Berufsunfähigkeit – Mehrheit der Versicherungskunden erhält Leistung
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn ein Erwerbstätiger berufsunfähig wird, bekommt er von seinem Versicherer in der Regel schnell seine Rente zugesprochen. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des unabhängigen Analysehauses Franke & Bornberg, das die Leistungspraxis großer deutscher BU-Versicherer unter die Lupe genommen hat. Drei von vier Kunden erhalten ihre Leistung demnach innerhalb von sechs Monaten.
In den Medien wird immer mal wieder von Patienten berichtet, die berufsunfähig geworden sind und sich lange mit ihrem Versicherer um die Rente streiten mussten. Diese Fälle sind natürlich jeder für sich ärgerlich – aber keineswegs die Regel, wie eine aktuelle Studie von Franke & Bornberg zeigt. Das Hannoveraner Ratinghaus untersuchte stichprobenartig die Leistungspraxis von 7 großen Versicherern, die insgesamt fast 5 Millionen BU-Kunden auf sich vereinen.
Drei von vier Kunden bekommen ihre BU-Leistung
Die Ergebnisse der Untersuchung stimmen optimistisch. Drei von vier Kunden bekommen anstandslos ihre BU-Leistung zugesprochen, und das innerhalb einer vertretbaren Frist. Denn in der Regel hat der Kunde innerhalb eines halben Jahres Klarheit, ob er vom Versicherer Geld sieht. „Die Dauer bis zur Anerkennung ist durchschnittlich kürzer als bis zur Ablehnung. Das lässt darauf schließen, dass sich Versicherer die Entscheidung nicht leichtmachen“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke & Bornberg.
Was aber sind die Gründe, weshalb eine BU-Rente nicht zuerkannt wird? Nur ein Schattendasein fristet hierbei die sogenannte Abstrakte Verweisung, die in der öffentlichen Debatte dominiert. Lediglich 0,4 Prozent aller Ablehnungen lassen sich auf diese Klausel zurückführen. Wenn die abstrakte Verweisung im BU-Vertrag enthalten ist, können Kunden auf einen vergleichbaren Beruf verwiesen werden, bevor ihnen eine Rente zugesprochen wird. Eine Krankenpflegerin kann zum Beispiel immer noch in der Verwaltung einer Klinik Büroarbeit verrichten, wenn sie aufgrund einer ansteckenden Krankheit keine Patienten mehr betreuen darf. Viele Versicherer verzichten mittlerweile ganz auf diese Klausel.
Weit wichtiger als Ablehnungsgrund ist die fehlende Mitwirkung des Patienten bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit. Etwa, dass Patienten Fragebögen nicht an den Versicherer zurückschicken und Unterlagen von Ärzten oder Kliniken nur verzögert oder gar nicht weitergeben. Dies zeigt, dass nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch bei Eintritt des Leistungsfalles eine gute und kompetente Beratung den Erhalt der Leistung begünstigen kann.
Mehrheit der Rechtsstreite enden mit Vergleich
Vor Gericht trafen sich laut den Studien-Machern 678 Kunden der untersuchten Gesellschaften, dies würde drei Prozent aller BU-Entscheidungen betreffen. Während in 172 dieser Fälle der Versicherer vor dem Kadi triumphierte, endeten 447 Rechtsstreite mit einem Vergleich, hier kam es also zu einer Einigung zwischen den Streitparteien. Gewinnen konnten die Verbraucher 59 dieser Prozesse. Um die Kosten einer juristischen Auseinandersetzung aufzufangen, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen – möglichst bei einem anderen Versicherer. Fakt ist aber: In der Regel können BU-Versicherte schnell auf die versprochene Leistung hoffen. Und das ist eine gute Nachricht.
Psychische Erkrankungen häufigster Grund für eine Berufsunfähigkeit
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) widmet sich aktuell der Frage, wie sich die Gründe für eine Berufsunfähigkeit in den letzten Jahren gewandelt haben. Das Ergebnis ist durchaus überraschend. Längst wird das Aus im Job nicht mehr nur durch schwere körperliche Tätigkeiten erzwungen, da in den letzten Jahrzehnten viele Malocher-Jobs in den Fabriken und am Fließband weggefallen sind.
Heute hingegen arbeitet knapp die Hälfte der 42 Millionen Erwerbstätigen vor dem Computerbildschirm. Diese Beschäftigten sind einer deutlich niedrigeren körperlichen Belastung ausgesetzt als frühere Generationen. Folglich ändern sich auch die Ursachen für eine vorzeitige Berufsaufgabe, was sich im Rückgang körperlicher Verschleißerkrankungen widerspiegelt. Doch psychische Erkrankungen nehmen deutlich zu.
