Zu den direkten Gründungskosten kommen die Betriebsausgaben hinzu. Insbesondere sind dies Investitionskosten sowie gegebenenfalls Kosten für Produktionsmittel, die je nach Branche unterschiedlich hoch sein können. Je nach Höhe können diese Kosten durch Abschreibung einmalig oder über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden.
Auch Mieten sowie Betriebs- und Personalkosten müssen bei einer Gründung berücksichtigt werden. Um eine Unternehmung zu starten, muss normalerweise auch in Marketing- und Werbemaßnahmen investiert werden. Nicht zu vergessen sind die Gewerbe-Versicherungen, die für bestimmte Unternehmungen erforderlich sein können. Zu bedenken ist auch der Posten der Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Einzelunternehmer
Als Einzelunternehmer gelten alle Freiberufler und Gewerbetreibende, die alleine eine Unternehmung betreiben. Für diese Unternehmensform gibt es kaum rechtliche Vorschriften. Die Gründung eines Einzelunternehmens erfolgt bei Gewerbetreibenden mit der Anmeldung beim Gewerbeamt (Kosten je nach Bundesland: 15 – 70 €). Gewerbetreibende Kaufleute müssen sich zusätzlich im Handelsregister eintragen lassen, die Eintragung muss von einem Notar unterschrieben werden (Kosten mindestens 250,00 €). Freiberufler müssen lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen (gebührenfrei). Ein vorgeschriebenes Grundkapital gibt es nicht, eine Haftungsbeschränkung allerdings auch nicht. Einzelunternehmer haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen.
Für Gewerbetreibende (auch für Kleingewerbetreibende) mit einem Jahresgewinn über 5.000 € besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK ). Die Beiträge setzen sich aus einem Grundbeitrag und einem gewinnabhängigen Teil zusammen. Die Höhe der Beiträge ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Kleinunternehmer mit einem jährlichen Gewinn bis zu 100.000 € zahlen durchschnittlich 80 € Grundbeitrag pro Jahr und ca. 0,1%-0,2% des Gewinns. Für Handwerker besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer (Beiträge ähnlich wie bei der IHK). Freiberufler unterliegen nur teilweise einer Pflichtmitgliedschaft in einer der jeweils zuständigen Kammern.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) / Aktiengesellschaft (AG)
Anders verhält es sich bei der GmbH. Diese kann nur mit einem Mindestkapital von 25.000 € gegründet werden, das als Stammkapital eingezahlt werden muss, bevor der zwingend erforderliche Eintrag ins Handelsregister möglich ist. Die Haftung beschränkt sich dann auch auf das eingezahlte Stammkapital. Hinzu kommen durchschnittlich 1.500 € für eventuelle Beratungskosten für die Erstellung des erforderlichen Gesellschaftsvertrages, Kosten für die notarielle Beglaubigung des Handelregistereintrags und für die Bekanntmachung im Bundesanzeiger. In der Regel liegt auch bei einer GmbH eine Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer vor.
Seit 2008 existiert die UG, auch Mini GmbH genannt. Dieses Unternehmensmodell gleicht der GmbH, allerdings ist hier bei der Gründung nur ein Stammkapital von mindestens 1 € erforderlich. Durch die Verwendung des sogenannten Musterprotokolls sind auch die Gründungskosten geringer.
Die Gründungskosten für eine Aktiengesellschaft liegen ca. 2-3 Mal höher als die für eine GmbH. Das Mindestkapital beträgt 50.000 €.
Umsatzsteuer
Jedes wirtschaftliche Unternehmen, das Dienstleistungen erbringt oder Warenlieferungen tätigt, unterliegt der Umsatzsteuer. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. Wenn man sich nicht sicher ist, welcher Steuersatz für die eigene Leistung gilt, sollte man sich beim Finanzamt oder einem Steuerberater erkundigen. Die Umsatzsteuer muss dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt und mit der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abgeführt werden. Von der vereinnahmten Umsatzsteuer kann man die Umsatzsteuer abziehen, die man selbst für betriebsrelevante Leistungen oder Warenlieferungen bezahlt hat.
Wer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, kann sich innerhalb bestimmter Vorgaben von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Was ist noch wichtig bei der Gründung eines Unternehmens?
