Internationale Versicherungskarte Kraftverkehr (IVK)
- Die „Grüne Versicherungskarte“ ist nicht mehr lange grün Sie ist jetzt weiß!
Farbwechsel: Die Grüne Versicherungskarte dient in vielen Ländern als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Zum 1. Juli 2020 wechselt die Farbe – mit vielen Vorteilen. Durch die neutrale weiße Farbe wird der Druck der Internationalen Versicherungskarte (IVK) erheblich vereinfacht. Und genau das ist die erste Voraussetzung, um dem Kunden die IVK in digitaler Form zum Beispiel als PDF-Datei zum Ausdruck zur Verfügung zu stellen.
Was ist die Grüne Karte?
Mit der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK, auch „Grüne Versicherungskarte“ genannt) weist der Fahrer Kfz-Haftpflichtschutz in den meisten europäischen Ländern nach. Zudem sind wichtige Daten zur Versicherung und zum Auto darauf vermerkt. Innerhalb der EU ist die IVK eigentlich nicht mehr erforderlich, weil hier das sogenannte Kennzeichenabkommen als Versicherungsnachweis dient. Es ist dennoch empfehlenswert, die Karte als zusätzlichen Nachweis auf Auslandsfahrten mitzunehmen. In einigen Ländern besteht die Polizei weiterhin auf die Vorlage. Sie kann außerdem die Verständigung und Schadenabwicklung erleichtern.
Bei Auslandsreisen ist dieses Schriftstück erforderlich.
Neben dem Nachweis der Versicherung enthält die Grüne Karte wichtige Daten über das Fahrzeug und seinen Halter. Grundlage für die Grüne Karte ist das Londoner Abkommen aus dem Jahre 1949. Im Jahre 1974 wurde dieses Abkommen durch das so genannte Kennzeichen-Abkommen ergänzt. Seitdem ist die Grüne Karte nur noch bei Einreise in nachfolgende Länder erforderlich: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland.
In diesen Ländern kann es bei Fehlen der Grünen Karte zu hohen Geldstrafen kommen. In einigen anderen europäischen Ländern ist die Grüne Karte bei der Einreise zwar nicht erforderlich, sollte aber im Falle eines Unfalls trotzdem im Gepäck sein. Spanien und Italien gehören beispielsweise zu diesen Ländern.
Wo gilt meine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Wer eine Reise mit dem Auto innerhalb der EU unternehmen möchte und dabei einen Unfall verursacht, ist bis zur vereinbarten Deckungssumme durch die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Sie gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU. Außerhalb dieser Gebiete gilt der Versicherungsschutz nur, wenn das Reiseland auf der sogenannten Grünen Karte eingetragen und nicht durchgestrichen ist. Wer in ein Gebiet fahren möchte, das weder zur EU gehört noch auf der Grünen Karte verzeichnet ist, sollte vor Reiseantritt den Geltungsbereich von der Versicherung erweitern lassen.
Reise ins Ausland
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Grüne Karte vor Antritt einer Reise ins Ausland zu beantragen, da sie im Notfall wichtige Adressen zur Regulierungshilfe im jeweiligen Gastland parat hält und als Nachweis für einen Kfz-Haftpflichtversicherung gilt.. Die meisten Versicherungsanstalten versenden die Grüne Karte nach Antragstellung mit der Post. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese rechtzeitig vor Urlaubsantritt zu beantragen.
Deutsche Grüne-Karte-Büro Hamburg
Autofahrer können die Grüne Karte kostenlos bei ihrem KFZ-Haftpflichtversicherer beziehen. In der Regel ist die Grüne Karte nur für drei Jahre gültig, man sollte daher in regelmäßigen Abständen die Karte auf Gültigkeit überprüfen. Die Karte muss vom Versicherungsnehmer unterschrieben werden um Ihre Gültigkeit zu erlangen. Beim Verkauf des Fahrzeuges ist die Grüne Karte vom Fahrzeughalter zu vernichten. Bei allen Fragen rund um die Grüne Karte kann man sich an das Deutsche Grüne-Karte-Büro mit Sitz in Hamburg wenden.
Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK)
„Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, umgangssprachlich wegen ihrer Farbe Grüne Versicherungskarte genannt, ist Bestandteil eines internationalen, vorwiegend europäischen Systems, das es ermöglicht, mit der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Police des Herkunftslandes in verschiedene Länder zu fahren, ohne eine dem jeweiligen nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen.
Dies wäre andernfalls nötig, da auch in der Europäischen Union die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen keineswegs vereinheitlicht sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.“ (Quelle: Wikipedia )