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Laut Gesetz ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Dennoch kann es passieren, dass Personen einen Unfall verursachen, die keine Versicherung haben. Auch Fahrerflucht ist kein seltenes Delikt. Die Geschädigten würden in solch einem Fall im Regen stehen und auf ärztliche Behandlungskosten und Reparaturausgaben sitzenbleiben. Hier kann jedoch der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. eine große Hilfe sein.
Voraussetzungen, um Schadensersatz zu erhalten
Hat das Unfallopfer keine Aussichten, den Schaden vom Schuldigen, der eigenen Vollkasko-Versicherung oder der Krankenkasse beglichen zu bekommen, kann es sich an die VOH wenden.
Laut § 12 ff. PflVG
Schmerzensgeld nicht ausgeschlossen
Werden bei einem Unfall mit Fahrerflucht keine Menschen verletzt, werden Schäden am Fahrzeug nicht bezahlt. Liegen dagegen sowohl Personen- als auch Sachschäden vor, werden die entstandenen Kosten unter Abzug eines Selbstbehalts von 500 Euro erstattet. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, wenn der Unfallverursacher nicht versichert war oder das Unglück absichtlich herbeigeführt hat. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen wie Amputationen oder gesundheitlichen Dauerschäden zahlt die VOH
Gute Nachricht für Steuerzahler
Wichtig zu wissen ist, dass für diese Entschädigungsleistungen keine Steuergelder ausgegeben werden. Stattdessen unterstützt die VOH die Verkehrsopfer mit Mitteln, die aus Garantiefonds stammen. In diese zahlen alle in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer ein. Somit werden Lücken im Pflichtversicherungsgesetz geschlossen und Unschuldige vor Härten bewahrt, für die sie am wenigstens können. Auch die Abwicklung erfolgt recht unbürokratisch. Die Geschädigten können ihren Antrag formlos erstellen. Lediglich eine kurze Beschreibung des Sachverhalts und die Angabe, welche Schäden beglichen werden sollen, sind nötig. Formulare können auch auf der Internetseite der VOH heruntergeladen werden. (Sylvia Bertuch)