Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt. Sie sichert die Arbeitskraft bei einer langwierigen Erkrankung und schließt im Bedarfsfall die finanzielle Lücke – im Idealfall bis zum Eintritt ins Rentenalter. Die monatlichen Rentenzahlungen erfolgen in der Regel mit dem Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit und einer Beeinträchtigung von mindestens 50%.
Wann entsteht die finanzielle Lücke?Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, greifen zunächst Lohnfortzahlung und Krankengeld. Für die Dauer von sechs Wochen wird der Arbeitgeber weiterhin das vereinbarte Arbeitsentgelt bezahlen. Ist der Arbeitnehmer in dieser Zeit noch nicht genesen, übernimmt ab der siebten Woche die gesetzliche Krankenkasse die Zahlungen in Form eines Krankengeldes. Bei einem privaten Krankenversicherungsverhältnis werden die Leistungen des Krankengeldes individuell vereinbart. Diese Zahlungseingänge enden aber zu dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderung attestiert wird.
Wann tritt Berufsunfähigkeit ein?
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingt auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Dauerhaft bedeutet, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung vorliegen wird oder bereits vorgelegen hat. Die Beeinträchtigung muss gemäß ärztlicher Bestätigung mindestens 50% betragen. Seit der Erhöhung des Rentenalters ist inzwischen jeder Vierte davon betroffen und steht im schlimmsten Fall ohne ausreichendes Einkommen da.
Die Berufsunfähigkeit betrifft nicht nur die vermeintlichen Risikoberufe wie Handwerker, Polizist oder Feuerwehrmann. Schwere Arbeitsunfälle sind keineswegs der wichtigste Grund für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf, sondern psychische Leiden und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Das trifft auch diejenigen, die viele Stunden täglich am Schreibtisch sitzen und am Computer arbeiten. Der zunehmende Leistungsdruck und die ständige Erreichbarkeit führen zu steigenden Zahlen von psychischen Erkrankungen.
Wie sieht die Regelung aber bei einer Teilzeit-Beschäftigung aus? Dieses Thema hat in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung gewonnen. Kindererziehungszeiten oder die Reduzierung der Arbeitszeit im Alter sind inzwischen weit verbreitet. Für Personen, die nicht Vollzeit beschäftigt sind, kann die 50%-Regel schwierig werden. Der Teilzeit-Beschäftigte müsste dann wesentlich schwerer erkrankt sein, um nicht mehr in Lage zu sein, seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu 50% nachgehen zu können. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft eine Teilzeitklausel in die Versicherungsbedingungen aufgenommen hat. Die Teilzeitklausel beinhaltet, dass für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit die höchste vertraglich oder gesetzlich festgelegte Arbeitszeit maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist.
Wie ist die gesetzliche Regelung?
Die gesetzliche Regelung wurde im Jahr 2001 neu geschaffen und die Berufsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen ersetzt. Seitdem sind im Rahmen des so genannten Vertrauensschutzes nur noch Personen, die vor 1961 geboren wurden, gesetzlich gegen Berufsunfähigkeit versichert. In diesen Fällen greift auch noch der Berufsschutz. Es kann nicht verlangt werden, dass irgendeine andere Tätigkeit ausgeübt wird.
Wer 1961 oder später geboren wurde, erhält keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr und hat vor allem keinen Berufsschutz. Es ist nur noch die Frage der Erwerbsfähigkeit ausschlaggebend. Wer in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten, gilt als erwerbsfähig und muss im Zuge der abstrakten Verweisung im Zweifel eine berufsfremde Tätigkeit ausüben. Wer weniger als sechs Stunden, aber mindestens drei Stunden einer Tätigkeit nachgehen kann, erhält eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Nur, wer weniger als drei Stunden arbeitsfähig ist, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Diese lag durchschnittlich im Jahr 2019 bei 835 EUR.