Wenn Sie dann eine gute Geschäftsidee haben, sollten Sie sich in jedem Fall zunächst im Klaren darüber werden, wie viele Konkurrenten Sie in diesem Bereich haben. Führen Sie eigenständig eine Marktanalyse durch, schauen Sie, welche Vorteile bzw. welchen Service Sie erweitern könnten, um sich von ihren Konkurrenten fachlich abzusetzen. Des Weiteren müssen zunächst die formalen Dinge erledigt werden.
Nachdem Sie sich darüber klar geworden sind, welche Geschäftsidee Sie verwirklichen möchten, überlegen Sie sich, welche Rechtsform ihr Unternehmen haben soll. Es gibt hier verschiedene gesetzliche Vorgaben, welche die verschiedenen Rechtsformen regeln. Lernen Sie diese und analysieren Sie die günstige Rechtsform für sich heraus. Nebenher muss geschaut werden, ob bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, bestimmte Genehmigungen eingeholt werden müssen, welches Startkapital Sie benötigen und woher Sie dieses beschaffen wollen.
Gibt es Zuschüsse für die Gründung eines Unternehmens?
Benötigen Sie staatliche Hilfe bei der Existenzgründung, gibt es hier verschiedene Hilfevarianten. Für sämtliche Anträge jedoch benötigen Sie einen Businessplan. Den sollten Sie professionell und gewissenhaft erstellen, notfalls auch unter Zuhilfenahme entsprechender Dienstleistungen. Reden Sie mit ihren Banken bzw. beantragen Sie einen staatlich geförderten Gründerkredit.
Gründungszuschuss vom Arbeitsamt:
Trägt sich ein Empfänger von Arbeitslosengeld mit dem Gedanken, sich selbständig zu machen, so erhält er unter bestimmten Voraussetzungen hierbei staatliche Unterstützung. Die Bundesagentur für Arbeit subventioniert ihn dann mit dem so genannten Gründungszuschuss, der seit dem Jahre 2006 zuvor bestehende, andere Fördermittel in sich zusammengefasst hat.
Im Jahr 2011 wurden einige grundlegende gesetzliche Aspekte neu justiert, die den Gründungszuschuss strukturieren und inhaltlich ausgestalten. Die Weichen hierzu wurden durch das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“, das am 28. Dezember 2011 in Kraft getreten ist. Ein ganz entscheidender Unterschied zur vorherigen Kontur des Gründungszuschusses liegt nunmehr darin, dass es auf ihn keinen Anspruch mehr seitens des Empfängers von Arbeitslosengeld gibt. Es handelt sich bei ihm inzwischen um eine Ermessensleistung, was bedeutet, dass der jeweilige einzelne Sachbearbeiter einen Spielraum eröffnet bekommt, ob er den Gründungszuschuss im jeweiligen Einzelfall gewährt oder nicht.
Zwar bedeutet dies keine vollkommene Beliebigkeit und damit Willkür in der Findung der Entscheidung, weil sich der zuständige Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit in den einschlägigen gesetzlichen Grenzen bewegen muss. Dennoch ist es aus Sicht des Antragstellers nunmehr ein Gebot der Stunde, mit einer konkreten, durchdachten und jedenfalls in zentralen Eckpunkten belegbaren Perspektive für die Selbständigkeit aufzuwarten, um die Agentur auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon zu überzeugen, den Gründungszuschuss zu bewilligen. Dies empfiehlt sich umso dringender, da nach der Reform des Gründungszuschusses verlangt wird, dass bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit Engagement in Richtung einer selbständigen Betätigung zu verzeichnen sind.
Modifiziert wurde ferner der Zeitraum, bis zu dem die Gewährung eines Gründungszuschusses mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden kann. Ehemals genügte es, wenn der Empfänger des Arbeitslosengeldes auf dieses einen restlichen Anspruch von mindestens 90 Tagen hatte. Nunmehr müssen noch rund fünf Monate (150 Tage) Zeit sein, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt. Die hierdurch pro Jahr anvisierten Einsparungen sind von immensem Gewicht; nicht weniger als gut eine Milliarde pro Jahr soll dem Staat an Ausgaben erspart bleiben.
