Elektronische Versicherungsbestätigung – EVB Nummer
Die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (siebenstellige Ziffern und Buchstaben Kombination) ist die Nachfolgerin der alten „Versicherungsdoppelkarte“ aus Papier, dient also beim Anmeldeverfahren eines Kraftfahrzeuges als Nachweis dafür, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.
Früher musste der Kunde bei einem Versicherungsunternehmens seines Vertrauens einen schriftlichen Nachweis dafür beantragen, dass das Versicherungsunternehmen für 14 Tage eine Zusage für einen Versicherungsvertrag abgab. Damit konnte der Kunde sein Fahrzeug zulassen. Die Kfz-Zulassungsstelle erstellte dann die Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig waren, und übersandte diese an die Versicherung, die dann wiederum den Versicherungsvertrag an den Kunden schickte. Ein Weg, der zeitraubend war und von dem aktiven Arbeitswillen aller Beteiligten abhing. Feiertage, Urlaube, Erkrankungen und Verzögerungen auf dem Postweg waren gewissermaßen natürliche Feinde des Verfahrens.
Seit 2008 ist das Zulassungsverfahren wesentlich vereinfacht worden. Der Kunde führt tunlichst einen Tarifvergleich durch, kann er doch bei der Zulassung eines Fahrzeuges sein bisheriges Versicherungsunternehmen verlassen und zu einem eventuell preiswerteren Anbieter oder einer Versicherungsfirma mit besseren Vertragskonditionen wechseln. Hat er sich für ein Versicherungsunternehmen entschieden, nimmt er Kontakt auf und beantragt die Übersendung einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB). Diese dient der Zulassungsstelle als eine Art Zugriffserlaubnis zu einer zentralen Datenbank, in der Versicherungsbestätigungen hinterlegt werden. Ist die Versicherungsbestätigung durch das Versicherungsunternehmen dort hinterlegt, steht dem Fortgang des Zulassungsverfahrens von dieser Seite kein weiteres Hindernis entgegen.
EVB Nummer online oder per SMS
Der Kunde gelangt in den Besitz einer eVB entweder per Anruf bei einem Versicherungsunternehmen, per E-Mail, per Post oder aber bei vielen Versicherungsgesellschaften bekommt man eine eVB Nummer per SMS oder Whatsapp direkt aus Telefon.
Nach der Verwendung der eVB kommt dann der Versicherungsvertrag zustande. Daher ist es wichtig, sich schon vor der Kontaktaufnahme mit einer Versicherung darüber kundig zu machen, welchen Tarif der Versicherung man in Anspruch nehmen möchte. Änderungen nach Erteilung einer eVB sind in aller Regel erst zum nächsten regulären Zeitpunkt möglich.
Die Nutzung von Internetseiten, die einen Kfz-Tarifvergleich schnell und einfach ermöglichen, ist anzuraten. Hier gibt es zum Glück für den Verbraucher mittlerweile genügend unternehmensunabhängige Seiten, die einen objektiven Tarifvergleich ermöglichen, allerdings werden Sie auch dort kein Angebot aller Autoversicherungen bekommen. Zwar geht nicht jede Seite gleichermaßen auch auf Spezialfragen ein, so kann generell nur für einen Pkw, der privat genutzt wird, ein Vergleich erstellt werden, als Orientierung hingegen sind die Seiten ausgesprochen nützlich. Besondere Fragen wie nach Auswirkungen von Rabattrettern aus Vorverträgen, geschäftliche Mitnutzung des Pkw und ähnliches kann ohnehin am besten ein Berater einer Versicherung beantworten.
Die Einführung der eVB hat das Anmeldeverfahren für Kraftfahrzeuge wesentlich vereinfacht und beschleunigt und somit die ungeliebten Wartezeiten bei den Kfz-Meldestellen deutlich reduziert. Alle für die Anmeldung oder Abmeldung notwendigen Daten werden zwischen den beteiligten Versicherungsunternehmen, dem Kraftfahrtbundesamt und den örtlichen Zulassungsstellen im on – line Verfahren untereinander ausgetauscht. Auch die Daten der Zulassung, der Ummeldung und der außer Betriebssetzung des Fahrzeugs werden auf diese Weise übermittelt. Daten zur Außerbetriebssetzung eines Fahrzeugs gehören beispielsweise auch dazu.
Vorläufige Kfz-Versicherung kann Deckungslücken haben
Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung eVB erlaubt es seit 2008, ein neues Kraftfahrzeug schnell und unkompliziert bei der Zulassungsbehörde anzumelden. Was jedoch viele Autofahrer nicht wissen: oft ist mit dem Dokument kein Kaskoschutz verbunden. Dabei sollten gerade teure Neuwagen entsprechend abgesichert sein.
Mitunter beinhaltet der vorläufige Versicherungsschutz lediglich eine Haftpflichtversicherung und keinen Kasko-Baustein. Im Klartext heißt das: Wenn der Neuwagen gestohlen wird, aufgrund eines Fahrfehlers einen Totalschaden erleidet oder sich ein Marder unter der Motorhaube zu schaffen macht, besteht für diese Fälle keine finanzielle Absicherung. Die Konsequenzen sind meist bitter. Im schlimmsten Fall muss man für einen schrottreifen Neuwagen noch jahrelang Raten abzahlen!
Deshalb sollten Käufer eines Autos darauf achten, dass der vorläufige Versicherungsschutz auch eine Kaskoversicherung beinhaltet. Hier kann es ratsam sein, sich möglichst zeitig um die eVB-Nummer zu bemühen. Fast ein halbes Jahr hat man nach Ausstellung der vorläufigen Versicherungsbestätigung Zeit, um eine „richtige“ Kfz-Versicherung abzuschließen, denn erst nach 6 Monaten verliert das Dokument seine Gültigkeit. (VB) (Justiner)