Hybrid & Elektroauto Versicherungen

29. Aug 2022 | Kfz

Steigende Zulassungszahlen, emissionsfreies Fahren: Elektro- und Hybridautos erfreuen sich auf unseren Straßen einer wachsenden Beliebtheit. Aber worauf muss man beim Versicherungsschutz der sauberen Stromer achten? Unser Ratgeber erklärt Ihnen, welche Punkte vom Akku über die Ladestation bis hin zum E-Kennzeichen beachtet werden sollten, damit das geräuscharme Fahren zu einem sicheren Erlebnis wird.

Elektroauto & Hybridauto – wo liegt der Unterschied?

Wer sich für elektrisches Fahren entscheidet, wählt in den Flotten der meisten Automobilhersteller zwischen Hybridfahrzeugen und reinen Elektroautos. Während Hybride über eine Kombination aus klassischem Verbrennungsmotor und einem elektrischen Antrieb verfügen, werden E-Fahrzeuge ausschließlich mit Strom betrieben, der in einem schweren, kostenintensiven Akku gespeichert wird.

Drei Varianten des Hybrid-Antriebs sind zu differenzieren: Während Mild-Hybride ihre Elektromotoren lediglich zur Unterstützung des Verbrenners einsetzen, erlaubt der Vollhybrid die unabhängige Nutzung des Elektromotors, um kurze Fahrten rein elektrisch zu absolvieren. Von außen mittels einer Ladestation aufgeladen wird nur die dritte Form, der Plug-in-Hybrid, dessen elektrische Reichweite meist im Spektrum von 20 bis 80 Kilometern liegt.

Sowohl reine Stromer als auch Hybridautos verzeichnen einen kontinuierlichen technischen Fortschritt, der verlängerte Reichweiten ebenso herbeiführt wie neuartige Innovationen. Beispielsweise könnten Kabel und Stecker bereits in einigen Jahren von induktivem Laden verdrängt werden, um etwa Ampelpausen für das Speisen des Akkus zu nutzen.

Worauf sollte man beim Versicherungsschutz achten?

In Deutschland gilt vom E-Scooter bis zum 40-Tonner für jedes Kraftfahrzeug eine Versicherungspflicht, von der Elektro- und Hybridautos nicht ausgenommen sind. Grundlegende Veränderungen im Vergleich zu Verbrennern existieren nicht; in beiden Fällen existiert das vertraute Trio von gesetzlich vorgeschriebener Haftpflichtversicherung, der optionalen Teilkasko-Versicherung und dem höchstmöglichen Versicherungsschutz, einer Vollkasko.

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung primär für jene Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommt, die Sie Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügen, fokussiert sich die Teilkasko auf die Kompensation von Schäden aus Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Auch Glas- und Kabelschäden, Diebstahl und Raub sowie Zusammenstöße mit Tieren sind – wie bei Verbrennungsfahrzeugen – im Schutz der Teilkaskoversicherung inkludiert.

Die zusätzliche Leistung der Vollkasko liegt in der Versicherung selbstverschuldeter Schäden am eigenen Auto, aber auch mut- und böswillige Handlungen fremder Personen (zum Beispiel Vandalismus) sind von der höchsten Stufe der Kfz-Versicherung abgedeckt.

Insbesondere mit Hinblick auf die enthaltenen Leistungen gilt es jedoch, Elektrofahrzeuge von herkömmlichen Verbrennungsautos zu differenzieren. Achten Sie nicht nur auf die Einsparung, sondern streben Sie einen soliden Schutz unter Berücksichtigung folgender Punkte an:

Akkumulator

Empfehlenswert ist eine Allgefahrendeckung. Diese schützt den Akku nicht nur gegen die versicherungstypischen Gefahren wie beispielsweise Brand, Diebstahl, Sturm oder Unfall, sondern auch gegen alle denkbaren Beschädigungen, die nicht ausdrücklich in den AKBs ausgeschlossen sind. Übliche Ausschlüsse sind Verschleiß, Abnutzung, Konstruktionsfehler, Materialfehler und chemische Reaktionen.

