Das „eigene“ Kfz-Kennzeichen – egal, wo man wohnt

19. Jul 2013 | Kfz

Zum Abbau von Bürokratie und Kosten für Bürger und Behörden wird eine Entscheidung fallen, die es erlaubt, das Kfz-Kennzeichen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu behalten. So werden bei Umzügen neue Schilder, Ummeldungen von Versicherung und Steuern, und nicht zuletzt die Ab-und Anmeldung des Fahrzeuges im alten und neuen Zulassungsbezirk überflüssig oder eingeschränkt.

pilotprojekt-kennzeichenmitnahme © Fotolia.com

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Das wünschen sich viele. Seit es die Möglichkeit gibt, bei einem Fahrzeugwechsel das vorherige Kennzeichen zu behalten, wurde dies vielfach genutzt. Kürzel vom Namen, Geburtsdatum und andere wichtige Daten werden an den Fahrzeugen verewigt und sollen auch beim nächsten Wagen dabei sein. Nunmehr ist es in allen Landkreisen in Deutschland möglich, dies so zu handhaben – aber leider nicht, wenn man den Landkreis oder gar das Bundesland verlässt. Denn die kennzeichnenden Buchstaben am Anfang müssen dem Wohnort entsprechen.

Neue Regelung ab 2015?

Und genau hier soll es neue Regelungen geben. Der Bundesrat hat einer Vorlage der Bundesregierung zugestimmt, dass die Mitnahme künftig auch über die Grenzen des Zulassungsbezirkes hinaus möglich sein soll. Doch es gibt Einschränkungen. Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, kommt es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer Gültigkeit ab Beginn 2015. Denn die Behörde benötigt Zeit, um ihre Arbeit entsprechend umzustellen. Grund des Vorschlages ist es, den Zulassungen und den Bürgern Bürokratie und Kosten zu ersparen. Eine Meldung an die zuständige Behörde wird auch künftig erforderlich sein – was aber wenig Aufwand bedeutet.

Es gibt bereits Tests: Die Verkehrsminister der Länder haben sich für diese Änderung stark gemacht. Bereits 2012 hatte man sich bei Zusammenkünften in groben Zügen darauf geeinigt. Hessen wurde bereits als Pilotprojekt festgelegt – hier können Kfz-Halter bei Umzug innerhalb des hessischen Landes ihr Kennzeichen behalten, und das schon seit 2009. Schleswig-Holstein hat nachgezogen und auch hier ist der Test in vollem Gange. Auf die Versicherungsprämien hat dies keine Auswirkungen, denn diese richten sich nach dem Wohnort des Halters, egal welches Kennzeichen am Auto steht. (S.H.)


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