Bürgschaftsversicherungen für das Baugewerbe

16. Mrz 2023 | Gewerbe, Haus & Wohnung

Als Bauunternehmer müssen Sie Ihrem Bauherrn von der Ausschreibungsphase bis zur Gewährleistung nach Auftragserfüllung finanzielle Sicherheiten bieten. Statt diese mit hohen Liquiditätsverlusten aus eigener Tasche zu gewährleisten oder teure Bankbürgschaften zu nutzen, sollten Sie eine Baubürgschaft (Kautionsversicherung) bei einem Versicherer abschließen. Die Branche bietet unterschiedliche Bürgschaften für jede Phase des Bauvorhabens an, um Ihren Cashflow zu sichern und Auftraggeber vor Verlusten zu schützen.

Die verschiedenen Baubürgschaften im Überblick:

Wer benötigt eine Bürgschaft im Baugewerbe?

Egal, ob Sie im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe tätig sind: Alle Firmen, deren Auftraggeber im Verlauf eines Bauvorhabens finanzielle Sicherheiten verlangen, benötigen eine Bürgschaftsversicherung (Kautionsversicherung). In den meisten Fällen wird diese Bürgschaft von einer Baufirma abgeschlossen, um den Auftraggeber abhängig von der Bauphase vor verschiedenen Risiken zu schützen: Sollte Ihr Unternehmen Insolvenz anmelden, kann es geleistete Anzahlungen des Auftraggebers nicht zurückerstatten, seine Bauleistung nicht fertigstellen und keinen Gewährleistungsansprüchen des Kunden nachkommen.

Hat der Bauträger eine entsprechende Bürgschaft bei seinem Versicherer abgeschlossen, kompensiert letzterer die finanziellen Verluste des Auftraggebers. Dasselbe Prinzip funktioniert auch andersherum: Sie als Baufirma können vom Auftraggeber eine finanzielle Sicherheit verlangen, um Ihre Werklohnansprüche zu schützen. Der Auftraggeber benötigt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft (siehe unten), um Ihnen eine Baufinanzierung im Falle seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit zu garantieren.

Man sieht: Bürgschaften im Baugewerbe benötigen beide Parteien – Auftragnehmer und Auftraggeber. Vor allem Existenzgründer und kleinere Firmen profitieren von den unkomplizierten Bürgschaften der Versicherungsbranche, weil sie bei der alternativen Bankbürgschaft erhebliche Nachteile erleiden: Teure Konditionen, hohe Sicherheiten, eine reduzierte Bonität und eine Belastung der Kreditlinie.

Gute Nachricht für Existenzgründer mit einem kleinen Bürgschaftsbedarf:
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Welche Funktionen erfüllen die verschiedenen Baubürgschaften?

Nachfolgend erklären wir, welche Funktionen die unterschiedlichen Bürgschaften rund um das Bauwesen erfüllen:

Bietungsbürgschaft

Folgende Situation: Ein Bauvorhaben wird öffentlich ausgeschrieben und Ihr Unternehmen bewirbt sich mit festgelegten Konditionen beim Auftraggeber. Die Dauer der Ausschreibung beträgt sechs Monate. Am Ende erhalten Sie den Zuschlag, können Ihr ursprüngliches Angebot aufgrund gestiegener Material- und Lohnkosten jedoch nicht halten. Um sich gegen die Mehrkosten abzusichern, kann der Auftraggeber von den interessierten Unternehmen den Abschluss einer Bietungsbürgschaft verlangen: Sie zahlt die Differenz zwischen anfänglich zugesagten und aktuellen Konditionen, wodurch der Auftraggeber vor allen eventuellen Zusatzkosten geschützt ist. Zudem greift die Bietungsbürgschaft, falls Sie als Auftragnehmer keine Vertragserfüllungsbürgschaft (siehe unten) abgeschlossen haben. Dann ersetzt sie mit bis zu 5 Prozent des Auftragswertes die nicht erbrachte Vertragserfüllungsbürgschaft.

