Hausratversicherung – Fahrradversicherung

14. Aug 2022 | Haus & Wohnung

Fahrräder sind ein beliebtes Fortbewegungsmittel und gerade in Städten die umweltschonende Alternative zum Auto. Das macht sie allerdings auch für Langfinger sehr attraktiv. Der Einschluss von Fahrraddiebstahlschäden in die Hausratversicherung dürfte sicher als eine der meist verwendetsten Lösungen sein, dennoch kommt es hinsichtlich der Versicherungssumme immer wieder zu Problemen – meist im Schadenfall.

Absicherung gegen Fahrraddiebstahl

Wer seinen Drahtesel liebt, kann natürlich einige Schutzvorkehrungen treffen: Ein gutes Schloss, so sagt es die Faustregel, sollte mindestens so teuer sein wie 10 Prozent des Fahrradwertes. Nachts stellt man es, bestenfalls sogar angeschlossen, in den Keller, statt es draußen vor dem Haus zu lassen. Tagsüber ist es auf belebten Plätzen sicherer. Nach Möglichkeit sollte das Rad stets mit dem Rahmen am Fahrradständer oder einer anderen festen Vorrichtung gesichert werden.

Eine weitere abschreckende Maßnahme gegen Diebstahl ist die polizeiliche Registrierung des Modells: Die zuständige Polizeistelle nimmt zentrale Daten wie die Rahmennummer oder besondere Bauteile auf und fotografiert das Rad. Sie vergibt ebenso kleine Aufkleber, die man sichtbar am Rahmen anbringen kann.

Abgeschlossen – aber richtig!

Leider hält nicht jedes "Stahlross" dem Diebeseifer stand. Ist ein Schadensfall eingetreten, sollte man stets umgehend bei der Polizei Anzeige erstatten. Gerade wer viel in sein Fahrrad investiert hat, sollte auch über den geeigneten Versicherungsschutz nachdenken. Hausratversicherungen oder spezielle Fahrradversicherungen sichern zumindest den materiellen Wert ab.

Die Hausratversicherung bietet nicht immer einen umfassenden Schutz:
Einige, gerade ältere Verträge beinhalten beispielsweise eine sogenannte "Nachtzeitklausel". Nach dieser besteht lediglich in der Zeit von 6 bis 22 Uhr ein umfassender Versicherungsschutz. Dann muss der Radbesitzer nachweisen, dass das Fahrrad tagsüber entwendet wurde.

Manche Gesellschaften schreiben zudem Reparaturwerkstätten, Marken des Fahrradschlosses oder Stellplätze in ihre Bedingungen oder erstatten den Neupreis nur anteilig. Fahrradanhänger werden oftmals komplett ausgeschlossen. Das Gespräch mit einem Versicherungsexperten kann da hilfreich sein: Viele Hausrattarife lassen sich mit einem erweiterten Versicherungsschutz für Fahrräder aufstocken.

Die Hausrat, der Fahrraddiebstahl und die richtige Summe

Oft beginnt alles mit der Anschaffung eines wertigen Fahrrades. Man gönnt sich etwas und lässt Tausend Euro und mehr für ein Rennrad oder – heute häufiger – ein E-Bike im Zweiradfachgeschäft. Ein derartiger Wert außerhalb der eigenen vier Wände weckt hohen Bedarf nach ausreichender Absicherung. Eigentlich keine Herausforderung, denn den Einschluss des einfachen Fahrraddiebstahlrisikos dürfte Ihnen wohl jeder Hausratversicherer in Deutschland ermöglichen.

Die Höhe der Versicherungssumme sollte an dieser Stelle allerdings gründlich überdacht werden. Wenn es nur ein einziges Rad im Haushalt gibt, sollte es keinerlei Probleme geben. Bei mehreren Rädern sieht die Sache schon etwas anders aus.

  • Genügt der Neuwert des teuersten Fahrrades?
  • Was, wenn mehr als nur ein Rad entwendet wird?
  • Hat man dann zwei Schadenfälle für die jeweils die vereinbarte Summe zur Verfügung steht?

Ganz grundsätzlich: Es ist nachvollziehbar, dass man die Grenze beim Wert des höchstwertigen Rads ziehen möchte – auch wenn das dem grundsätzlichen Handling in der Hausratversicherung widerspricht. Für den „Basisschutz“ wählt man für alle darin enthaltenen Gefahren eine Gesamtversicherungssumme, auch wenn z. B. bei einem Einbruchdiebstahl nur der Fernseher entwendet wird. Das Motto in Hausrat ist also eigentlich „Ich sichere alles ab!“.

Werfen Sie einen Blick in Bedingungen, werden Sie dort keine Beschränkung der Entschädigungsgrenze für Fahrraddiebstahl oder eine Begrenzung auf ein einzelnes Rad finden. Man muss daher davon ausgehen, dass der Verfasser der Bedingungen, dem Hausratgrundsatz folgend, auch hier eine gesamtheitliche Absicherung des Radbestands im Sinn hat.