Nach wie vor wird der Gründungszuschuss über einen Zeitraum von insgesamt 15 Monaten gewährt. Gleichwohl wurde seine Gesamthöhe durch die jüngste gesetzliche Modifikation spürbar abgesenkt. Denn es wird nicht mehr über neun Monate, sondern nur noch über ein halbes Jahr hinweg die so genannte Erste Förderphase durchgeführt, in welcher der Empfänger neben dem Arbeitslosengeld noch eine Pauschale über 300 Euro zur sozialen Absicherung erhält. Spiegelbildlich wird die Zweite Förderphase verlängert, in der es ausschließlich eine Pauschale über 300 Euro gibt, ohne dass daneben noch ein Arbeitslosengeld als sonstige Sicherung gewährt wird.
Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Drucksache 762/11) regelt den Gründungszuschuss neu.
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss wird künftig von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt. Gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Eine Gründungsförderung muss künftig früher beantragt werden. Entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall.
Gründungskonzept
Die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten prüfen wie bisher sachverständige Experten der Verbände und Industrie- und Handelskammer vor Ort.
Arbeitslosengeld
Die erforderliche Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhöht. Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von sechs auf neun Monate verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer liegt weiterhin bei 15 Monaten. Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
(Quelle: BMWi Existenzgründerportal Stand: 25.11.2011)
Einen Businessplan benötigen Sie hierzu ebenfalls, da von Banken wie auch von staatlichen Gründungshelfern geprüft wird, ob ihre Geschäftsidee Aussicht auf Erfolg hat. Geschäftsunterlagen sowie das richtige Auftreten sind ebenfalls ein wichtiger Punkt, welche Werbungsmaßnahmen möchten Sie treffen, wie möchten Sie ihren Internetauftritt gestalten und viele Fragen mehr müssen zunächst beantwortet und bearbeitet werden, bevor Sie starten können.
Zu aller letzt muss dann noch das Gewerbe angemeldet werden, je nach Rechtsform hat auch ein Eintrag in das Handelsregister zu erfolgen. Hier muss beachtet werden, ob eine bestimmte Genehmigung für das Führen des Gewerbes notwendig ist, in diesem Fall müssen Sie sich zunächst diese Genehmigung beschaffen. Wenn das Gewerbe dann angemeldet ist, können Sie zum gewünschten Datum ihr Unternehmen starten.
Förderung für Unternehmensnachfolge
Unternehmen in Oberhavel stehen im Rahmen einer Betriebsübergabe oft Fördergelder zur Verfügung. Darauf weist Andreas Lehmann von der Beratungsstelle für die Unternehmensnachfolge im Kammerbezirk Potsdam heute hin.
Unternehmensbewertung | Übergabekonzept
Diese Zuschüsse könne der Unternehmer für eine fachgerechte Beratung, z. B. für eine Unternehmensbewertung oder für ein Übergabekonzept, nutzen. Nachfolger erhielten fachkundige Hilfe bei der Finanzierung ihres Unternehmenskaufs und bei der Erstellung eines Unternehmenskonzeptes. Auch für Coachingmaßnahmen wird ein Teil der Beraterkosten aus Mitteln der Europäischen Union, des Landes Brandenburg und der Kammern gefördert. „Geregelte Nachfolgeplanungen sichern den Fortbestand der Unternehmen“, so Andreas Lehmann.
Beratungsstelle Unternehmensnachfolge
Projektträger ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam, die in Kooperation mit der Handwerkskammer (Hwk) Potsdam arbeitet. Beide Kammern sind Partner im Gründungsnetz Brandenburg. Die Beratungsstelle für die Unternehmensnachfolge einschließlich Beratungs- und Qualifizierungsleistungen, die durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert werden, stehen zur Verfügung.
Kontakt: Andreas Lehmann (IHK Potsdam)
Telefon: 0331 2786-167 | Mail: lehmann@potsdam.ihk.de
Existenzgründungsseminare und Unternehmensförderung
Seine eigenen Ideen zu verwirklichen und sein eigener Chef zu sein, das ist für viele Menschen ein großer Traum. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist eine mutige Entscheidung, aber auch eine große Herausforderung. Je besser dieser Schritt geplant und vorbereitet ist, desto größer sind die Chancen, dass er auch erfolgreich ist.
Was bei dem Schritt in die Selbstständigkeit beachtet werden sollte?
