Lithium-Akkus sind in vielen Gebrauchsgütern des täglichen Bedarfs eingebaut. Im privaten Haushalt beispielsweise in vielen Gartengeräten. Verstärkt eingesetzt werden Geräte mit Lithium-Akkus auch in Küche und Bad. Auf dem Markt der Elektromobilität etablieren sich verschiedene Elektro-Fahrzeuge (z.B. Elektro-Lastenfahrrad, E-Autos, E-Quad). Nicht selten steht vor einem Eigenheimen ein Elektrofahrzeug an einer dafür angebrachten Ladesäule. Nicht nur wegen der staatlichen Förderungen steigen die Zuwachsraten, sondern auch weil E-Bikes im Trend liegen.
Mit steigender Nutzung dieser Akkus bzw. Stromspeicher steigt die Brandgefahr. Die Gefährlichkeit von Lithium-Akkus besteht bereits darin, dass sie nach einer mechanischen Beschädigung, z.B. verursacht durch einen Stoß, Aufprall oder unsachgemäßer Lagerung, unkontrolliert explodieren können. Wie die Erfahrung aus verschiedenste Schadenfälle zeigen erst nach Stunden oder Tagen.
Die hohe Brandgefahr bei der Nutzung von Lithium-Akkus wird mittlerweile in der Tagespresse diskutiert:
- Explosion! Haus brennt komplett aus – So gefährlich sind Akkus von E-Bikes
Darin wird berichtet, dass ein vor einem Haus abgestelltes E-Bike in Flammen aufgegangen war und damit einen derartigen Brand auslöste, der auf das gesamte Anwesen übergriff. Es buchstäblich abgefackelt hat. Der gleiche Artikel informiert über einen Brand eines Elektrofahrzeugs, ausgelöst durch den darin verbauten Lithium-Akku. Beide Unglücke zeigen, wie gefährlich Lithium-Akkus sind.Bild.de - Akku eines E-Bike verursacht Garagenbrand
presseportal.de - E-Bike-Akku löst Brand in Bremen-Walle aus
Radio Bremen - Explodierter E-Bike-Akku sorgt für Wohnungsbrand
westfalen-blatt.de - Explodiertes E-Bike-Akku zerstört Wohnung
pcwelt.de - Hausbrand nach Explosion – Wie gefährlich sind E-Bike-Akkus?
Allgemeine Zeitung - Akku explodiert: E-Bike setzt Wohnzimmer in Brand
nordbayern.de - Wohnung nach Brand von E-Bike-Akku unbewohnbar
fnp.de - E-Bike Akku explodiert – Brand verwüstet Laden in Bad Vilbel
fnp.de
Die gute Nachricht: „Gemessen an der großen Zahl an E-Bike-Akkus passiert das sehr selten. Das kommt nicht häufiger vor als bei Handys.“, kommentiert der Fahrrad-Experte Jochen Hof – Dekra. (Quelle: wdr.de)
Viel Problematischer bei E-Bike-Akkus ist aber: Die Akkus speichern extrem viel Energie, daher können auch die Folgen dementsprechend heftig sein!
Bei einem Brand selbst muss enorm viel Wasser eingesetzt werden, um einen Akkubrand einigermaßen unter Kontrolle zu bekommen. Natürlich gibt es auch Alternativen zu Wasser als Löschmittel (z.B. Pulverlöschmittel, Schaumlöschmittel). Pulverlöschmittel hat den Nachteil erhöhter Verschmutzung als Folgeschaden. Schaum kann den für ein rasches Ablöschen nicht den notwendigen Kühleffekt erbringen. Ein schneller Kühleffekt ist jedoch notwendig!
Die tatsächliche Gefahr bei den Lithium-Akkus ist nicht das darin verbaute Lithium, sondern das vorhandene Elektrolyt, das sich entzünden kann. Beim Brand wird Energie freigesetzt und mit Sauerstoff aus der Kathode versorgt, was dazu führt dazu, dass einzelne Zellen explodieren. Es entsteht eine Kettenreaktion. In der Fachsprache der sogenannte Thermal Runaway!
Die Temperatur steigt innerhalb von Millisekunden an. Energie wird schlagartig freigesetzt gleichzeitig werden toxische Gase an die Umwelt abgegeben – eine Gefahr für die Umgebung! Wegen des besonderen Gefahrenpotenzial ist ein sorgsamer Umgang wichtig. Gefahrenhinweise der Hersteller und Händlern von E-Bikes und Elektrofahrzeuge sollten unbedingt beachtet werden.
Weitere Informationen über Lithium-Akkus
Lithium-Akkus werden in Abhängigkeit der erzeugten Leistung und des konkreten Einsatzes in drei Klassen unterteilt:
- Lithium-Batterien geringer Leistung Hierzu zählen alle einzelligen Batterien und Kleinbatterien, welche vornehmlich für den Bereich Computer, Multimedia, Kleinelektrogeräte und Kleinwerkzeuge etc. verwendet werden.