Ja, aber müsste dann nicht auch Unterversicherung ein Thema sein?
Eine sehr gute Frage! Die Antwort lautet: Nein. Mit dem Einschluss des einfachen Fahrraddiebstahlrisikos erweitern Sie die Hausratversicherung um eine weitere Gefahr. Die Versicherungssumme des Hauptvertrags gilt ebenfalls dafür, allerdings wird die Erstattung im Leistungsfall mit der vereinbarten Entschädigungsgrenze eingeschränkt. Auf das praxisferne, rein theoretische Gedankenspiel, die Versicherungssumme würde nicht einmal für die Fahrräder im Haushalt ausreichen, müssen wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

❶Rad gestohlen, ein Schadenfall ❷Räder gestohlen, zwei Schadenfälle?

Es steht pro Schadenfall also eine vereinbarte Entschädigungsgrenze zur Verfügung. Wird nur ein Rad gestohlen und hat man die Entschädigungsgrenze ausreichend hoch gewählt, dann gibt es keine Probleme. Gehen wir nun aber davon aus, dass bei einem ausgedehnten Familienausflug ins Freibad zwei Räder gestohlen werden. Der Neuwert beider Räder beträgt 7.000 Euro, für Fahrraddiebstahl wurden 4.000 Euro vereinbart. Ist es nun in Ordnung, wenn der Versicherer lediglich 4.000 Euro erstattet?

Ja, das wird es in aller Regel tatsächlich sein. So wie es als ein Schaden gewertet wird, wenn Einbrecher aus dem Haus und aus der Garage etwas mitgehen lassen, sieht man auch den Diebstahl mehrer Räder als eine Tat. Natürlich gibt es Ausnahmen: Beispielsweise dann, wenn mehrere Familienmitglieder getrennt voneinander mit ihren Rädern unterwegs sind und ihre Räder jeweils an ganz unterschiedlichen Plätzen abstellen. Das wäre aber ein großer Zufall.

Probleme im Voraus vermeiden!

Nun zeigt die Erfahrung, dass es bei der „nur-ein-Rad-Erstattungsgrenze“ immer wieder Probleme im Schadenfall gibt – auch bei den Versicherern, die vorher doch aber eigentlich bestätigt hätten, dass es genügen würde… Wenn man unseren bisherigen Ausführungen folgt, ist das auch verständlich. Daher unser Rat an Sie: Gehen Sie auf Nummer sicher und setzen Sie hier eine Summe an, die für die Räder eines Haushalts ausreicht.

Oder setzen Sie auf Tarife, die von Haus aus bereits problemreduzierende Lösungen beinhalten:

  • Das VEMA-Konzept der BSG deckt Fahrraddiebstahl bis zur regulären Versicherungssumme.
  • Die Barmenia/Adcuri handhabt es in ihrer Tarifvariante Premium ebenso (bis VSU).
  • Die Haftpflichtkasse bietet beitragsfreie Fahrraddiebstahldeckung bis 10.000 Euro.
  • Und auch die Docura sieht eine beitragsfreie Deckung bis 10.000 Euro ab der Tariflinie VEMA PROTECT HOME vor.

Diese vier Anbieter seien nur beispielhaft genannt, um zu zeigen, welche Möglichkeiten bestehen.

Fahrrad-Vollkasko – Rundumschutz für’s Bike

Fahrraddiebstahl abgesichert zu haben, ist eine gute Sache – hilft bei einem Sturz 30 km fern von daheim aber herzlich wenig… Der Einschluss des einfachen Fahrraddiebstahls in der Hausratversicherung kann dabei nur als Basisschutz angesehen werden. Das hilft natürlich bereits in vielen Fällen!

Im Verkehr und unterwegs

  • Auf Fahrradtour gestürzt – Rahmen verzogen
  • In Pension übernachtet – Fahrradhasser treten im Schutz der Dunkelheit das Rad zu Klump.
  • Mit dem Auto im Graben gelandet, Fahrrad auf dem Träger wird regelrecht gefaltet
  • Auf der Fahrt den E-Bike-Akku beschädigt, auf Arbeit abgestellt geht das Bike in Flammen auf.

Einfach mal vier spontane Fälle, bei denen die Fahrrad-Vollkasko einspringen würde.

Auch gut: Es können Schutzbriefleistungen mit vereinbart werden.
Was tut man, wenn man mit seinem verbogenen Drahtesel 15 km von daheim gestrandet ist?
Versicherte zücken ihr Handy, telefonieren kurz und dann wird sich gekümmert.

Kann eine Fahrradkasko-Versicherung in der Hausratversicherung eingeschlossen werden?
Nicht immer ist ein separater Vertrag notwendig. Daher lohnt sich ein Blick in die vorhandene Hausratversicherungspolice. Die Barmenia, Domcura, Konzept & Marketing und weitere Versicherer bieten den Kaskobaustein für Fahrräder in der Hausratversicherung an.


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