Welche Höhe ist ausreichend?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte mindestens das Existenzminimum abdecken und wird im optimalen Fall bis zum Eintritt in das Rentenalter abgeschlossen. Der finanzielle Bedarf errechnet sich aus den monatlichen Fixkosten und den variablen Kosten zur Erhaltung des Lebensstandards. Zusätzlich ist es sinnvoll, Beiträge für die Altersvorsorge zu berücksichtigen, damit trotz guter Absicherung während des Berufslebens auch die Versorgung im Alter gesichert ist. Bei Berufsanfängern ist es empfehlenswert, einen dynamischen Tarif zu wählen, damit die Versicherungsleistungen an ein steigendes Einkommen und dem damit verbundenen Lebensstandard angepasst werden können.
Wann werden die Leistungen gezahlt?
Bei leistungsstarken Produkten werden die monatlichen Rentenzahlungen fällig, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für sechs Monate nicht mehr ausüben kann und die Beeinträchtigung mindestens zu 50% attestiert wird-unabhängig davon, ob ein Unfall oder eine langwierige Erkrankung die Ursache ist. Mittlerweile gibt es auch Produkte, welche die 50%-Regel ersetzen und bereits bei dauerhaft nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung leisten. Darüber hinaus bieten einige Versicherer eine Pflegezusatzabsicherung an. Im Fall einer nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit werden zwar die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung fällig, diese sind im Regelfall aber nicht ausreichend, um alle Kosten zu decken.
Welche Berufsgruppen können abgesichert werden?
Die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele Berufsgruppen möglich. Der ausgeübte Beruf wird in eine festgelegte Risikoklasse eingestuft. Darüber hinaus gilt: je jünger, gesünder und je qualifizierter der Versicherungsnehmer in seinem Beruf ist, desto geringer wird der Beitrag ausfallen. Für einige Berufsgruppen wie z.B. Künstler, Beamte im Vollzugsdienst oder Angestellte in medizinischen Berufen gibt es besondere Klauseln, die beachtet werden müssen.
Aber auch, wer unentgeltlich Arbeiten verrichtet, die nicht ohne finanziellen Aufwand ersetzt werden könnten, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Klassisches Beispiel ist die Hausfrau/der Hausmann. Da die Arbeiten im Haushalt statistisch eine hohe Unfallhäufigkeit haben, können die Beiträge für diese Personengruppe vergleichsweise hoch ausfallen. Deshalb sollte im Einzelfall beurteilt werden, ob sich eher der Abschluss einer Unfallversicherunganbietet. Weiterhin sind Schüler, Studenten oder Auszubildende versicherbar und haben auf Grund des geringen Einstiegsalters zumeist einen sehr niedrigen Beitrag. Neben dem beruflichen Risiko sind Vorerkrankungen, gefährliche Hobbies oder Nebentätigkeiten anzugeben, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Sonderfälle
Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen DienstBeamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst stellen einen Sonderfall dar, weil sie bei Dienstunfähigkeit eine gute Grundversorgung erhalten. Beamte erhalten diese bereits nach dem fünften Dienstjahr. Daher müssen die Versicherungsangebote individuell auf diese Besonderheit zugeschnitten sein. Je nach Dienstzugehörigkeit lohnt sich es entweder, den Vertrag mit einer kurzen Laufzeit zu gestalten oder die Rentenhöhe im Versicherungsverlauf anzupassen. In den ersten Jahren sollte eine höhere Rente als in den Folgejahren vereinbart werden. Zusätzlich ist darauf zu achten, ob der Versicherer einen Vertrag mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel anbietet. Im Versicherungsfall bedeutet das, dass eine durch einen Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Eine zusätzliche Prüfung entfällt.
Wirtschaftlich SelbständigeWirtschaftlich Selbständige unterliegen grundsätzlich nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht. Ausgenommen sind Angehörige künstlerischer Berufe oder Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Anwälte, die über die Künstlersozialkasse oder die zuständige Kammer pflichtversichert sind. Hieraus würden sie im Versicherungsfall eine Grundsicherung beziehen, die aber im Regelfall nicht hoch genug sein wird, um den Lebensstandard zu sichern.
