Wiederholt wird durch die Senkung des Mindestbeitrages für selbstständige, neue Mitglieder in die Kasse zu bekommen. Zu deren Vorteil?
Medien und Berichterstattung: Die Nachrichten zu steigenden Beiträgen in der privaten Krankenversicherung sind nahezu endlos. Die Beitragssteigerungen bei den Krankenkassen, sind fast nie zu finden. Umgerechnet zahlte man in den siebziger Jahren 51,13 €. Heute sind es über 700 €. Zu den geschätzten 1500 % Beitragssteigerungen kommen auch steigende Zuzahlung und wegfallende Leistungen. Ist die gesetzliche Krankenversicherung wirklich die richtige Wahl?
Bei längerer Krankheit:
Nach der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Kasse die Lohnfortzahlung. Die Höhe der Erstattung ist auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze beschränkt. Umso größer die Differenz der Mehreinnahme, desto größer der finanzielle Verlust im Krankheitsfall.
Bei beispielsweise 80.000 € Jahresbrutto liegt der Einkommensverlust monatlich bei ca. 22 %, also fast 1000 €. Bei 120.000 € Jahresbrutto schon bei fast 47 %. Das sind über 3000 € monatlich! Die Zahlung ist, egal ob der Versicherte wieder gesund wird oder nicht, auf 78 Wochen begrenzt. Wie lange noch, denn 52 Wochen Begrenzung waren schon im Gespräch.
Kein Geld trotz Beitragszahlung:
Ungefähr 84 Beschwerdebilder (Diagnosen) sind in der gesetzlichen Krankenkasse definiert. Für jede Diagnose gibt es festgeschriebene Behandlungen. Ist sie Behandlung nicht vom Gutachterausschuss der Kassen bewilligt, so gibt es auch keine Leistung. Der Bericht „Chronik eines schleichenden Todes“, dokumentiert, was heute noch unverändert existiert. War Ihnen das bekannt?
Trotz regelmäßiger Beitragszahlungen die Krankenkasse erhielt eine Dame die Kosten für eine Chemotherapie nicht erstattet. Sie musste privat einkaufen, denn die Empfohlene Therapie hat sie nicht vertragen (Az.: L 5 KR 2035/09 ). Angst vor hohen Beiträgen: Die Pauschalität der unbezahlbaren Beiträge im Alter ist wissenschaftlich widerlegt. Die ausgewerteten zahlenbasierten auf hochgerechneten 25 % des Marktes. Wer zahlt welchen Beitrag in welchem Alter? Bei den „ab fünfzigjährigen“ lagen die Beiträge bei max. 0,2 % des Versicherten. Bei garantierten Leistungen!
Im Ruhestand kommt für viele freiwillig gesetzlich Versicherte das böse erwachen. Wer nicht 9/10-tel der zweiten Lebenshälfte gesetzlich pflichtversichert war, erhält eine andere Berechnungsgrundlage für den Beitrag. Die Grafik gibt Auskunft und sehr schnell ist bei weiter steigenden Höchstbeitrag die Beitragsgrenze von 1000 € erreicht oder sogar überschritten. Ich erinnere an die Frage, welche Leistungen noch versichert sein werden Es lohnt also, sich umgehend zu informieren. Gesundheit ist sicherlich nicht alles im Leben aber ohne Gesundheit ist alles nichts! (Frank Dietrich – Fachmakler