Warnkleidung gesetzlich vorgeschrieben
Jeder Fahrer eines Firmenfahrzeugs ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen. Sollte er dies nicht tun, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld steht. Im Falle eines Unfalls kann es zudem Ärger bezüglich einer Entschädigungszahlung geben.
In anderen EU-Ländern sind Warnwesten schon seit einigen Jahren Pflicht. Viele Leute hierzulande wissen jedoch nicht, dass eine solche Vorschrift auch für Firmenwagen schon seit sehr langer Zeit besteht.
Die Vorschrift zur Mitführung von Warnkleidung ist in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit schriftlich festgehalten. Dort ist unter den Paragrafen 31 und 56 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) unter anderem zu lesen, dass der die Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellende Arbeitgeber diese mit ordnungsgemäßer Warnkleidung auszustatten hat.
Dort findet sich auch die genaue Definition der mitzuführenden Warnkleidung. So muss die Kleidung der sogenanten „DIN EN 471“ entsprechen und die speziell die Warnweste sowohl bei Tag als auch bei der Nacht als Warnschutz dienen. Um dies zu gewährleisten werden ferner grelle Farben und Reflexstreifen vorgeschrieben.
Dienstlich genutzte Privatfahrzeuge sind von der Vorschrift ausgenommen.
Was den Anwendungsbereich der Warnkleidung betrifft, so muss diese laut Paragraf 56, Absatz 5 und 6 BGV D 29 sowohl bei Abschlepp- und Bergungsarbeiten sowie bei Instandsetzungs-Arbeiten wie beispielsweise einem Reifenwechsel getragen werden, sofern diese auf öffentlichen Straßen und im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs vorgenommen werden.
Die einzige Ausnahme stellen dienstlich genutzte Privatfahrzeuge dar, für welche diese Vorschriften nicht gelten.
Mögliche Mitschuld bei Unfall
Kommt es während einer der oben aufgeführten Tätigkeiten zu einem Unfall, bei der das Opfer die Warnweste nachweislich nicht getragen hat und deshalb vom Unfallverursacher zu spät gesehen wurde, kann dies als Mitverschulden ausgelegt werden.
Doch abgesehen davon erhöhen Warnwesten die Sicherheit des Trägers enorm und sollten schon allein deshalb stets mitgeführt und benutzt werden. (Berberbert)
Bußgeld bei fehlender Warnweste
Ab dem 1. Juli 2014 müssen Autofahrer in Deutschland mit einer Geldbuße von 15 Euro rechnen, wenn sie in ihrem Fahrzeug keine Warnweste mitführen. Eine neue Vorschrift des Bundesverkehrsministeriums legt fest: In Pkw, Lkw, Bussen und Zugmaschinen muss künftig eine Warnweste vorhanden sein. Wer keine Weste dabei hat, der kann mit einem Bußgeld von 15 Euro belangt werden.
Autofahrer sollen die Warnweste im Fall eines Unfalls oder einer Panne anziehen, um auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Und natürlich, um selbst besser gesehen zu werden. Vorschrift ist dies nicht, dient aber der eigenen Sicherheit. Das Ministerium setzt hier "auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer".
In vielen europäischen Ländern ist das Tragen einer Warnweste nach einem Unfall oder einer Panne Pflicht. In Italien kostet es mindestens 35 Euro, wenn man die Warnweste nicht anlegt. In Spanien und Frankreich sind es rund 90 Euro, in Portugal mindestens 60 Euro und in Ungarn bis zu 100 Euro.
Einige Länder schreiben Warnwesten auch für Motorradfahrer vor. Um auf Nummer sicher zu gehen, erkundigen Sie sich am besten vor Ihrer Reise, welche Vorschriften in Ihrem Urlaubsland gelten.
(Quelle: VersicherungsJournal Deutschland)