Ärger mit dem Finanzamt – das kennen viele. Denn nachdem man (mit oder ohne Hilfe) die Steuererklärung ausgefüllt und abgegeben hat, kommt der Bescheid nach einigen Wochen der Bearbeitung beim Bürger an. Wenn man diesen öffnet, ist oft der Ärger vorprogrammiert: die Erstattung fällt geringer aus als erwartet. Dies liegt daran, dass das Finanzamt eingereichte Rechnungen oder Erklärungen nicht anerkannt hat.
Lohnt der Kampf gegen das Finanzamt?
Stellt man auch nach Prüfung fest, dass man rechtens gehandelt hat, als man die eine oder andere Steuererleichterung verlangte, lohnt ein Einspruch. Diesen muss man schriftlich beim Finanzamt einreichen. Doch wenn dieser ebenfalls negativ beschieden wird, kann man nur eins tun: Zum Finanz- oder Verwaltungsgericht gehen und dort auf sein Recht pochen. Und hier kommt die Frage der Kosten auf: eine Rechtsschutzversicherung inklusive Steuer-Rechtsschutz zahlt die Rechnung.
Die Steuerrechtsschutz lohnt beim Kampf gegen das Finanzamt
Streitigkeiten mit Behörden erscheinen oft aussichtslos – doch ein Versuch kann sich lohnen. Wer beim Finanzamt klar stellt, dass er sein Recht durchsetzen wird, ist gut beraten, wenn er eine Steuerrechtsschutzversicherung hat. Auch bei Streitereien vor dem Verwaltungsgericht ist diese hilfreich. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn man gegen die Gemeinde klagen möchte, weil eventuelle Leistungen zwar abgerechnet, aber nicht erbracht wurden.
Was zahlt die Versicherung?
Die Versicherung zahlt im Falle eines Rechtsstreits sowohl die Kosten für den eigenen Rechtsbeistand als auch die Gerichtskosten. Sollten Aufwandsentschädigungen für Zeugen oder Kosten für die Gegenseite anfallen, werden auch diese beglichen.
Doch Vorsicht: Rechtsschutzversicherung ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung. Der Baustein des Steuer-Rechtsschutzes muss beinhaltet sein, damit solche Fälle abgedeckt sind. Wofür die Versicherung einstehen soll (Arbeitsrecht etc.), muss der Kunde mit der Gesellschaft klären und so den entsprechenden Vertrag aushandeln. Bevor man vor Gericht zieht, sollte also geklärt sein, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Denn die Beiträge für diese Absicherung steigen mit jedem Baustein, der hinzugenommen wird.
Die Ausnahme in der Steuer-Rechtsschutzversicherung
Ermittelt das Finanzamt bzw. der Staatsanwalt aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung, wie im aktuellen Fall Hoeneß, dann hilft es auch nicht, eine Steuer-Rechtsschutz abgeschlossen zu haben. Wird dem Kunden eine Straftat vorgeworfen, kann die Versicherung unter Umständen, wenn der erweiterte Straf-Rechtsschutz eingeschlossen ist, noch für die Kosten aufkommen. Wird man aber verurteilt, gilt die Steuerhinterziehung als Vorsatz, und dieser ist nicht in der Versicherung enthalten. (S.H.)