Daher sollte darauf geachtet werden, ob die Neupreisentschädigung den Akku beinhaltet. Zudem sollte der darauffolgende Abzug "neu für alt" möglichst gering sein.

Eine weitere, nicht zu unterschätzende Leistung sind die Entsorgungskosten für einen beschädigten Akku nach Totalschaden (auch wenn der Hersteller aufgrund des Batteriegesetzes zur kostenfreien Rücknahme und Verwertung verpflichtet ist).

Hintergrund: der Akkumulator ist das Herzstück des Fahrzeuges und das teuerste Bauteil am Elektroauto. Bei einem Tesla kann der Betrag bis zu 20.000 Euro betragen!

Mit dem Baustein Akku-Ausschluss kann der Akkumulator auch aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Dies macht aber nur Sinn, wenn die Gefahr des Akkus nicht vom Kunden getragen wird, sondern beispielsweise vom Leasinggeber. Der Vorteil für den Kunden: er spart sich ein paar Geldscheine.

Folgeschäden von Kurzschluss & Tierbiss

Die Auswirkungen sind hier deutlich gravierender als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Daher sollte das Sublimit am besten bei 20.000 Euro liegen.

Versicherungsschutz bei Brand

Das Thema Brand ist in den Medien vieldiskutiert, obwohl es de facto höchst selten vorkommt. Es kann im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsantrieb keine höhere Brandgefahr festgestellt werden. Kommt es aber zu einem Brand, so sollte die Versicherung die Kosten, die etwa durch das Löschen, die Lagerung des Fahrzeugs in einem speziellen Wassercontainer sowie die Entsorgung des kontaminierten Löschwassers entstehen, übernehmen.

Mitversicherung der Ladegeräte (Wallboxen) ✚ Ladekabel und Adapter

Hier ist eine Unterscheidung zu treffen: es gibt zum einen Ladestationen, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind (sog. Wallboxen), zum anderen mobile Ladestation. Dies gilt es gegen Überspannung und Vandalismus abzusichern.

Hinweis: normalerweise ist dieser Schutz subsidiär zu anderen Versicherungen. Das heißt, eine leistungspflichtige Gebäude- Hausrat- oder Elektronikversicherung geht gegebenenfalls vor.

Ladekarten

Wer sein Elektroauto an einer Stromtankstelle laden möchte, benötigt dafür oftmals eine Ladekarte. Der Diebstahl dieser Ladekarten kann im schlimmsten Falle zu einer unberechtigten Nutzung (Abbuchungen, etc.) führen.

Schutzbrief

Achten Sie darauf, dass die Pannenhilfe auch greift, wenn der Akku bei Elektroautos entladen ist und das Fahrzeug nicht weiterfahren kann. Wer hat schon einen Kanister Strom im Kofferraum? Das Fahrzeug wird dann grundsätzlich zur nächsten Ladestation abgeschleppt.

Nachlass Elektroauto- & Hybridauto-Versicherung

Neben besonderen, auf E-Autos zugeschnittenen Leistungen wie einem Akku-Schutz oder der Mitversicherung von Ladegeräten sind auch Nachlässe ein fester Bestandteil vieler Kfz-Versicherungen für elektrische Fahrzeuge. Warum? Die Versicherungsbranche hat einerseits erkannt, dass die vielzähligen Assistenzsysteme in Elektroautos für eine bessere Unfallstatistik sorgen und andererseits registriert, dass die angestrebte, stromsparende Fahrweise vieler E-Auto-Besitzer in hohem Maße mit einem sicheren Fahrstil korreliert. Folglich sind Fahrer elektrischer Fahrzeuge eine interessante Zielgruppe für Kfz-Versicherer und massive Reduktionen in der Versicherungsprämie (vor allem bei Vollkaskotarifen) keine Seltenheit.