- Lithium-Batterien mittlerer Leistung Batterien dieser Kategorie werden z. B. für Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb (Pedelec, E-Bike), E-Scooter, Light Electric Vehicle (LEV), größere Gartengeräte, diverse Kleinfahrzeuge verwendet.
- Lithium-Batterien hoher Leistung Darunter fallen Batterien mit einer, besonders hohen Leistung, welche sich durch die Kombination und Verknüpfung von Zellen mittlerer Leistung zu einem System vernetzen. Anwendungsbereiche finden sich derzeit in der Elektromobilität (Automotive) sowie netzunabhängige Großgeräte.
Folgende Gründe können zu einem Brand führen:
- mechanische Beschädigungen (innere Kurzschlüsse)
- thermische Belastung (innere Kurzschlüsse, äußere Erwärmung)
- nsachgemäße Benutzung (z.B. von defekten Akkus)
- nsachgemäße Lagerung bzw. Aufbewahrung
- Überladung (starke Temperaturerhöhung infolge eines exothermen Vorgangs)
Neben der unsachgemäßen Handhabung liegen weitere Gefahrenquellen in den Batteriezellen und -Systemen selbst:
- hoher elektrischer Strom möglich (Temperaturerhöhungen durch Lichtbögen, Kurzschluss etc.)
- möglicher Austritt giftiger und/oder brennbarer oder explosionsfähiger Inhaltsstoffe im Brandfall, die ein explosionsfähiges Gemisch bilden können
- hohe Brandlast der verwendeten Materialien und Komponenten
- Bei Erwärmung (thermal runaway) plötzliches Bersten von Batterien und Batteriezellen bei Versagen des Sicherheitsventils.
Quelle: Verband der Schadenversicherer (vds 3103 – Lithium-Batterien).
Akkubrand E-Bike – Welche Versicherung hilft?
Wie ist das E-Bike bei einem Akkubrand am versicherten Ort versichert?
Fahrräder sind grundsätzlich in der Hausratversicherung (am Versicherungsort) gegen die versicherten Gefahren (z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm) versichert.
Der Gesamtverband der Versicherer empfiehlt, einen Akkubrand nicht selbst zu löschen. Es können giftige Gase oder stark reizende oder ätzende Substanzen austreten. Auch eine Verpuffung ist möglich.
Wie ist das E-Bike beim Akkubrand außerhalb des versicherten Ortes versichert?
Der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung beschränkt sich in der Regel auf den Fahrraddiebstahl. Beschädigungen durch Brände am E-Bike sind nicht automatisch versichert, wenn sich das E-Bike außerhalb bzw. unterwegs befindet.
Hier ist eine eigenständige Fahrradversicherung oder ein erweiterter Kasko-Schutz ratsam. Spezialversicherungen für Fahrräder, wie beispielsweise Fahrradkasko bieten beispielsweise die Ammerländer, Waldenburger oder Stuttgarter Versicherung an.
Kann eine Fahrradkasko-Versicherung in der Hausratversicherung eingeschlossen werden?
Nicht immer ist ein separater Vertrag notwendig. Daher lohnt sich ein Blick in die vorhandene Hausratversicherungspolice. Nachfolgende Versicherer bieten den Kaskobaustein für Fahrräder an:
- Barmenia Fahrradkasko-Schutz bis 10.000 Euro gegen Beitragszuschlag zu den Deckungsvarianten Basis-, Top- und Premium-Schutz versicherbar
- Domcura Vollkaskoschutz für Fahrräder und Pedelecs ohne Nachtzeitklausel gegen Prämienzuschlag zu den Bausteinen Standard-, Komfort-, Top-Schutz versicherbar
- Konzept & Marketing Mitversicherung von Fahrradkasko bis 7.500 Euro gegen Zusatzbeitrag zu allen Tarifvarianten möglich (auch Pedelecs und E-Bikes)
Was ist beim Abschluss einer Fahrradversicherung zu beachten?
Wählen Sie die richtige Höhe der Versicherungssumme. Beim Versicherungsschutz von Fahrradschäden kommt es hinsichtlich der Versicherungssumme immer wieder zu Problemen – meist zum Ärger von Kunden im Schadenfall. Die Höhe der Versicherungssumme sollte gründlich und bedacht gewählt werden.
Folgende Fragen erreichen uns häufig:
- Genügt der Neuwert des teuersten Fahrrades als Versicherungswert?
- Was, wenn mehrere Fahrräder gleichzeitig entwendet werden?
- Steht bei Diebstahl mehrerer Räder die vereinbarte Summe je Fahrrad zur Verfügung?
Wie sind Schäden an fremden Sachen durch Akkubrände versichert?
