Fahrerschutzversicherung

7. Jul 2021 | Kfz

Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit eine Grundvoraussetzung. Der materielle Wert des Autos ist mit einer Kfz-Versicherung oftmals rundum abgesichert. Auch bei Autounfällen, die mit geschädigten Personen einhergehen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Gezahlt wird beispielsweise Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Jedoch werden nur die Kosten des Unfallopfers getragen, nicht die des Unfallverursachers. Damit auch dieser nicht leer ausgeht, hilft eine Fahrerschutzpolice.

Sollte man eine Fahrerschutzversicherung abschließen?

Ihr Schutzengel bei Unfällen

Eine Fahrerschutzversicherung ist im Prinzip ratsam für jeden, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Wohnmobil etc.) besitzt. Besonders sinnvoll ist sie für jüngere Fahrer, da hier das Unfallrisiko erhöht ist.

Das Nonplusultra in Sachen Eigenschutz ist die private Unfallversicherung.
Deren 24-Stunden-Schutz lässt sich für die Zeit, in der man ein Kfz steuert, sinnvoll mit dem Fahrerschutz ergänzen. Ein Unfall kann z. B. zum Verdienstausfall führen, auch wenn keine dauerhafte Invalidität bleibt. Beide Absicherungen ergänzen sich also gegenseitig.

Lücke im Versicherungsschutz schließen

So gut wie jeder Fahrzeugführer hat eine nicht zu vernachlässigende Versicherungslücke. Selbst bei einer Kfz-Vollkasko-Versicherung ist der Fahrer bei selbst verschuldetem Unfall nicht abgesichert. Mit einer Fahrerschutzpolice können Sie diese eklatante Lücke schließen. Die finanziellen Folgen, wenn der Fahrer einen Unfall zu verschulden hat, werden getragen. Der Fahrerschutz greift ebenso, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt, beispielsweise bei Unfallflucht.

Entschädigungsleistungen Fahrerschutzpolice

Grundleistungen
Grundsätzlich können sich die Leistungen je nach Versicherer stark unterscheiden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zwar Musterbedingungen externer Link entwickelt, diese sind für Unternehmen jedoch nicht bindend. In der Regel werden jedoch Kosten übernommen für:

  • Schmerzensgeld
  • Unterhaltsansprüche
  • Hinterbliebenenrente
  • Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Haushaltshilfen
  • Verdienstausfall bis zum Renteneintritt

Beispiele für Übernahmeleistungen – Besonderheiten

  • Heilpraktikerkosten, falls diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Spezielle Behandlungsmethoden sowie die dazugehörige Kostenübernahme
  • Kosten, die den Rahmen der Leistungsübernahme der Pflegekasse überschreiten
  • Eigenanteil für Medikamente, Krankengymnastik etc.
  • Therapiekosten
  • Behindertengerechter Haus- oder Fahrzeugumbau
  • Kosten für einen speziellen Rollstuhl
  • Kostenübernahme des Betreuers
  • Kosten für die berufliche Reintegration
  • Haushaltshilfe
  • Beerdigungskosten

Wann leistet die Fahrerschutzversicherung nicht?

  • Bei Vorsatz – z. B. Selbstmordabsicht
  • Beim Ein- und Aussteigen und beim Be- und Entladen
  • Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Bei Fahren unter Alkohol oder Rauschmitteln
  • Bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt
  • Bei „Straßenrennen“ sowie eventuelle Übungsfahrten

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Auch hier unterscheidet sich die Höhe von Anbieter zu Anbieter. Bei den meisten Versicherern kann man mit einer Deckungssumme zwischen 8 und 12 Mio. Euro rechnen. Teilweise werden jedoch Einschränkungen vorgenommen, so dass die Versicherung nur bis zu einem bestimmten Betrag leisten muss. Das Schmerzensgeld ist oftmals auf 100.000 Euro begrenzt, ebenso wie der Verdienstausfall, bei dem viele Versicherer einen Cut bei 2.000 Euro im Monat machen. Eine Haushaltshilfe ist oft auf 500 Euro monatlich beschränkt.

