Hausratversicherung – Vorsicht vor Trickdiebstahl!

30. Okt 2014 | Haus & Wohnung

Der eine tarnt sich als Staubsauger-Verkäufer, der andere will dem Nachbarn nur eine Nachricht hinterlassen. Trickbetrüger haben weiterhin Hochkonjunktur. Vor allem ältere Menschen fallen immer wieder auf die schmutzigen Tricks herein. Doch die Hausratversicherung leistet für derartige Schäden nicht in jedem Fall. Eigentlich sollte man meinen, dass der Trickdiebstahl längst der Vergangenheit angehört – schließlich wurde schon oft vor Betrügereien an der Haustür gewarnt.

ablese-service-trickdiebstahl © Fotolia.com

Ablese Service Trickdiebstahl

Doch die Methoden der Kriminellen werden immer raffinierter. Zum Beispiel gibt sich ein gepflegt aussehender Mann als Freund des Nachbarn aus und bittet um Stift und Zettel, um dem Abwesenden eine Notiz zu hinterlassen. Oder ein vermeintlicher Mitarbeiter der Stadtwerke oder Telekom will den Stromzähler prüfen – und hat sogar einen gefälschten Ausweis dabei. Während die Bewohner mit diesen Maschen abgelenkt werden, durchsucht ein Komplize die Wohnung auf der Suche nach Wertgegenständen oder Bargeld. Schnell kann man Opfer eines Trickdiebstahls werden, am häufigsten sind ältere Menschen betroffen.

Wikipedia: „Trickdiebstahl ist ein Diebstahl, bei dem die Wegnahme durch eine Täuschung verschleiert wird, das heißt die Wegnahme ist für den Betroffenen als solche nicht erkennbar.“

Trickdiebstahl nicht immer mitversichert

Das Problem: Trickdiebstahl ist nicht in jeder Hausratversicherung abgedeckt. Derartige Delikte werden nämlich als Diebstahl gewertet und nicht als Raub oder gewaltsamer Einbruch, da das Opfer selbst die Tür geöffnet hat. Häufig sind Leistungen in Hausrat-Policen daran gebunden, dass die Tür zur Wohnung verschlossen gewesen ist und aufgebrochen werden musste.

Basler (BSG): Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) am Versicherungsort bis 1.000 € (Sonderkonzept bis 7.500 €) weltweit im Rahmen der Klausel Opfer polizeilich angezeigten Straftat
Domcura Top-Schutz: Trickdiebstahl in der vers. Wohnung bis 3.000 €
Die Bayerische: Trickdiebstahl in der vers. Wohnung bis 1.000 €

Deshalb lohnt es sich gerade für ältere Menschen nachzulesen, ob der Versicherungsvertrag auch für Trickdiebstahl eine Schadenszahlung vorsieht. Senioren werden nach Angaben der Polizei besonders häufig Opfer derartiger Gaunereien. In der Regel ist der Trickdiebstahl Bestandteil etwas teurerer Tarife und die hierfür erstattete Summe auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Vorbeugen ist besser als „Beklautwerden“
Aber man kann selbst etwas tun, um Trickdiebstahl vorzubeugen. Ableser von Stadtwerken werden zum Beispiel schriftlich angekündigt – steht ein Mitarbeiter ohne Anschreiben vor der Tür, ist Skepsis durchaus angebracht. Im Zweifel besser bei den Stadtwerken anrufen, ob wirklich gerade der Ablese-Service unterwegs ist. Auch sollte man keine unbestellten Handwerker in die Wohnung lassen. Wertsachen gehören in einen versteckten Tresor oder in ein Bankschließfach – dort sind sie auch bei Einbruch sicherer aufbewahrt.

Einschleichen oder Verborgen halten
GDV: "Einbruchdiebstahl ist gegeben, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte"

Diebstahl außerhalb der Wohnung

Wenn viele Menschen zusammen strömen, dann haben auch Diebe Hochsaison. Oft wird keine Kartenzahlung akzeptiert, da muss Bargeld in der Tasche sein. Dunkelheit und Gedränge erleichtern Langfingern zusätzlich ihr verderbliches Geschäft. Da mag es kaum verwundern, dass die Polizei in der Vorweihnachtszeit einen rapiden Anstieg von Taschendiebstählen beobachtet. Doch wer die Tricks der Übeltäter kennt, der kann sich besser schützen.

Einfacher Diebstahl ist kein Raub!
GDV: "Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Wider-standes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl)" Raub ist nur unter Anwendung von Gewalt gegeben!

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++++ Hinweis Interlloyd ++++ Einfacher Diebstahl
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Vorsicht! Meisterdiebe sind unterwegs
Oftmals reicht schon ein einfaches Anrempeln, damit Geldbörse und Kreditkarten ihren Besitzer wechseln. Dabei sind Meisterdiebe keineswegs eine Erfindung aus dem Märchen. Manche Ganoven schieben die leergeräumte Geldbörse wieder in die Tasche ihres Opfers zurück, nachdem sie das Diebesgut an sich gebracht haben. Dann wird der Klau nicht so schnell bemerkt. Wenn wichtige Ausweise und Dokumente noch da sind, verzichten zudem viele Bestohlene auf eine polizeiliche Anzeige.

Gerne geben sich Diebe auch als ortsunkundige Touristen aus oder sprechen ihr Opfer gezielt an. Denn nicht immer sind die Gauner allein unterwegs. Während ein Übeltäter den Betroffenen in ein Gespräch verwickelt, schleicht sich der andere von hinten an und greift ihm in die Tasche. Schon ist das Portemonnaie verschwunden.

Deshalb sollten Sie ihre Geldbörse niemals in der Gesäßtasche aufbewahren, sich nicht unnötig ablenken lassen und ihr Hab und Gut im Auge behalten. Wertsachen sollten immer in einer verschlossenen Innentasche aufbewahrt werden. Leicht haben es Diebe auch, wenn das Geld in einem Rucksack aufbewahrt wird – Schnell ist der Reißverschluss geöffnet. Lieber in einer Tasche vor dem Körper tragen!

Hausratversicherung erstattet nicht jeden Diebstahl

Wenn die Banknoten einmal weg sind, hoffen viele Diebesopfer auf ihre Hausratversicherung. Denn normalerweise kommt eine solche Police tatsächlich für Diebstahlschäden auf. Aber Hausratversicherungen erstatten Bargeld in der Regel nur dann, wenn es aus einer versicherten Wohnung gestohlen oder unter Androhung von Gewalt geraubt wurde. Hier haben Bestohlene schlechte Karten, wenn sie auf dem Weihnachtsmarkt Opfer von Langfingern geworden sind.

Manche Anbieter haben jedoch ihren Schutz erweitert und erstatten auch Diebesgut, wenn es aus dem PKW, einer Schlafkabine der Bahn oder einem Krankenhauszimmer entwendet wurde. Ein Beratungsgespräch kann helfen den passenden Schutz zu finden. (VB)

Schutz vor Diebstählen

Wer sich vor solch einem Unglück schützen möchte, sollte Handtaschen keinesfalls an der Seite tragen, sondern immer vor dem Körper. Die Wertsachen sollten zudem immer in einer verschlossenen Innentasche aufbewahrt werden. Am leichtesten haben es Diebe, wenn die Geldbörse im Rucksack verstaut ist – schnell ist der Reißverschluss geöffnet und das Diebesgut entnommen. Deshalb sollten gerade Geldbörsen an einem sichereren Ort aufbewahrt werden. (VB)


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