Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert also auch den Fortbestand des Unternehmens. Versichert sind Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Zusätzlich bewahrt eine solche Versicherung das Unternehmen vor einem Imageverlust. Durch schnelle und außergerichtliche Vergleiche können Streitigkeiten mit den Managern „leise“ geregelt werden, ohne negative Publicity.
Die Corona-Pandemie hinterlässt Spuren. Aufgrund der resultierenden wirtschaftlichen Folgen ist auch im Jahr 2021 mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zu rechnen. Ein hinreichendes Argument, um sich über das Bestehen einer derartigen Versicherung zu informieren. Denn umso wichtiger ist es, dass Führungskräfte (Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstände, Vereinsvorstände, Entscheider in Stiftungen…) gut abgesichert sind.
Hier gibt es zum einen die Möglichkeit, dass die Unternehmen selbst einen Firmenvertrag alle Führungskräfte der Firma schließen. Alternativ können sich Führungskräfte aber auch privat absichern. Bei einer persönlichen D&O-Versicherung ist die Führungskraft selbst Versicherungsnehmer und kann über die Höhe und den Umfang des Versicherungsschutzes eigenständig entscheiden. Zudem besteht die Möglichkeit, eine speziell auf die Vereinsarbeit zugeschnittene Versicherungslösung zu wählen.
Die wichtigsten Leistungspunkte:
Innen- als auch Außenhaftung
Die Innenhaftung beinhaltet die Haftung gegenüber dem Unternehmen, wenn das Unternehmen Schadenersatz vom eigenen Management fordert (Organisationsverschulden, Überwachungsverschulden etc.). Mehr als 70 % aller D&O-Schadenfälle betreffen die Innenhaftung.
Die Außenhaftung bezieht sich stets auf Dritte außerhalb des Unternehmens. Weniger als ein Drittel aller D&O-Schadenfälle betreffen die Außenhaftung. Diverse Ansprüche entstehen häufig bei Insolvenzrisiken. Anspruchsteller sind in diesem Fall z.B. Lieferanten, Kunden oder Aktionäre.
Rückwärtsdeckung
Führungskräfte können auch für Entscheidungen haftbar gemacht werden, die sie vor Jahren getroffen haben, der Schaden aber erst später ans Tageslicht kommt. Aus diesem Grund wird in der D&O-Versicherung ganz überwiegend das „Claims-Made-Prinzip“ angewandt. Dies definiert den Schadenzeitpunkt als den Moment, an dem der versicherten Person zum ersten mal der Vorwurf eines entsprechenden Fehlverhaltens gemacht wird. Somit sind auch Pflichtverletzungen mitversichert, die bereits vor Vertragsbeginn verursacht wurden.
Zeitspanne der Nachmeldefrist
Die Nachmeldefrist ist die Dauer, in der Versicherte nach Vertragsende weiterhin Versicherungsschutz genießen, sofern der Schaden innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden ist. Wichtig ist es, auf eine ausreichende Nachmeldefrist zu achten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem oben genannten „Claims-Made-Prinzip“. Da der Schadenzeitpunkt der Moment der ersten Inanspruchnahme ist, kann dieser noch lange nach dem Ausscheiden der versicherten Person oder dem Vertragsende des D&O-Vertrags liegen. Bei diesem Leistungspunkt machen die Versicherer mitunter große Unterschiede.
künftige Leistungsverbesserungen
Einige Versicherer gewähren Ihren Kunden eine automatische Verbesserung der Vertragsbedingungen, wenn der jeweilige Tarif zum Wohle des Kunden angepasst wird. Ohne Mehrprämie werden dann etwaige Leistungsverbesserungen in den Vertrag eingeschlossen.
Restrukturierungsmaßnahmen
Gerät ein Unternehmen in Schieflage, stellen ausgewählte Versicherer dem Unternehmen einen Spezialisten für die Restrukturierung und Sanierung (ReCo-Spezialist) zur Verfügung. Die Übernahme der Kosten fällt auch hier unterschiedlich aus.