Weniger körperliche Leiden, mehr psychische Erkrankungen
Der Trend weg von körperlichen Gebrechen ist recht eindeutig. 1993 erhielten laut Gesetzlicher Rentenversicherung rund 81.000 Personen erstmals eine Erwerbsminderungsrente wegen einer Krankheit des Muskel- oder Skelettsystems. Im Jahr 2014 waren es hingegen „nur“ noch knapp 24.000 Personen. Auch insgesamt gingen die Fallzahlen zurück: von 270.000 auf rund 175.000, wobei nur gesetzlich Versicherte, nicht jedoch Selbstständige und Beamte erfasst sind.
Ein deutlicher Anstieg ist hingegen bei den psychischen Erkrankungen zu beklagen. 1993 bekamen rund 41.400 Menschen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Störungen zugesprochen. 2012 waren es bereits 75.000 Betroffene. Damit stieg der Anteil dieser Gruppe an allen neu erteilten Erwerbsminderungsrenten von 15,4 auf 42,7 Prozent, Tendenz steigend.
Psychische Leiden resultieren auch aus den neuen Anforderungen in der Arbeitswelt. Befristete und projektbezogene Arbeit boomt, so dass viele Arbeitnehmer nicht wissen, wie lange sie in einem Unternehmen tätig sind. Diese Unsicherheit geht einher mit steigendem Leistungsdruck und einer ständigen Erreichbarkeit via Smartphone und Handy. Die zunehmende Vermischung von Arbeitszeit und Freizeit sorgt dafür, dass die Phasen psychischer Entspannung kürzer werden. Burn Out, Depressionen und Angstzustände können die Folge sein.
BU-Versicherung bietet Schutz
Gegen die finanziellen Folgen eines Ausscheidens aus dem Job können sich Beschäftigte mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Sie erbringt in der Regel eine zuvor vereinbarte Rente, wenn Beschäftigte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Auch wer mindestens die Pflegestufe 1 zugesprochen bekommt, gilt als berufsunfähig. Aktuell haben nicht einmal 20 Prozent der Bevölkerung einen solchen Schutz abgeschlossen.
Am besten ist es, eine derartige Versicherung in jungen und gesunden Jahren abzuschließen. Vorerkrankungen führen fast immer dazu, dass der Versicherungsschutz teurer wird oder ein bestimmtes Risiko nicht mehr versicherbar ist. Hier kann ein Beratungsgespräch helfen, den richtigen Vertrag zu finden.
Jeder Vierte vernachlässigt wegen psychischer Probleme seinen Job
Stress, hoher Leistungsdruck, permanente Verfügbarkeit: Die Anforderungen an den Arbeitnehmer nehmen beständig zu. Zugleich wird es immer schwieriger, das Privatleben von der Erwerbsarbeit abzugrenzen. Da mag es nicht verwundern, dass immer mehr Menschen Probleme bekommen. Laut einer Umfrage aus 2012 vernachlässigt mehr als jeder Vierte (29 Prozent) aufgrund psychischer Belastungen seinen Job.
Jeder vierte deutsche Arbeitnehmer schafft es aufgrund psychischer Erkrankungen nicht, seine Arbeit so sorgfältig wie gewünscht zu erledigen. Dies geht aus einer aktuellen Studie im Auftrag des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte hervor, über die heute das Nachrichtenportal RP Online berichtet. Zudem gibt jeder Dritte (37 Prozent) in der Umfrage an, dass seelische oder emotionale Probleme ihn manchmal bei der Arbeit einschränken.
Die Untersuchung ist nicht repräsentativ, gefragt wurden insgesamt 240 Arbeitnehmer verschiedener Berufsgruppen. Und doch wirft sie ein Licht auf die deutsche Arbeitswelt. Mittlerweile geben 40 Prozent aller neuen Vorruheständler die Arbeit aufgrund von psychischen Erkrankungen und depressiven Störungen auf, berichtet Wolfgang Panter, Verbandspräsident des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte, mit Berufung auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums. Dies seien etwa 70.000 Menschen pro Jahr, die wegen Depressionen oder anderer Probleme ihre Arbeitszeit reduzieren müssen oder komplett aufgeben.
