Teile des Lohns sind für die Gläubiger tabu
Doch auch wer finanzielle Probleme hat, soll in der Bundesrepublik ein auskömmliches Leben führen können. Deshalb hat der Gesetzgeber einen monatlichen Grundbetrag vom Arbeitseinkommen festgelegt, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen auf Sozialhilfeniveau abrutschen und staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Seit dem 01.07.2015 dürfen Schuldner mehr von ihrem Lohn behalten. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen erhöht sich um 28,84 Euro auf dann 1073,88 Euro. Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, steigt dieser Beitrag um monatlich 404,16 Euro für die erste und um jeweils 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person. Das geht aus der sogenannten „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015“ hervor, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor wenigen Tagen veröffentlicht hat.
Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge geschützt
Damit Menschen mit Schulden für ihren Ruhestand privat vorsorgen können, sind auch die betriebliche Altersvorsorge und die Zulagen für vermögenswirksame Leistungen vor Gläubigern geschützt. Darüber hinaus bestimmte Renten und Zahlungen aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen. Hier lohnt es sich im Zweifel, eine professionelle Beratung einzuholen.
Auf bestimmte Versicherungen sollte man trotz Schulden nicht verzichten. So sollte jeder Bundesbürger eine private Haftpflicht-Police besitzen: Sie leistet, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist ohnehin Pflicht. Die Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung, falls man mit einem teuren Rechtsstreit konfrontiert wird. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte -wenn möglich- nicht gekündigt werden, da sie die Arbeitskraft absichert. Andere Versicherungen hängen von der individuellen Lebenssituation ab. Auch hier hilft ein Beratungsgespräch, Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen. (VB)