Dass die rapide fortschreitende Technologie in der elektrischen Fahrzeugwelt eine Abkehr von der traditionellen Risikobewertung auf Basis vergleichbarer Risiken erfordert, zieht also keine negativen finanziellen Konsequenzen für Sie als Versicherungsnehmer mit sich. Vor allem im Kontext neuartiger Assistenzsysteme gehen die Versicherer zu einer Ex-Ante-Abschätzung der Risiken auf Basis aktueller Fahrdaten über, statt Informationen aus der Vergangenheit für die Risikobewertung heranzuziehen.

Vorteile von E-Autos

Die finanziellen Vorzüge des elektrischen Fahrens beschränken sich nicht auf die Kfz-Versicherung. Vor allem der Staat gewährt Besitzern von E-Autos beträchtliche Ersparnisse gegenüber Verbrenner-Fahrern, wie die zehnjährige Steuerbefreiung für alle Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2025 demonstriert. Läuft die steuerfreie Periode ab, profitieren Sie immer noch von einer Ermäßigung der zu entrichtenden Kfz-Steuer um 50 Prozent.

Findet ein Halterwechsel innerhalb des steuerfreien Zeitraums statt, genießt der neue Halter die Steuerbefreiung für den restlichen Zeitraum. Auch nachträglich zu reinen Stromern umgerüstete Kraftfahrzeuge genießen eine Steuerbefreiung, nachdem die Zulassungsbehörde alle Voraussetzungen als erfüllt betrachtet.

Zusätzliche Anreize schafft die Bundesregierung mit einem bis 2025 geltenden Förderprogramm in Höhe von 2,09 Milliarden Euro. Bis zur Ausschöpfung dieses Budgets erhalten Käufer reiner E-Autos 6.000 Euro Bonus vom Staat, während Plug-in-Hybride mit 4.500 Euro gefördert werden. Im Zuge der Covid-Krise wurden diese Förderungen im Jahr 2021 auf 9.000 Euro beziehungsweise 6.750 Euro (verlängerte Gültigkeit bis Ende 2022) erhöht. Ab 2023 werden neue Änderungen der Prämien wirksam.

Welche Fahrzeuge förderfähig sind, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in folgendem Dokument aufgelistet: Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge externer Link (Stand: 19.08.2022)

Ein weiterer Vorteil von E-Autos sind (vor allem in Zeiten steigender Benzin- und Dieselpreise) reduzierte Betriebskosten mit oftmals kostenlosen Auflade-Möglichkeiten bei vielen E-Tankstellen und Einzelhändlern. Auch Ersparnisse bei Wartungskosten, etwa durch entfallende Ölwechsel, erfreuen den Geldbeutel. Aus non-finanzieller Sicht kommen bestimmte Vorrechte wie etwa kostenfreies Parken in vielen Kommunen sowie das reine Gewissen hinzu, zumindest während der Fahrt die Umwelt zu schonen (wohingegen die gesamte Ökobilanz des E-Autos weitaus strittiger ist).

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

"Die Ausgestaltung des Kennzeichens folgt der technischen Ausgestaltung des sog. Oldtimer-Kennzeichens mit dem Unterschied, dass statt des Buchstabens „H“ der Buchstabe „E“ hinter der Erkennungsnummer anzufügen ist. Bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen erfolgt die Kennzeichnung auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens, bei den Fahrzeugen mit Saison- und grünen Kennzeichen immer direkt hinter der Erkennungsnummer." (bmvi.de) externer Link

Als Besitzer eines elektrischen Fahrzeugs haben Sie das Recht, aber nicht die Pflicht zur Nutzung des E-Kennzeichens. Neben reinen Elektroautos (BEV) und Brennstoffzellenautos (FCEV) sind auch Plug-in-Hybride (PHEV) zum Tragen des E-Kennzeichens berechtigt, sofern ihr CO2-Ausstoß unter 50 Gramm pro Kilometer liegt oder die rein elektrische Reichweite mindestens 60 Kilometer (ab 2022) beziehungsweise 80 Kilometer (ab 2025) beträgt.