Die beiden wichtigsten Fragen auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind, ob man tatsächlich für eine selbstständige Tätigkeit geeignet ist, und ob man tatsächlich eine Idee hat, für die es einen Markt gibt. Ohne diese beiden Voraussetzungen kann eine erfolgreiche Umsetzung kaum funktionieren. Die Umsetzung selbst ist eine strategische und organisatorische Angelegenheit, die zwar für den Erfolg einer Selbstständigkeit ebenso wichtig ist, aber hier kann man sich gegebenenfalls professionelle Hilfe durch einen Unternehmensberater holen.
Existenzgründungsseminare zur Vorbereitung der Selbstständigkeit
Existenzgründungsseminare bieten eine gute Möglichkeit, um sowohl sich selbst als auch die Idee, die man hat, auf den Prüfstein zu stellen. Unter fachlicher Anleitung und in der Kommunikation mit anderen Existenzgründern wird die Möglichkeit geboten, sich und seine Idee darzustellen. Das ist schon einmal ein ganz wesentlicher Schritt, denn im stillen Kämmerlein sieht oft alles sehr viel leichter und rosiger aus, als es in der Wirklichkeit dann tatsächlich ist. Ein Existenzgründungsseminar kann ein gutes Forum sein, um seine Geschäftsidee erstmals kritisch zu beleuchten. Das bietet auch die Möglichkeit für eine Verbesserung und Weiterentwicklung der Idee.
Existenzgründungsseminare geben auch einen Überblick darüber, was für die Umsetzung erforderlich ist. Keine noch so gute Idee verwirklicht sich von selbst. Die Umsetzung sollte möglichst gut geplant werden. Dazu gehört eine Vielzahl von unterschiedlichsten Schritten. Es muss ein Markteinführungsplan erstellt und die Finanzierung muss geklärt werden, Marketingmaßnahmen müssen geplant werden und vieles mehr. Für jede Art von Selbstständigkeit sind ein Mindestmaß an betriebswirtschaftlichen Kenntnissen erforderlich, auch um diese Voraussetzung zu prüfen, können Existenzgründungsseminare hilfreich sein.
In der Regel sollte ein sogenannter Businessplan erstellt werden, wenn man sich selbstständig machen möchte. Für die Beantragung von Förderungen jeglicher Art ist dieser sogar zwingend erforderlich. In einem Businessplan wird die Geschäftsidee dargestellt, die Marktsituation und die Marktchancen, die Einführungsstrategie, die Organisation der Tätigkeit, die Finanzierung usw. Auch für die Erstellung eines solchen Businessplanes und für die Orientierung über die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten können Existenzgründungsseminare eine gute Unterstützung bieten.
Anbieter von Existenzgründungsseminaren
Existenzgründungsseminare werden bundesweit sowohl von privaten als auch von öffentlichen Stellen angeboten. Gleichgültig, ob man sich in Berlin, Leipzig, Dresden oder Köln selbstständig machen möchte, das Angebot an Existenzgründungsseminaren ist sehr umfangreich.
Wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, dann kann man über das Arbeitsamt die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar beantragen. Viele Arbeitsämter machen eine solche Teilnahme sogar zur Bedingung für die Förderung einer Selbstständigkeit. In der Regel werden die Kosten für das Existenzgründungsseminar vom Arbeitsamt übernommen.
Allerdings sollte man auch für die Beantragung eines Existenzgründungsseminars beim Arbeitsamt schon relativ gut vorbereitet sein. Auch dort muss die eigene Geschäftsidee plausibel erläutert werden können, um eine entsprechende Förderung zu erhalten. Eine gute Vorbereitung dafür kann es sein, vorher mit Freunden und Bekannten die Geschäftsidee zu diskutieren. Je besser man vorbereitet ist, desto größer sind die Chancen auf Erfolg.
In größeren Städten wie beispielsweise Berlin, Leipzig, Dresden oder Köln bieten auch die Industrie-und Handelskammern (IHK) Existenzgründungsseminare an. Diese sind in der Regel kostenpflichtig, der Teilnahmebeitrag ist jedoch meist günstiger als bei privaten Anbietern. Viele Industrie- und Handelskammern haben darüber hinaus ein umfangreiches Programm zur Unterstützung von Existenzgründern. Ein Beratungstermin bei der IHK kann sich also durchaus lohnen.
Der Weg in die Selbstständigkeit kann eine große Chance sein, er birgt aber auch Risiken. Existenzgründungsseminare können mit dabei helfen, diese zu minimieren.
(SN) (TB) (Marie Veron)