Oldtimer als Firmenwagen

29. Apr 2015 | Kfz

Ein Oldtimer ist meist der ganze Stolz seines Besitzers. Um so schlimmer wird es empfunden, wenn ausgerechnet mit diesem Schmuckstück ein Unfall passiert und die Schäden nicht so einfach von einer x-beliebigen Werkstatt gerichtet werden können. Daher gibt es spezielle Versicherungen, die auch die erheblichen Mehrkosten einer solchen Unfallreparatur übernehmen.

oldtimerversicherung-ein-prozent-regel-firmenauto © Fotolia.com

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Unterversicherung vermeiden!

Keine Versicherungssumme sollte unter dem Wert des Sammler-Objektes liegen – doch besonders bei einem Oldtimer muss der Besitzer darauf achten. Denn der Wert kann schneller steigen als gedacht, und dann ist die Unterversicherung schnell erreicht. Der Halter muss also darauf achten, dass der tatsächliche aktuelle Marktwert auch wirklich versichert ist. Eine Wertsteigerungsklausel ist im Vertrag oft enthalten.

1% Regelung Neuwagenpreis

1% Regelung Firmenauto basiert auf Oldtimer-Neuwagenpreis

Oldtimer-Neuwagenpreis

Wenn Unternehmer nutzen als Firmenwagen auch ihren Oldtimer. Da die 1 Prozent Regelung auf dem Neuwagenpreis basiert, entsteht dadirch ein Vorteil bei Versteuerung der Privatnutzung. Wie das Magazin „Firmenauto.de“ in einer seiner Ausgaben schreibt, werden auch sehr viele dieser besonderen Wagen auch als Firmenfahrzeuge benutzt.

Viele Oldtimer-Versicherungen für solche Autos sind so ausgelegt, dass eine gewisse – meist 10prozentige- Wertsteigerung – beinhaltet ist. Doch kann der Wagen eine höhere Wertsteigerung verzeichnen, ist dies oft nicht ausreichend. Immer wieder aktualisierte Preislisten sorgen dafür, dass man den Wert des Oldtimers aktuell abgleichen kann.

Wertsteigerung kommt nicht von allein

Unterversicherung: Aktueller Oldtimer Marktwert - Wertsteigerungsklausel

Wertsteigerungsklausel

Doch nicht nur das Alter des Fahrzeuges sorgt für steigenden Wert. Auch wenn der Besitzer so einiges investiert, steigert sich der Wert. Das kann der neue Lack des Oldtimers ebenso sein wie eine generalüberholte Innenausstattung.

So erfährt man verbindlich den Wert des Wagens

Damit man zunächst eine Grundlage für den Wert des Wagens hat, wird dazu geraten, einmal ein sogenanntes Vollgutachten in Auftrag zu geben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf circa 350 Euro. Dann kann aller fünf Jahre eine kurze Bewertung, die mit rund 150 Euro zu Buche schlägt, eine Aktualisierung bringen. Auch für die sogenannten Youngtimer kann das sinnvoll sein – denn werden sie einfach wie ein alter Gebrauchtwagen behandelt, wird ihnen das nicht gerecht.

Versicherungsvertrag überprüfen

Oldtimer Versicherungsvertrag überprüfen

Oldtimer Versicherung

Auch wer einen bestehenden Vertrag hat, sollte diesen von Zeit zu Zeit überprüfen. Denn meist haben sich diese in den letzten Jahren positiv entwickelt – mehr Leistung bei sinkenden Beiträgen. Das ist zum Nachteil langjähriger Kunden, die ihren Vertrag unangetastet lassen. Ein Vergleich von Kosten und Leistungen lohnt also auf alle Fälle. (S.H.)


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