Während Nachteile des E-Kennzeichens nicht existieren, sind seine Vorzüge mannigfaltig: Nicht nur gestattet es das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und bestimmten öffentlichen Parkplätzen, sondern in einigen Städten wie Dortmund und Düsseldorf auch die Nutzung von Busspuren. Auch für das kostenlose Laden kann das E-Kennzeichen eine Voraussetzung sein. Je nach Gemeinde können Fahrern mit E-Kennzeichen zudem Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtsverboten gewährt werden, ebenso wie der Erlass von Parkgebühren.

Wunschkennzeichen für Elektroautos
In Deutschland gibt es mittlerweile zahlreiche Optionen um das Nummernschild zu personalisieren. Ihr Wunschkennzeichen online reservieren können Sie einfach und schnell auf Verfügbarkeit prüfen und online reservieren lassen. Bitte beachten Sie, dass trotz E-Kennzeichens eine Umweltplakette erforderlich ist und – analog zum herkömmlichen Kennzeichen – bestimmte Buchstabenkombinationen aus historischen Gründen unzulässig sind. Vor allem an die NS-Zeit erinnernde Kürzel wie SS, SA, HJ, KZ oder NS, aber auch in Verbindung mit Terrorismus stehende Kombinationen wie IS sind typischerweise verboten. Die jeweilige Zulassungsstelle erteilt Ihnen Auskunft zu allen regional geltenden Beschränkungen.

Fahrzeugzulassungen (FZ)

Bestand an Personenkraftwagen am 1. Januar 2022 in Deutschland

  • Kraftstoffart Benzin: 31.005.134 Personenkraftwagen
  • Kraftstoffart Diesel: 14.824.262 Personenkraftwagen
  • Kraftstoffart Gas insgesamt: 413.790 Personenkraftwagen
  • Kraftstoffart Elektro (BEV): 618.460 Personenkraftwagen
  • Kraftstoffart Hybrid insgesamt: 1.669.051 Personenkraftwagen (darunter 565.956 Plug-in)

© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg

Was ist die THG-Quote?

Im Rahmen des seit Anfang 2022 laufenden Emissionshandels über die THG-Quote (Treibhausgasminderungs-Quote) sind Besitzer rein elektrischer Fahrzeuge dazu berechtigt, die CO2-Einsparung ihrer emissionsfreien Autos zertifizieren zu lassen und an quotenpflichtige Firmen (zum Beispiel Mineralölkonzerne) zu verkaufen.

Der Handel erfolgt über Vermittler im Internet, welche Bündel von hunderten Autos beim Umweltbundesamt anmelden, die Prämien kassieren und nach Einbehaltung ihrer Provisionen an den E-Auto-Besitzer weitergeben. Rund 350 Euro pro Kalenderjahr können Sie bei seriösen Vermittlern wie beispielsweise dem ADAC für die Vermarktung Ihrer eingesparten Emissionen erwarten.

Wichtig: Wird das E-Auto im Laufe eines Kalenderjahres verkauft und wurde die Pauschale bereits an den ersten Antragsteller vergeben, hat der neue Besitzer für dieses Kalenderjahr keinen Anspruch auf den Betrag. Neben Pkw-Besitzern profitieren auch Fahrer elektrischer Leichtkrafträder und Motorräder von der THG-Quote. Seit Ende März 2022 sind die Einnahmen aus der THG-Quote für Privatpersonen steuerfrei.

Zur Berechnung externer Link der gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasminderung (Treibhausgasquote bzw. Quote) werden gemäß § 37a Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) drei Werte benötigt:

  • Referenzwert
  • Tatsächliche Treibhausgasemissionen
  • Umfang der vom Gesetz vorgeschriebenen Treibhausgasminderung (Quote)

Abweichende kW-Zahlen im Fahrzeugschein

Viele erstmalige Besitzer eines elektrischen Fahrzeugs sind verwundert, dass die im Fahrzeugschein angegebene kW-Leistung des Stromers erheblich geringer ausfällt als die Herstellerangabe. Der Grund: Während der Hersteller in seinen Prospekten die nur kurzzeitig abrufbare Maximalleistung angibt, arbeitet der für die verbindliche Einstufung verantwortliche GDV mit der permanent verfügbaren Dauerleistung. Letztere findet ihren Weg in den Fahrzeugschein, sodass beispielsweise einem Tesla nur 66 kW bescheinigt werden, obwohl die Herstellerangabe satte 515 kW beträgt.