Antragsablehnung durch den Versicherer
Was ist bei Antragsablehnung durch den Versicherer zu tun?Der Versicherer prüft bei Antragstellung das Eintrittsalter, die Vorerkrankungen, die berufliche Situation, und ob risikobehaftete Hobbies ausgeübt werden. Liegen Risikofaktoren vor, die zu einer Ablehnung des Antrags führen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es kann angefragt werden, ob der Versicherer gegen einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss bereit ist, den Vertrag anzunehmen. Bei Zweifeln, ob beispielsweise ein ausgeübtes Hobby zur Ablehnung führen kann, ist es sinnvoll, über einen Versicherungsmakler im Vorfeld eine anonyme Voranfrage stellen zu lassen. Es ist aber immer wichtig, dass alle Risikofaktoren bei Antragstellung offengelegt werden, damit diese später nicht zu einer Leistungsablehnung führen. Alternativ kann geprüft werden, ob ein anderes Produkt, zum Beispiel die Grundfähigkeitenabsicherung oder eine Unfallversicherung, abgeschlossen werden kann.
Marktentwicklung – Leistungen und Beiträge
Wer Bedenken hat, dass die Versicherer bei Eintritt des Leistungsfalles nicht oder nur zögerlich zahlen, kann nach Beobachtung des Marktes beruhigt werden. Die Leistungsquote hat sich in den letzten Jahren weiter verbessert und liegt derzeit bei rd. 80%. Hauptgrund für eine verzögerte Leistung oder einer Ablehnung ist, dass die erforderliche Beeinträchtigung von mind. 50% nicht vorliegt. Bei komplexen Krankheitsverläufen ist gegebenenfalls ein zusätzliches, neutrales Gutachten erforderlich. Als weitere Ablehnungsgründe werden die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten, Obliegenheitspflichten oder eine Verbesserung des Gesundheitszustandes genannt.
Die Beitragsprämien sind seit Jahren stabil und die oft diskutierten Prämienanpassungen können nach Marktanalyse durch ein unabhängiges Institut nicht bestätigt werden. Viele Versicherer haben seit mehr als zehn Jahren keine Beitragsanpassungen mehr vorgenommen. Dabei wurden auch der ausgewiesenen Bonussatz und der Sofortverrechnungssatz untersucht.
Welche staatliche Förderung gibt es?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten. Daher fördert der Staat seit 2014 den Abschluss einer lebenslangen selbstständigen BU-Versicherung mit Steuerfreibeträgen. Für die Anerkennung der Förderbarkeit wurden die Versicherungen aber zu strengen Kriterien verpflichtet, die sich auch in der Höhe der Beiträge bemerkbar machen. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass sich der Versicherer zur Zahlung einer lebenslangen Rente verpflichtet und der Versicherungsfall vor dem 67. Lebensjahr eingetreten ist. Dieses Risiko ist für die Versicherungsgesellschaften schwer kalkulierbar.
Die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen eine monatliche Rente bis zum Renteneintritt. Danach entfällt das Risiko der Berufsunfähigkeit und der Versicherte erhält seine monatlichen Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und evtl. aus privaten oder betrieblichen Zusatzversicherungen. Dagegen sehen die staatlich geförderten Verträge vor, dass die Rente ein Leben lang gezahlt wird. Das verteuert naturgemäß die zu leistenden Beiträge. Darüber hinaus gibt es andere Invaliditätsprodukte, die steuerliche Anreize bieten.
Für Arbeitgeber – die kollektive BU
Nicht nur der Arbeitnehmer, auch der Arbeitgeber hat ein großes Interesse daran, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter zu sichern. Gerade bei kleinen und mittelständischen Betrieben steht unter Umständen die Existenz auf dem Spiel, wenn gesuchte Fachkräfte vorzeitig aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden müssen. Sonderleistungen machen einen Arbeitgeber für den Arbeitsmarkt zusätzlich attraktiv. Aus diesem Grund kann bei einigen Versicherungsgesellschaften eine kollektive BU für die Belegschaft abschlossen werden.
