Der Versicherungsschutz bei einer Fahrdienst-App

10. Sep 2014 | Kfz

Unter den Apps die es zahlreich für die modernen Handys gibt ist nun eine Neuerung immer mehr verbreitet. Das spontane Mitfahren im PKW. Eine preisgünstige Alternative die nicht nur von Studenten und jungen Leuten gern genutzt wird. Ein Anbieter und ein Fahrgast finden so schnell zueinander. Doch was immer wieder die Gemüter erhitzt: wie sieht es dabei mit dem Versicherungsschutz aus?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

versicherungsschutz-fahrdienst-app © Fotolia.com

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Gesetzlich ist jeder Fahrzeughalter in Deutschland dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne diese bekommt er das Kfz gar nicht zugelassen. Doch Bedingung für diese Versicherung ist, dass man die Nutzung angibt: also in den meisten Fällen privat. Befördert man aber nun Personen, ist dies eigentlich eine Änderung der Nutzung. Deshalb muss der Versicherte dies seiner Versicherung mitteilen.

Geschädigte sind immer versichert

Gut zu wissen: als Geschädigter eines Unfalls ist man immer über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert, egal, ob dieser seiner Meldepflicht nachgekommen ist oder nicht. Allerdings wird die Versicherungsgesellschaft nach erfolgter Leistung ihren Versicherungsnehmer zur Kasse bitten, wenn der seine Pflichten verletzt hat. In der weiteren Folge kann der Vertrag sogar gekündigt werden.

Die KASKO-Versicherung

Die KASKO-Versicherung, eine Eigenversicherung für den Wagen, muss allerdings nicht leisten. Sie kann die Leistung kürzen oder ganz versagen, wenn eine Pflichtverletzung wie die o.g. vorausgegangen ist.

Der Unterschied zu einer Mitfahrgelegenheit

Eine ausdrückliche Mitfahrgelegenheit besteht dann, wenn der Fahrer die Strecke ohnehin zurückgelegt hätte und den Mitfahrer nur zusätzlich mitnimmt. In diesem Fall bewegt er den Wagen nicht in Gewinnerzielungsabsicht, sondern erhält lediglich einen Benzinkostenzuschuss. Dies ist keine Änderung der privaten Nutzung. (S.H.)

Quelle: GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.


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