Elektroauto Leasing – Versicherungen

Ein beträchtlicher Teil der in Deutschland fahrenden E-Autos wird nicht per Barkauf erworben, sondern geleast. Zwei Formen des Leasings sind gängig: Entweder des gesamten Elektrofahrzeugs oder ausschließlich des Akkus. Zwar spielt es für den Kfz-Versicherer und die Höhe der Prämien keine Rolle, ob Sie leasen oder kaufen, aber der Leasinggeber verlangt typischerweise den Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Letztere schützt Sie davor, dem Leasinggeber alle Schäden am Fahrzeug (inklusive einem gestohlenen Akku, der extrem teuer ist) aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Gleiches gilt für das Akku-Leasing: Ermöglicht ein Hersteller das reine Leasen des Energiespeichers und nicht des gesamten Autos, tragen Sie im Ernstfall die Kosten für einen neuen Akku, weil dieser dem Leasinggeber zusteht. Eine Vollkaskoversicherung schützt hier vor tausenden Euro finanziellem Schaden. Ist das Elektro-Auto geleast, ist eine GAP-Deckung zu empfehlen.

Empfehlenswert ist eine Vollkasko mit Allgefahrendeckung.

Private Ladestationen für Elektroautos

Gefahren erkennen und Vorsichtsmaßnahmen treffen
Neben den elektrischen Fahrzeugen selbst sind auch private Ladestationen aus versicherungstechnischer Perspektive relevant. Da während des Ladevorgangs eine erhöhte Brandgefahr besteht, empfiehlt sich die Nutzung von elektrischen Anlagen mit hoher Belastbarkeit. Zu diesen zählen vor allem Wallboxen oder an den Starkstrom angeschlossene Ladeboxen, jedoch nicht mobile Ladeeinrichtungen. Von der Nutzung eines einfachen Steckdosenanschlusses ist abzuraten, weil dieser während des Aufladens Ihres E-Autos eine enorme, in Kabelbrand mündende Hitze entwickeln kann.

Entsteht während des Ladevorgangs ein Brand, sind die resultierenden Schäden (außer bei Vorsatz) über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Viele Versicherer erwarten für einen vollumfänglichen Schutz die fachmännische Installation des gesamten Ladesystems durch einen Elektrofachbetrieb.

Auch die Verkehrssicherungspflicht ist beim Betreiben einer privaten E-Ladestation zu beachten: Sie als Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Schäden an Dritten durch alle zumutbaren und notwendigen Vorkehrungen zu vermeiden. Verletzt sich also der Nachbar beim Stolpern über ein Ladekabel, können Sie für den Personenschaden haftbar gemacht werden und benötigen den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung / Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Aber Achtung: Dies gilt nur, wenn das E-Auto zum Zeitpunkt des Unfalls nicht geladen wird. Ist der Ladevorgang im Gange, befindet sich das Fahrzeug in der Nutzung muss Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden aufkommen.

Zusatzbausteine Kfz-Versicherung für Elektroautos

Wie bereits erwähnt, gestaltet sich die Kfz-Versicherung elektrischer Fahrzeuge – abgesehen von einigen Sonderpunkten wie Akku oder Ladestation – sehr ähnlich zu Verbrennern. Das gilt auch für Zusatzbausteine, die über Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung hinausgehende Schutzleistungen bieten.

Vielfahrer beispielsweise profitieren von einem Kfz-Schutzbrief, der im Notfall Anspruch auf Pannenhilfe inklusive Abschleppdienst gewährt und ein mit leerem Akku liegengebliebenes Elektroauto zur nächsten Ladestation transportiert. Auch eine Fahrerschutzversicherung kann sinnvoll sein, weil sie für die Personenschäden des Fahrers bei selbstverschuldeten Unfällen aufkommt und zum Beispiel Schmerzensgeld, Reha-Maßnahmen oder Hinterbliebenengeld bezahlt.

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