GKV: Ermäßigter Studententarif maximal bis 37 Jahre

17. Okt 2014 | Gesundheit

Wie lange dürfen sich Studenten kostengünstig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes Kassel bestätigt: Spätestens mit 37 Jahren ist Schluss. Wer nicht an einer Krankheit leidet oder Erziehungszeiten geltend machen kann, muss sogar ab 30 Jahren voll bezahlen.

studententarif-gesetzliche-krankenkasse © Fotolia.com

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Studenten können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu reduzierten Tarifen versichern. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt einheitlich für alle Kassen einen Beitragssatz fest, der derzeit 64,77 Euro für die Kranken- und 13,73 Euro für die Pflegeversicherung beträgt. Doch bis zu welchem Lebensjahr dürfen Studenten diesen vergünstigten Tarif in Anspruch nehmen?

Mit der Frage „Wie lange dürfen sich Studenten kostengünstig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern?“ musste sich das Bundessozialgericht in Kassel auseinandersetzen.

Krankenversicherung Student

Normalerweise ist mit 30 Jahren Schluss, bei Verlängerung mit 37

Für den ermäßigten GKV-Tarif hat der Gesetzgeber eine Obergrenze festgelegt. Normalerweise endet die studentische Krankenversicherung mit dem 30. Geburtstag bzw. nach 14 Fachsemestern Studium. Eine Verlängerung des ermäßigten Schutzes ist nur möglich, wenn der Student hierfür „bedeutende Gründe“ anführen kann, die seinen Abschluss hinauszögerten – etwa eine Krankheit, Behinderung oder Erziehungszeiten.

Am Mittwoch entschied nun das Bundessozialgericht: auch eine Verlängerung des günstigen Schutzes ist nur begrenzt möglich. Das Fortdauern des Studententarifes müsse sich an einem Zeitrahmen orientieren, in dem der Studienabschluss normalerweise erreicht werden kann. Dies seien nach der gesetzlichen Regelung eben weitere 7 Jahre bzw. 14 Fachsemester.

Spätestens wenn der Student seinen 37. Geburtstag feiert, verliert er also den günstigen Schutz – auch, wenn er schwer erkrankt ist. Deshalb wurden die Klagen zweier Studenten abgewiesen, die trotz Autismus bzw. einer schweren Depressionen auch über das 37. Lebensjahr hinaus Schutz begehrten. Sie sind nun gezwungen, sich voll zu versichern (Az. B 12 KR 17/12 R externer Link sowie B 12 KR 1/13 R externer Link). (VB)


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