Anzahlungsbürgschaft/Vorauszahlungsbürgschaft

In weiten Teilen des Baugewerbes (z.B. im Handwerk, Maschinen- und Anlagenbau) sind Anzahlungen gang und gäbe: Bevor Sie eine Gegenleistung erbringen, leistet Ihnen der Auftraggeber eine Vorauszahlung zur Materialbeschaffung, Vorfinanzierung und anderen Zwecken. Geht Ihr Unternehmen jedoch zwischen Erhalt der Anzahlung und der Erfüllung vertraglicher Pflichten bankrott, verliert der Auftraggeber sein Geld. Schutz bietet ihm eine Anzahlungsbürgschaft: Ihre Baufirma (Schuldner) zahlt eine Prämie an ein Versicherungsunternehmen (Bürge), damit dieses dem Auftraggeber (Bürgschaftsempfänger) im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Vorauszahlung erstattet. In der Praxis leistet der Auftraggeber seine Anzahlung erst, nachdem er vom Versicherer die Bürgschaftsurkunde erhalten hat.

Ausführungsbürgschaft

Zwischen der Auftragserteilung und dem Tag der Werkabnahme muss eine Baufirma ihre Ausführungsverpflichtungen erfüllen und Mängel beseitigen. Geht der Auftragnehmer während dieses Zeitraums pleite, besteht für den Bauherrn das Risiko einer fehlenden Mängelbeseitigung. Viele Auftraggeber verlangen deshalb von Ihnen den Nachweis einer Ausführungsbürgschaft, welche im Insolvenzfall die Kosten der Mängelbeseitigung übernimmt. Sobald die Werkabnahme erfolgt ist, endet der Zeitraum der Ausführungsbürgschaft und sie wird an den Bürgen (Versicherer) zurückgegeben. Die Relevanz dieser Absicherung erstreckt sich vom Garten- und Landschaftsbau bis zum Maschinenbau über diverse Bereiche der Baubranche, weil Probleme in der Ausführung regelmäßig vorkommen. Wichtig zum Verständnis: Die Ausführungsbürgschaft ist typischerweise Teil der umfangreicheren Vertragserfüllungsbürgschaft.

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Im Kontrast zu den anderen Baubürgschaften bietet die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nicht dem Auftraggeber, sondern Ihnen als Bauunternehmer Schutz vor finanziellen Risiken. Das Problem ist simpel: Gesetzlich ist der Auftraggeber erst nach Abnahme des fertigen Gebäudes oder der Außenanlage zur Bezahlung Ihres zustehenden Werklohns verpflichtet. Und was, wenn der Bauherr während des Bauzeitraums bankrott geht? Ohne Versicherung tragen Sie das vollständige Risiko eines Zahlungsausfalls und erhalten im schlimmsten Fall keinen Cent für Ihre Arbeit. Laut § 648a BGB externer Link dürfen Sie deshalb eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft vom Auftraggeber verlangen, um Ihre Werklohnansprüche zu schützen. Im Falle einer Insolvenz des Bauherrn stellt das Versicherungsunternehmen als Bürge die Auszahlung Ihrer Ansprüche sicher.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Egal, ob Sie im Baugewerbe, dem Flugzeug-, Anlagen oder Schiffsbau tätig sind: Aus dem geschlossenen Werkvertrag mit Ihrem Auftraggeber resultieren vielzählige Pflichten für Sie, die von der Ausführung bis zur Gewährleistung und potenziellem Schadensersatz (z.B. bei Nichterfüllung) reichen. Gehen Sie während des Erfüllungszeitraums insolvent, ist eine Fertigstellung der vertraglich zugesagten Leistungen in den meisten Fällen unmöglich. Um finanziellen Schutz vor diesem Szenario zu erhalten, verlangen viele Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft von Ihnen: Die umfangreichste aller Baubürgschaften bietet den Vorteil, mehrere Risiken auf einen Schlag abzusichern. Statt einzelne Verträge wie beispielsweise die Ausführungs- oder Gewährleistungsbürgschaft abzuschließen, kombinieren Sie die Leistungen dieser Bürgschaften unter einem Hut. Die Bürgschaftssumme beträgt üblicherweise 10 bis 25 Prozent des Auftragsvolumens.
Wichtig: Jede Vertragserfüllungsbürgschaft muss individuell abgeschlossen werden und darf nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sein.