Diese Zahlen zeigen aber auch: Von dem Risiko berufsunfähig zu werden sind nicht nur Menschen betroffen, die schwer körperlich arbeiten. Auch wer im Büro tätig ist, in einer Bank arbeitet oder in der Kreativbranche, kann aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig seinen Job aufgeben müssen. Deshalb ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für diese Berufsgruppen eine Möglichkeit, um für den Fall der Fälle vorzubeugen. Da nicht alle Versicherungen psychische Krankheiten in ihren Schutz einschließen, kann ein Beratungsgespräch helfen die passende Police zu finden.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Stressprävention
Der Top-Vorsatz für das neue Jahr lautet: Stress vermeiden oder abbauen. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage haben sich dies gar 60 Prozent der Deutschen vorgenommen. Gleich auf Rang zwei steht, sich zusätzlich Zeit für die Familie bzw. Freunde zu nehmen, aber vermehrt auch für sich selbst.
Gute Ideen, doch jeder hat so seine eigene Erfahrungen mit den Vorsätzen: Der innere Wille ist da, doch bei so manchem scheitern die Neujahresziele an den "äußeren" Bedingungen. Zum neuen Jahr gibt es nämlich häufig auch im Beruf zusätzliche Herausforderungen, welche die oben genannten Vorsätze schnell in Vergessenheit geraten lassen.
Es ist nicht leicht, sich dem "Druck" der Gesellschaft zu entziehen. Das vorrangige Interesse der Betriebe, ihren eigenen Unternehmenswert zu steigern, wirkt sich auf die Arbeitsbedingungen aus: Eine Überforderung – aber auch eine Unterforderung – der Beschäftigten, Dauer oder Lage der Arbeitszeiten, mangelnde Unterstützung und soziale Konflikte sind die Folge. Und ein stressbestimmter Alltag die logische Konsequenz.
Stress vs. Leistungsfähigkeit
Stress, psychische Ermüdung, insgesamt eine verminderte Wachsamkeit sind typische Merkmale psychischer Reaktionen auf die ungünstigen Arbeitsverhältnisse. Kurzzeitiger Stress kann sich zwar positiv auf zu erledigende Aufgaben auswirken, doch langfristig negativ auf den Organismus: Es treten vermehrt Blutdruckveränderung, Verdauungsprobleme, Stoffwechselschwierigkeiten und Muskelverspannungen auf. Die entsprechenden gesundheitlichen Schäden sind Schlafstörungen, Nervosität, Depressionen. Die beeinträchtigte Leistungsfähigkeit kann sogar zu Arbeits- und Wegeunfällen führen.
Ergo: gerade das "Stress"-Problem, das so vielen am Herzen liegt, ist im Job schwer unter Kontrolle zu bringen. Nicht ohne Grund steht dieser Aspekt ganz oben auf der Liste der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit durch psychische Belastungen. Diese machen die Hälfte aller Fälle aus, bei denen Menschen ihren Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben können. Sollte es soweit kommen, kann man sich auf staatliche Hilfe jedoch nicht verlassen. Die entstehende Versorgungslücke deckt da nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ganz entspannt bleiben – die beste Prävention
Der gesellschaftlich erzeugte Stress ist zwar „objektiv“ vorhanden, doch es ist ganz klar auch eine individuelle Stärke, damit umzugehen. Daher sollte man auch auf Prävention setzen. Unternehmer können sich auch gedanklich damit auseinandersetzen, wie sie mit verbesserten Organisationsabläufen, dem Raumklima, Absicherungsmodellen die Bedingungen für ihr tatsächliches Kapital – ihre Beschäftigten! – verbessern.
Zudem sollten die düsteren Aussichten auf psychische Erkrankung nicht gleich Grund zur Verzweiflung sein: Für die Umsetzung des wohl wichtigsten Vorsatzes ist es zunächst am besten, ganz entspannt zu bleiben. Eine Anmeldung für Yogakurse oder autogenes Training kann da schon helfen. Ebenso ist es ratsam, das eigene Zeitmanagement in aller Ruhe zu überdenken. Und dabei findet sich bestimmt zugleich das Zeitfenster für Unternehmungen mit Familie und Freunden.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nur Ehrlichkeit zählt!
Wie wichtig es ist beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung korrekte Angaben zu machen, zeigt ein Urteil des Landgerichtes Coburg, weil im Antrag frühere Klinikaufenthalte verschwiegen wurden und ein ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Hier schwere Vorerkrankungen und Arztbesuche nicht im Antrag angegeben.
