Handy- und Elektroversicherung: Vorsicht vor dem Kleingedruckten!

9. Mai 2016 | Familie & Freizeit

Eine zunehmende Zahl an Elektromärkten und Online-Händlern bietet Versicherungen für Smartphones, Fernseher oder andere Geräte an, die schnell mehrere hundert Euro kosten. Doch ob sich dieser Versicherungsschutz lohnt, ist umstritten. Verbraucher sollten sehr genau im Kleingedruckten nachlesen, was laut Vertrag nicht versichert ist.

elektroversicherungen-smartphoneversicherungen © Fotolia.com

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Wer sich teure Elektrogeräte wie eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank kauft, der will natürlich auch die Sicherheit haben, dass dieses Gerät lange hält. Die Händler solcher Produkte reagieren auf diesen Kundenwunsch mit Elektroversicherungen, die Schutz für drei, vier oder fünf Jahre bieten. Die Kosten dieser Policen sind keine Kleinigkeit. Für eine Waschmaschine, die 500 Euro kostet, müssen schnell 200 Euro und mehr als Einmalzahlung berappt werden – nur für den Versicherungsschutz!

Händler haftet ohnehin für zwei Jahre

Ob sich diese teuren Elektroversicherungen lohnen, ist bei Verbraucherschützern äußerst umstritten. Abschlusswillige Kunden sollten bedenken, dass der Händler ohnehin eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren hat. In dieser Zeit haftet er für Mängel, die am Produkt auftreten. Wenn ein Mangel an der Ware in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, wird prinzipiell davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht und müsste nachweisen, dass der Schaden oder Fehler zum Lieferzeitpunkt noch nicht bestand.

Doch ein weiterer Grund lässt den Sinn der Policen zumindest strittig erscheinen. Oft enthalten die Versicherungen strenge Ausschlussklauseln, die verhindern, dass der Kunde sein Gerät tatsächlich ersetzt bekommt. Ein Beispiel: Kippt am Arbeitsplatz die Tasse Kaffee um und beschädigt den teuren Laptop, kann die Versicherung sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen, wenn eine entsprechende Klausel inkludiert ist. Schließlich erhöht der Nutzer die Gefahr, dass sein Gerät zu Schaden kommt, wenn er bei der Nutzung Kaffee trinkt. Abhängig vom Einzelfall darf dann der Versicherer seine Leistung stark kürzen.

Elektroversicherung Ausschlussklauseln Smartphoneversicherungen

Smartphoneversicherungen

Ein weiterer Pferdefuß in den Verträgen: Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind laut Vertrag oft „nicht auf einem technischen Defekt beruhende bzw. einen solchen hervorrufenden Schönheitsfehler wie Verfärbungen, Beuler, Kratzer, Dellen oder Rost.“ Muss die Versicherung also auch dann nicht zahlen, wenn das Display eines Smartphones einen kleinen Sprung hat, aber das Gerät weiterhin nutzbar ist? Das hängt im Zweifel vom Wohlwollen der Versicherung ab. Auch versichern viele Anbieter nur den Zeitwert des Gerätes statt des Neupreises: dann kann sich die erstattete Leistung um 60-80 Prozent reduzieren!

Elektroversicherungen nicht voreilig abschließen!

Aus oben genannten Gründen sollten Handy- und Elektroversicherungen nicht voreilig abgeschlossen werden, sondern erst, wenn man den Vertrag genauestens gelesen hat. Ob sich eine entsprechende Police lohnt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Erschwerend kommt hier hinzu, dass viele Elektromärkte die Versicherung an der Kasse gleich mitverkaufen wollen, quasi zwischen Ladentür und Angel. Hier gilt: Erst lesen, dann unterschreiben!

Auch sollte nicht der Schwerpunkt der Absicherung auf teuren Elektrogeräten liegen. Bevor Versicherungskunden den Fernseher für mehrere hundert Euro versichern, sollten sie andere existenzielle Risiken bereits abgedeckt haben.
Unbedingtes Muss ist hier eine Privathaftpflichtversicherung. Denn wenn man Dritten einen Schaden zufügt, kann die Schuldenlast in die Millionen gehen. Auch die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, etwa über eine BU-Police, oder die Vorsorge im Falle von Invalidität sind weit wichtiger als der Schutz des neuen Elektrogerätes. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung! (VB)


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