Bei Brand-Schäden an fremden Sachen tritt unter Umständen die private Haftpflichtversicherung ein. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten gegenüber dafür haften. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Gebrauch von Fahrrädern mit Elektromotor. In aller Regel gibt es für fast jedes Haftungsproblem eine Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung liegt nahe. Aber in einigen Fällen reicht diese hier nicht aus. Darüber hinaus ist die Zeitwertentschädigung bei derartigen Haftpflichtschäden sehr problematisch.
Selbst wenn ein Feuerschaden zunächst über eine Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung des Geschädigten reguliert werden kann, kann der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherer jederzeit
Regress vom Verursacher einfordern.
Genügt die Privathaftpflichtversicherung für Pedelecs?
Diese Frage muss man für Pedelecs mit „es kommt darauf an“ beantworten. Grundsätzlich bietet jede Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie als Radfahrer unterwegs sind – hier sind Räder ohne Zusatzmotor gemeint. Die guten Tarife am Markt übernehmen auch die Deckung für den Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Dabei wird die maximale Höchstgeschwindigkeit, die ein solches Fahrzeug haben darf, meist auf 6 km/h beschränkt. Die Verfasser älterer Bedingungswerke hatten hier hauptsächlich Elektrorollstühle, Krankenfahrstühle und ähnliches im Sinn.
Weder die versicherungsrechtlichen Regeln für klassische Fahrräder noch die für nicht versicherungspflichtige Elektromobile, erfassen eindeutig das Pedelec. Erst in aktuellen Bedingungswerken wurde diese Haftungslücke eindeutiger geregelt aufgenommen. Fahrräder mit Hilfsmotor (sofern nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig) wurden teilweise im Versicherungsschutz ergänzt. Andere Anbieter erweiterten den Kreis der versicherten Fahrzeuge entsprechend. Wir raten Ihnen, sich rechtzeitig beim Privathaftpflichtversicherer zu vergewissern. Achten Sie auf den ausdrücklichen Einschluss des Pedelecs bzw. Bestätigung von Seiten Ihres Versicherers. Gerne übernehmen wir das für Sie!
Genügt die Privathaftpflichtversicherung für E-Bikes?
Bei E-Bikes genügt eine Privathaftpflichtversicherung definitiv nicht! Da E-Bikes auch ohne Pedalbetrieb fahren können, ist es nachvollziehbar, dass hier Regelungen für Kleinkrafträder greifen. Sie benötigen eine entsprechende Fahrerlaubnis (mind. Klasse M), müssen eine Prüfbescheinigung mitführen und benötigen natürlich auch ein Versicherungskennzeichen („Mofakennzeichen“).
All dies gilt ausdrücklich auch für die S-Pedelecs! Beide Radtypen fallen damit nicht mehr unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung! Bewegen Sie sich ohne Versicherungskennzeichen mit E-Bike oder S-Pedelec auf öffentlichen Straßen, begehen Sie damit einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zusätzlich droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Viele E-Bikes benötigen, für die Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis. Diese bescheinigt, dass strenge gesetzliche Anforderungen an die Sicherheit der relevanten Bauteile erfüllt sind. Davon ausgenommen, gibt es Fahrrad-Modelle, die keine Betriebserlaubnis benötigen. Hier muss überprüft werden, in welche rechtlichen Kategorie das jeweilige Fahrzeug einzuordnen ist.
Ohne vorgeschriebene Betriebserlaubnis gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, da Versicherer beim Vertragsabschluss auf die gesetzliche Pflicht hinweisen. Im Schadenfall kann der Versicherer diese Pflichtverletzung mit Regressansprüchen ahnden. Der rechtliche Verstoß wird zudem von den Behörden sanktioniert.
Ernst Brust (Geschäftsführer ZIV
„Auch Pedelecs, die von Privatpersonen zum Eigengebrauch gebaut werden und außerhalb eines Privatgeländes benutzt werden, unterliegen der Maschinen- und EMV-Richtlinie und müssen gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden. Dies schließt auch ein CE-konformes Typenschild am Pedelec mit ein.“ Quelle: ebike-mtb.com
Um das Versicherungskennzeichen zu erhalten, ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Beim Vertragsabschluss bestätigen Sie, dass Ihnen für den E-Scooter, E-Bike oder S-Pedelec eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE ) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vorliegt.
"Mir ist bewusst, dass ohne ABE/EBE kein Versicherungsschutz besteht und der Versicherer berechtigt ist, im Schadenfall Regressansprüche mir gegenüber geltend zu machen, soweit der Versicherer gegenüber dem Geschädigten zur Leistung verpflichtet ist." (Quelle: Onlineabschluss die Bayerische)
TÜV Rheinland: "Da für Pedelecs die Anforderungen der Maschinenrichtlinie gültig sind, müssen sie mit dem CE-Kennzeichen und einer Konformitätserklärung ausgeliefert werden."
Verbraucherinformation zu Pedelecs und E-Bikes
Was Sie wissen sollten und wie Sie ein gutes Elektrofahrrad finden (PDF ) – ADFC