Hausratversicherung WG (Wohngemeinschaft)

1. Okt 2020 | Haus & Wohnung

Wohngemeinschaften, kurz WGs, sind längst keine Wohnform mehr ausschließlich für Studenten. Die Hausratversicherung schützt unter anderem bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl. Was im Bezug auf die Hausratversicherung bei Wohngemeinschaften zu beachten ist, lesen Sie im folgenden Artikel.

Wie versichert man Hausrat in WGs?

Aufgeteilte Kühlschränke, Party bis zum Morgengrauen und Putzpläne. Spätestens wenn an den Hochschulen die Wintersemester beginnen, starten auch wieder die sogenannten Castings um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Sie sind für viele junge Leute der Inbegriff des Studentenlebens. Doch nicht nur für diese, auch immer mehr Berufstätige und auch Senioren ziehen Wohngemeinschaften als bevorzugtes Wohnkonzept vor, um vom geselligen Miteinander, der gegenseitigen Unterstützung und der Schonung von Ressourcen zu profitieren.

Das Leben in einer Wohngemeinschaft bringt viele Vorteile mit sich, allerdings gibt es auch einiges zu beachten, um mögliche Reibungspunkte zu vermeiden. Ein Punkt, der bei den meisten vermutlich nicht gleich auf dem Schirm steht, ist die Frage nach dem Versicherungsschutz für den eingebrachten Hausrat. Insbesondere für Gemeinschaftsräume wie der Küche oder dem gemeinsamen Wohn- oder Badezimmer teilen sich die Bewohner diesen untereinander. Mit einer Hausratversicherung kein Problem. Oder?

Für die Absicherung einer Wohngemeinschaft gilt es, zwei Szenarien zu unterscheiden:

  • Absicherung einer kompletten WG
  • Absicherung eines einzelnen Zimmers innerhalb einer WG

​Absicherung der gesamten Wohngemeinschaft

Diese Absicherungsmöglichkeit ist in der Regel bei vielen Versicherern problemlos möglich. Die Bewohner müssen sich im Vorfeld auf einen Haupt-Versicherungsnehmer einigen. Die übrigen Mit-Versicherungsnehmer werden im Tarifrechner unter dem Punkt „Hinweise an den Versicherer“ konkret benannt. Bitte machen Sie Ihre Kunden darauf aufmerksam, Ihnen unbedingt mitzuteilen, wenn sich das Mietverhältnis ändert, also neue Bewohner hinzukommen oder ausziehen.

Für die Berechnung der Versicherungssumme ist der Hausrat bzw. die Wohnfläche der kompletten Wohngemeinschaft maßgebend.

Absicherung des einzelnen WG-Zimmers

In der Praxis ist die Absicherung eines einzelnen Zimmers immer anfragepflichtig und selten adäquat zu versichern. Dies liegt darin begründet, dass die Sicherungsvorschriften (z. B. eine abgeschlossene Tür) zwar für das einzelne WG-Zimmer geprüft werden können, selten jedoch für die ganze Wohngemeinschaft. Verletzen die Bewohner die Sicherungsvorschriften, also wird beispielsweise die Eingangstür zur WG offengelassen, wird es ein schwieriges Unterfangen. Die Mitbewohner des Versicherungsnehmers gelten nämlich nicht als Repräsentanten, sodass deren Fehler (z. B. grob fahrlässiges Handeln, grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen) nicht dem Versicherungsnehmer selbst zugerechnet werden dürfen. Aus diesem Grund verzichten die meisten Versicherer auf eine Quotierung, da man schlichtweg keine Handhabe gegen das (Fehl-)Verhalten der Mitbewohner hat, zu denen in diesem Szenario keinerlei vertragliche Beziehung besteht.

Bei WGs, bei denen ein Mitbewohner beispielsweise berufsbedingt an den Werktagen in einer anderen Stadt lebt, kann natürlich dennoch die Außenversicherung der eigenen Hausratversicherung infrage kommen, da dieser im Regelfall einen festen Wohnsitz außerhalb der WG vorweisen kann. Selbiges gilt für Wohngemeinschaften, in denen beispielsweise ein Student ein einzelnes Zimmer bewohnt. Dieses ließe sich idealerweise über die Außenversicherung des Hausratvertrags der Eltern absichern. Optimale Regelungen bieten hier unsere Deckungskonzepte von AIG und BSG, da hier auf die zeitliche Begrenzung innerhalb Deutschlands verzichtet wird. BSG prüft im Schadenfall jedoch – wie alle anderen Versicherer ohne Verzicht auf die zeitliche Begrenzung –, ob sich die Gegenstände wirklich nur vorübergehend außerhalb der Hauptwohnung befunden haben. AIG bietet hier eine bessere Regelung: Hier gilt der Zusatz „vorübergehend außerhalb der Hauptwohnung“ als gestrichen.

Bei Senioren-Wohngemeinschaften stellt sich das Unterfangen schwieriger dar. Hier empfehlen wir, direkt mit dem Versicherer in den Dialog zu gehen. Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe.


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