Die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§123 Abs.1 BGB) anfechten.
Landgericht Coburg – Urteil Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einem Mann wurde der Versicherungsschutz verweigert, weil erseine Alkoholkrankheit im Antrag verschwieg.
Mehrere stationäre Behandlungen verschwiegen
Im konkreten Rechtsstreit () wurde dem Kläger zur Last gelegt, dass er auf die Frage, ob er in den letzten zehn Jahren stationäre Behandlungen oder Operationen erfahren hatte, unvollständig antwortete. Als er im Jahr 2008 seinen BU-Schutz beantragte, nannte er zwar zwei chirurgische Eingriffe. Er verschwieg jedoch, dass er sich in den Jahren 1998 bis 2000 mehrfach wegen einer Alkoholabhängigkeit bei einer Reha-Kur befunden hatte. Die letzten fünf Jahre vor seinem Antrag war er jedoch nicht mehr aufgrund von Alkohol in Behandlung, was er auch zutreffend angab.
Dennoch kosteten ihm die verheimlichten Kuren den Versicherungsschutz.
Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage des mittlerweile berufsunfähig gewordenen Klägers ab, weil er nach Ansicht des Gerichtes arglistig gehandelt hatte. Die Alkoholerkrankung sei ein „gefahrerheblicher Umstand“ gewesen und dem Kläger hätte klar sein müssen, dass der Vertrag mit der Versicherung nicht zustande gekommen wäre, wenn er sie über die Alkoholabhängigkeit in Kenntnis gesetzt hätte.
OLG Koblenz – Urteil Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei Verschweigen zahlreicher Arztbesuche im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung; Anwaltshaftung bei nachholbarer Versäumnis einer Arbeitsplatzbeschreibung in der Klageschrift.
Im verhandelten Rechtsstreit (Az. 2 U 1194/11 ) hatte ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Police nicht angegeben, dass er zahlreiche Arztbesuche hinter sich hatte und aufgrund einer schweren Erkrankung sogar arbeitsunfähig erkrankt war. Der Versicherung aber kam dies zu Ohren und so weigerte sie sich, den Vertrag anzuerkennen und eine Leistung zu erbringen. Der Fall landete schließlich vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten der Versicherung. Sie habe den Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung durch den Kunden wirksam anfechten dürfen, betonten die Richter. Dies sei immer dann der Fall, wenn ein Versicherungsnehmer wissentlich falsche Angaben mache – das Verschweigen einer Erkrankung zähle hier ausdrücklich dazu.
Zwar ist die Versicherung in der Beweispflicht, dass der Kunde sie arglistig getäuscht habe. Das Verschweigen einer schweren chronischen Erkrankung oder von längeren Krankenhausaufenthalten sind aber nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Koblenz ein deutliches Indiz dafür, dass der Kunde eine Täuschung beabsichtigt habe. Werde dem entgegen nur leichte Erkrankungen oder solche, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, verschwiegen, so begründet dies kein Indizbeweis für eine arglistige Täuschung.
Landgericht Berlin – Versicherer darf Krankenakte durchleuchten: Wer glaubt, frühere Vorerkrankungen einfach gegenüber der Versicherung verheimlichen zu dürfen, irrt. So bestätigte ein früheres Urteil (Az. 6 U 134/13 ) vom 8.07.2014 des Kammergerichtes Berlin, dass es Versicherern erlaubt ist, die Krankenakte von Kunden nach Vorerkrankungen zu durchleuchten. Das gilt explizit auch dann, wenn kein Verdacht auf Arglist vorliegt.
Beim Ausfüllen eines BU-Antrages gilt also:
Krankenhausaufenthalte und Vorerkrankungen sollten nicht verschwiegen werden. Um Ärger mit dem BU-Anbieter zu vermeiden, empfiehlt es sich, beim Ausfüllen der oft komplexen Gesundheitsfragen einen Versicherungsmakler hinzuzuziehen. Dieser weiß in der Regel, worauf es ankommt! Mitunter empfiehlt es sich sogar, gleichzeitig mehrere Anträge bei unterschiedlichen Versicherungsanbietern einzureichen. Die Versicherer haben verschieden strenge Annahmerichtlinien, können aber aus einer Datenbank erfahren, ob dem potentiellen Kunden schon einmal der Berufsunfähigkeitsschutz von anderen Versicherern verwehrt wurde. Ist das der Fall, mindert dies wiederum die Chancen, einen Vertrag zu erhalten. Ehrlichkeit ist Trumpf!
(VB)