürme nehmen zu – und die Schäden werden immer höher. Woran das liegt, kann nur spekuliert werden, doch sich gegen die Schäden zu versichern, ist wichtiger denn je. Denn es kann Tote und Verletzte geben, und die Sachschäden gehen in die Millionen.

Wie sind Hausbesitzer versichert?

sturmschaden-versicherung-wohngebaeude © Fotolia.com

Sturmschaden Versicherung Wohngebäude

Die Wohngebäudeversicherung kommt für verschiedenste Schäden auf – auch solche, die durch Sturm entstanden sind. Dafür ist es unerheblich, ob der Sturm eine Ziegel vom Dach wirbelt, oder ein umgeknickter Baum auf das Haus fällt. Doch wer Nebengebäude mit versichern will, etwa einen Geräteschuppen oder ein Gartenhäusschen, der sollte dies unbedingt mit seiner Versicherung klären, denn diese sind nicht automatisch im Vertrag enthalten.

Hat man im Vertrag die Elementarschäden mit versichert, bekommt man auch Geld, wenn der Keller voll Regenwasser gelaufen ist – sonst jedoch nicht. Die Elementarschadenversicherung wird immer wichtiger – denn die Unwetter heftiger. Rund 99 % aller Grundbesitzer könnten diese freiwillige Versicherung abschließen – doch nur ein Drittel tut es.

Sturmschaden Wohngebäudeversicherung

Sturmschaden Wohngebäudeversicherung

Sie ist ein Zusatzeinschluss bei der Wohngebäudeversicherung und deckt nicht nur Wasserschäden ab, wie beispielsweise einen über die Ufer getretenen Fluss, sondern auch Erdrutsch und Erdbeben, Lawinen und Ähnliches. In einzelnen, besonders gefährdeten Gebieten, wird dieser Zusatzschutz nicht mehr angeboten, so beispielsweise in der Altstadt von Köln. Und je gefährdeter das Gebiet um das Gebäude ist, um so teurer wird der Einschluss auch. Doch es kann sich dennoch lohnen, ein Angebot anzufordern schafft Klarheit.

Was ist Sturm

Ob es stürmisch zugeht, ist eine Frage der Definition. Und deshalb haben sich die Versicherungen darauf geeinigt, dass „Sturm“ ein Wind ab Stärke 8 ist. Dies entspricht 62 km/h. Doch es gibt Ausnahmen, einige Gesellschaften leisten erst ab zweistelligen Windstärken. Dies ist in den jeweiligen Bedingungen festgelegt. Wie stark der Wind am jeweiligen Ort war, erfährt man –auch die Versicherung- beim Deutschen Wetterdienst in Offenbach. Dieser hat Zweigstellen in allen Bundesländern.

Was ist mit der Baustelle?

Sturmschaden Elementarschäden

Sturmschaden Elementarschäden

Wer beginnt ein Haus zu bauen, sollte unbedingt eine sogenannte Bauleistungsversicherung abschließen. Auch hier kann ein Sturmschaden beglichen werden.

Hausratversicherung

Auch Hausrat kann bei Sturm beschädigt werden. Wer eine Hausratversicherung hat, schützt damit seine Haushaltsgegenstände auch vor finanziellen Schäden bei Sturm. Möbel und andere Einrichtungsgegenstände sind dadurch abgesichert – hat der Sturm das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt, sind auch die Regenwasserschäden ein Fall für die Versicherung.

Haftpflichtversicherung

Bin ich für einen Schaden verantwortlich, der einem anderen geschieht, so bin ich dafür haftpflichtig zu machen. Die Privathaftpflicht schützt mich jedoch davor, wegen eines Missgeschicks in lebenslange finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Ein Blumentopf zum Beispiel, der beim Herabfallen einen Passanten trifft, wäre ein solcher Fall. Und ist es eine Dachziegel, sollte eine Gebäude-und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht-Versicherung bestehen.

KASKO für das Fahrzeug

Sturmschaden Wetterdienst Offenbach

Sturmschaden

Hat man durch den Sturm einen Unfall, wird dieser nicht anders behandelt, als ein gewöhnlicher Unfall ohne Sturm – das heißt, es ist eine Vollkasko-Versicherung vonnöten, will man Ersatz erhalten. Die Teilkasko hilft aber ebenfalls bei Sturmschäden – zum Beispiel, wenn herumfliegende Äste oder Ziegel das Auto beschädigt haben.

Verletzt durch Sturm

Es ist gar nicht so selten, dass es zu Verletzungen kommt, bei Unwettern wie Sturm. Dann greift die Krankenkasse und auch die private Unfallversicherung kann in Frage kommen. Sogar die Rentenversicherung oder die private Berufsunfähigkeit kommen im Härtefall auf den Tisch.

Beispiele Versicherungsleistung Sturmschäden

Eine Entscheidung je nach Lage des Falls ist dann angezeigt, wenn ein Terrasseneigentümer einen Schaden an der Markise meldet, der durch herabfallende Ziegel hervorgerufen wurde. Bei einem Fall vor 2008 war die Leistung versagt geblieben, obwohl der Eigentümer argumentierte, den Terrassenboden habe schützen zu wollen. Nach aktuellem Recht kann eine Entscheidung anderes ausfallen.

Muss ein Dach regelmäßig auf Schäden untersucht werden? Nein, stellten die Richter fest. Nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vernachlässigung darf die Versicherung die Leistung versagen. Ein Dach muss nicht ständig kontrolliert werden.

Ein Kraftfahrer hat einen Schaden gemeldet, der dadurch entstand, dass ein fremder PKW-Anhänger am Straßenrand abgestellt und wegen des Sturms auf die Straße getrieben wurde. Die Versicherung des Hängerbesitzers zahlt, weil der Eigentümer grob fahrlässig gehandelt hat, als er den Hänger stehen ließ.

Ist im Rahmen der Elementarversicherung ein Hagelschaden mitversichert, ist damit nur ein Schaden durch die Hagelkörner gemeint. Ist zeitgleich ein Temperatursturz dafür verantwortlich, dass in einem Dach Spannungsrisse entstehen, ist dies kein Versicherungsfall. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall ist von der Entschädigungsgrenze (die vereinbart wurde) abzuziehen und nicht vom Gesamtschaden. (S.H.)


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