Wissenswertes zur Fahrerschutzpolice

Die Fahrerschutzpolice ist ein freiwilliger Baustein, der zusätzlich im Kfz-Vertrag aufgenommen werden kann. Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt hier keine Versicherungspflicht. Einige Versicherer gewähren diesen Zusatz nur beim Abschluss einer Teil- oder Vollkasko. Gelegentlich kann auch ein Mindestalter verlangt werden.

Wenn „MEIN“ Versicherer keinen Fahrerschutz anbietet?

Nicht jeder Autoversicherer hat den Fahrerschutz in seinem Angebot. Zu überlegen wäre also, ob ein Versichererwechsel infrage kommt. Alternativ können Sie auch eine private Unfallversicherug abschließen, falls nicht schon geschehen, denn diese leistet auch bei Unfällen in der Freizeit. Die Kosten sind jedoch deutlich höher als die einer Fahrerschutzversicherung. Pauschal lässt sich nämlich sagen, dass sich der Beitragszuschlag eines Fahrerschutzes auf ca. 20 bis 40 Euro pro Jahr – je nach Versicherer – beläuft.

Der Unterschied zur Kfz-Insassenversicherung?

Bitte nicht den Fahrerschutz mit der Insassenunfallversicherung verwechseln!
Denn bei der Insassenunfallversicherung werden neben dem Fahrer auch noch alle Mitfahrer abgesichert. Hier sollten Ihre Alarmglocken läuten, denn das wird sicher teuer. Prinzipiell ist es jedoch zunächst kein schlechter Ansatz, nur sollte reichlich überlegt werden, ob Sie die Kosten für den Schutz anderer Personen tragen wollen. Selbst wenn im Pkw ausschließlich Familienmitglieder mitfahren, empfielt es sich, statt der Insassenunfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen. Denn diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten.

Wenn Sie also Ihre Familie umfassend schützen wollen – dann bitte richtig!
Darüber hinaus sind die Kosten für Sach- und Personenschäden sowieso über die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers abgedeckt. Eine Insassenunfallversicherung kommt demnach selten zum Gebrauch.

Der Fahrerschutz – Eindeutig eine sinnvolle Ergänzung

Dieser Baustein schließt eine tatsächliche Versicherungslücke. Wie bereits erwähnt bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung dem Fahrer keinen Schutz bei einem selbstverschuldetem Unfall. Dass vor allem der Fahrer gut abgesichert sein muss, liegt auf der Hand, denn wenn es zu einem Unfall kommt, sitzt mindestens er immer im Auto. Bei an Verkehrsunfällen beteiligten Personen handelt es sich bei ca. 70 Prozent um den Fahrer. Sichern Sie sich als Fahrer also unbedingt bei Verkehrsunfällen ab.

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Fahrerschutzversicherung – Verkehrsunfall (PRIVAT)

Der selbstständige Handwerker Herr S. übersah beim Abbiegen ein entgegenkommendes Auto, welches sich auf der Vorfahrtsstraße befand. Der Pkw konnte nicht mehr bremsen und rammte den Wagen von Herrn S. seitlich. Herr S. bricht sich durch den Aufprall einen Arm. Er kann seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen und muss wochenlang seine Arbeit pausieren. Der Verdienstausfall beläuft sich auf eine Höhe von ca. 10.200 Euro.

Fahrerschutzversicherung – Fahrschule

Die Fahrlehrerin Frau P. ist mit ihrem Fahrschüler auf einer Landstraße unterwegs. In der Dämmerung übersieht der Fahranfänger eine steilere Kurve und kommt vom Weg ab. Das Fahrzeug überschlägt sich mehrmals, bis es auf einem Feld zum Stehen kommt. Die Fahrlehrerin war in Gedanken und konnte kurzerhand nicht eingreifen. Beide Beteiligten erleiden mehrere Prellungen sowie ein Schädel-Hirn-Trauma. Der Fahrerschutz kommt für ingesamt 14.500 Euro auf, die sich aus beidseitigem Schmerzensgeld und aus dem Verdienstausfall der Fahrlehrerin zusammensetzen.


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