Es gibt Varianten, bei denen der Arbeitgeber den vollen Beitrag übernimmt, oder sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen. Der Vorteil einer kollektiven Berufsunfähigkeitsversicherung liegt in dem vereinfachten Antragsverfahren. So ist zum Beispiel die Gesundheitsprüfung weniger umfangreich. Für den Arbeitnehmer haben diese zusätzlichen Sozialleistungen einen weiteren Vorteil: sie sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber kann die Ausgaben steuerlich als Betriebsausgaben absetzen
Worauf ist beim Vertragsabschluss zu achten?
- Abschluss so früh wie möglichFür Berufsanfänger mit niedrigem Einstiegsalter sind Beiträge meistens gering
- Die monatliche Rentenzahlung sollte mind. das Existenzminimum sichern Wenn der Anfangsbeitrag zu hoch ist, Wahl eines Tarifs mit Nachversicherungsgarantie, damit bei steigendem Einkommen die Leistungen an den Lebensstandard angepasst werden können.
- Vorerkrankungen und Risikofaktoren vollständig offenlegenJe nach Berufsrisiko oder Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag erhoben werden. Es gibt aber auch Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen, die eine BU-Rente bis 1.000 € absichern
- TeilzeitklauselAbhängig von der jeweiligen Lebenssituation sollte überlegt werden, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Reduzierung der Arbeitszeit vorgesehen ist
- abstrakte Verweisung
Ist in den Versicherungsbedingungen eine abstrakte Verweisung enthalten,
kann diese zur Ausübung einer berufsfremden Tätigkeit verpflichten - Flexibilität des TarifsDie Versicherungssumme kann flexibel angepasst werden, ggfs. ohne erneute Gesundheitsprüfung
- weltweite GeltungDie weltweite Geltung sichert sie unabhängig davon ab, wo ein Ereignis eingetreten ist, das zur BU führt (z.B. Sportunfall im Urlaub)
- Dienstunfähigkeitsklauselfür Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Berufsunfähigkeitsversicherung Schüler
Wenn Kinder oder Jugendliche in jungen Jahren berufsunfähig werden, ist ein finanziell unabhängiges und selbst bestimmtes Leben oft nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Ausreichende Rücklagen konnten im Regelfall noch nicht angespart werden, die Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente sind nicht gegeben.
Schüler üben im klassischen Sinn zwar keinen Beruf aus, können aber ihre Arbeitskraft frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Dies ist über die Schulzeit hinaus für das spätere Berufsleben von wesentlicher Bedeutung. Die Beiträge sind für Schüler auf Grund des Einstiegsalters und dem damit verbundenen geringeren Risiko von schweren Vorerkrankungen niedrig. Sie bleiben auch dann bezahlbar, wenn nach Beendigung der Schulzeit ein risikobehafteter Beruf oder ein Studium mit Risikofaktoren angestrebt wird. Ein späterer Abschluss ist dann nur unter erschwerten Bedingungen oder mit hohen Beiträgen möglich.
Für alle Schulabgänger, die einen Handwerksberuf oder beispielweise ein Sportstudium anstreben, ist die Schüler-BU eine wertvolle Möglichkeit einer bezahlbaren Absicherung der Arbeitskraft. Eine Absicherung für Berufssportler (z.B. Profifußballer) oder Sportler mit Wettkampfteilnahme ist nur schwer vermittelbar bzw. erhältlich. Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr werden bestimmte sportliche Aktivitäten gem. Annahmerichtlinien grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Über die Absicherung als Schüler können bereits zukünftige Berufsrisiken versichert werden.