Gewährleistungsbürgschaft/Mängelansprüchebürgschaft

Diese Baubürgschaft kommt nach Abschluss des Erfüllungszeitraums zum Tragen. Laut § 434 Abs. 1 BGB externer Link sind Sie als Baufirma dazu verpflichtet, die vollendete Leistung frei von Sachmängeln zu übergeben. Entdeckt der Bauherr im Nachhinein Mängel, stehen Sie gemäß § 439 Abs. 1 BGB externer Link und § 437 Abs. 1 BGB externer Link in der Pflicht, eine Nachbesserung vorzunehmen. Letztere ist jedoch unmöglich, falls Sie nach Abschluss des Bauprojekts insolvent gehen. Viele Auftraggeber verlangen deshalb eine Gewährleistungssicherheit von typischerweise 5 Prozent der Gesamtsumme. Heißt im Klartext: Sie erhalten nur 95 Prozent des vereinbarten Preises und müssen vier bis fünf Jahre auf den Rest warten. Um diese Lücke in Ihrer Liquidität zu vermeiden, schließen Sie eine Gewährleistungsbürgschaft bei einer Versicherung ab: Sie erhalten die vollen 100 Prozent des Geldes vom Auftraggeber und bezahlen im Gegenzug eine Prämie an ein Versicherungsunternehmen (Bürge), das im Falle Ihrer Insolvenz für die Kosten der Mängelbeseitigung beim Bauherrn aufkommt.
Die am Markt einzigartige Baugewährleistung der VHV bietet Bauträgern, Generalübernehmer, Generalunternehmer oder Bauunternehmer und den Bauherren Schutz vor finanziellen Risiken durch Gewährleistungsansprüche nach Bauabnahme.

Der Bürgschaftsrahmen im Baugewerbe

Die Höhe der Prämie, die Sie für eine Baubürgschaftsversicherung entrichten, orientiert sich am bereitgestellten Bürgschaftsrahmen (Avalrahmen): Er bezeichnet die vertraglich mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarte Gesamtsumme, die Sie Ihren Auftraggebern als Bürgschaft zur Verfügung stellen können. Ein Beispiel: Sie schließen eine Gewährleistungsbürgschaft bei der AXA mit einem Bürgschaftsrahmen von 1.000.000 Euro ab. Die Summe aller Bürgschaften darf diesen Betrag nicht übersteigen. Wie hoch die Summe einer einzelnen Bürgschaft mit Auftraggeber X sein darf, bestimmt das Einzellimit, welches im oben genannten Beispiel 100.000 Euro betragen könnte. Die prozentuale Höhe des Bürgschaftsrahmens variiert je nach Art der Baubürgschaft und beträgt im Baugewerbe typischerweise 10 bis 25 Prozent des Auftrags-Gesamtwertes. Ein unabhängiger Versicherungsmakler hilft Ihnen, im Laufe der Zeit Neuverhandlungen und Anpassungen des Bürgschaftsrahmens oder der Einzellimits vorzunehmen.

Baubürgschaften Vergleich

Sie möchten die Kosten Ihres idealen Bürgschaftsrahmens schnell online ermitteln? Zwei renommierte Versicherer AXA und VHV stellen Online-Rechner für die Bürgschaftsversicherung bereit. Mit diesen können Sie die Versicherung direkt online abschließen.

Diese Auswahl an Gesellschaften bieten eine Kautionsversicherung – sog. Gewährleistungsbürgschaft an. Interessant für alle Unternehmen und Gewerbekunden, Existenzgründer insbesondere für Betriebe aus dem Bauhaupt-/Baunebengewerbe sowie aus Maschinen- und Anlagenbau, Elektro-/Metallindustrie.


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