Aufgaben einer Schüler-BU
Wenn in Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung der Schulbesuch oder später der Start in das Berufsleben nicht möglich ist, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte monatliche Rente. Die gesetzliche Versicherung gilt nur eingeschränkt: bei Unfällen auf dem Schulweg, während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen oder auf dem Pausenhof. Passiert ein schwerer Unfall im privaten Umfeld oder tritt eine schwerwiegende Erkrankung auf, greift die gesetzliche Regelung nicht. Daneben haben auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder das Burn-Out-Syndrom bei jungen Menschen in den letzten Jahren zugenommen. Der Leistungsdruck in der Schule, Mobbing, und zunehmend auch der Druck durch die digitalen Medien hat zu steigenden Zahlen bei den psychischen Erkrankungen geführt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler dient neben dem Versicherungsschutz während der Schul-, Studiums- oder Ausbildungszeit aber auch der wichtigen Arbeitskraftabsicherung im späteren Berufsleben. Im optimalen Fall begleitet sie den Schüler bis zum Rentenalter und wird mit steigendem Alter an die jeweilige persönliche Situation angepasst. Der Abschluss ist meist ab dem 10. Lebensjahr möglich, in Ausnahmefällen noch früher.
Wann tritt Berufsunfähigkeit bei einem Schüler ein?
Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten die Versicherungsbedingungen sorgfältig geprüft werden, da es unterschiedliche Auslegungen gibt, wann der Leistungsfall eintritt.
- Bei einigen Versicherern zählt Schüler als Berufsbezeichnung.
Das heißt, bei einer bestätigten dauerhaften Berufsunfähigkeit mit einem Grad von mindestens 50%, tritt der Leistungsfall des Versicherers ein. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich dann auf die Berufsbezeichnung Schüler und ist unabhängig vom besuchten Schultyp. - Andere Tarife beinhalten gegebenenfalls eine konkrete Verweisung.
Es wird geprüft, ob der Schüler einen anderen Schultyp, z.B. eine Förderschule, besuchen kann. - Es gibt auch Anbieter, die lediglich die Erwerbsunfähigkeit absichern.
Bei der Prüfung des Leistungsfalls ist es ausschlaggebend, ob noch für mindestens drei Stunden am Tag eine Tätigkeit ausgeübt werden kann.
Wie hoch ist die Berufsunfähigkeitsrente?
Die Höhe der monatlichen Rente einer Schüler-BU ist in der Regel auf max. 1.500 EUR begrenzt. Verändert sich die Lebenssituation z.B. durch Umzug, Heirat oder gestiegenes Einkommen, sollte geprüft werden, ob die abgeschlossene Versicherungssumme noch einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet.
Worauf ist zu achten?
Bei Abschluss einer Schüler-BU ist darauf zu achten, dass ein flexibler Tarif gewählt, damit eine Anpassung an die aktuelle Lebenssituation ermöglich ist. Dazu zählen:
- Einschluss einer UmstellungsoptionDass nach Beendigung der Schulzeit der Vertrag in eine „echte“ Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden kann.
- Erhöhungs- und NachversicherungsgarantieUm Laufzeit und Versicherungssumme an veränderte Lebenssituationen anpassen zu können.
- Wahl einer BeitragsdynamikUm langfristig Inflationssteigerungen auszugleichen.
- Beitragsprüfung nach Schul- oder Berufswechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Absicherung der Berufsunfähigkeit und nicht nur der Erwerbsunfähigkeit
Grundfähigkeitenversicherung
Die Grundfähigkeitenversicherung schützt mit einer monatlichen Rente vor den finanziellen Schäden bei Verlust einer körperlichen, sensorischen oder geistigen Grundfähigkeit. Als preisgünstige Alternative oder Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist sie für Arbeitnehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibende geeignet, die Berufe mit hohen Risikofaktoren ausüben, gefährlichen Hobbies nachgehen oder schwere Vorerkrankungen hatten.
Eine Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann entweder gar nicht möglich, oder nur zu erschwerten Bedingungen. Wann der Leistungsfall eintritt und eine Grundfähigkeit als verloren gegangen zählt, ist in den Versicherungsbedingungen detailliert aufgeführt. Daher sollte im Vorfeld abgewogen werden, welche Grundfähigkeiten für die Ausübung des jeweiligen Berufs unverzichtbar sind. Grundfähigkeiten sind bestimmte Fähigkeiten, dazu zählen zum Beispiel das Sehen, Sprechen, Greifen oder Gehen, aber auch Autofahren, Treppensteigen und der Orientierungssinn.
Was sind Grundfähigkeiten?
Grundfähigkeiten im alltäglichen Leben sind beispielsweise sehen, hören, sprechen oder gehen. Aber auch der Gleichgewichtssinn, der Intellekt sowie Fertigkeiten wie Autofahren zählen mit dazu. Die Entziehung des Führerscheins wegen körperlicher Beeinträchtigungen ist durchaus ein wichtiger Aspekt bei der Prüfung der unterschiedlichen Tarife. Die Grundfähigkeit „sehen“ beispielsweise kann bei der Leistungsfallprüfung in der Grundfähigkeitsversicherung mit einem Verlust der Sehkraft von mindestens 95% definiert sein. Der Führerschein ist aber schon bei einer geringeren Einschränkung abzugeben. Welche Grundfähigkeiten versichert sind, und wie der Verlust im Detail definiert ist, ist in den Leistungskatalogen der Versicherungen nachzulesen.
Für den Eintritt des Versicherungsfalls ist nicht die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entscheidend, sondern der Verlust einer versicherten Grundfähigkeit. Der Bezug zu dem ausgeübten Beruf ist nicht gegeben. Ein Chirurg, der beispielsweise mit der Hand nicht mehr greifen kann, ist möglicherweise in anderen medizinischen Bereichen einsetzbar. Da ein Berufswechsel nach Verlust einer Grundfähigkeit aber oft mit deutlichen finanziellen Einbußen verbunden ist, ist eine zusätzliche Absicherung zur Erhaltung des Lebensstandards sinnvoll. Das gilt besonders dann, wenn Risikofaktoren im alltäglichen Leben vorliegen, die anderweitig nicht -oder nur mit hohen Beiträgen-versicherbar sind.
Wie ist die Abgrenzung
zur Berufsunfähigkeitsversicherung?Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die Fälligkeit der Leistungen nicht entscheidend, ob Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt, sondern ob dauerhaft der Verlust einer Grundfähigkeit vorliegt. Ist die versicherte Person dennoch in der Lage, weiterhin einen Beruf auszuüben, so führt das nicht zur Einstellung der Leistungen. Die Gesundheitsprüfung ist bei Antragstellung weniger umfangreich als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Beiträge sind geringer.
zur Unfall- und Dread-Disease-Versicherung?Im Gegensatz zur Unfallversicherung oder zur Dread-Disease-Versicherung ist nicht die Ursache für die Leistungsprüfung relevant, sondern nur die entstandenen Auswirkungen. Das bedeutet, es ist für den Leistungsfall nicht entscheidend, ob ein Unfall oder eine schwere Krankheit zum Verlust der Grundfähigkeit geführt hat.
Wann leistet die Grundfähigkeitenversicherung?
Der Leistungsfall tritt ein, wenn nachgewiesen ist, dass eine versicherte Fähigkeit oder Fertigkeit dauerhaft verloren gegangen ist. Dauerhaft bedeutet, dass sie mindestens sechs Monate oder länger nicht ausgeübt werden kann. Die Prüfung der Leistungspflicht erfolgt nach einem in den Versicherungsbedingungen definierten Fähigkeitenkatalog. An Hand dieser Auflistung wird überprüft, ob der Versicherte bestimmte Aufgabe bewältigen kann. Die Leistungsvoraussetzungen können je nach Versicherer abhängig sein von zwei- oder mehrstufigen Leistungsvoraussetzungen. Häufig ist der Katalog in mehrere Gruppen unterteilt. Wenn eine Fähigkeit aus der ersten Gruppe nicht mehr vorhanden ist, löst dies vielfach bereits den Leistungsfall aus. Bei dem Verlust von Grundfähigkeiten aus den weiteren Gruppen ist es für die Versicherungsleistung bei einigen Anbietern erforderlich, dass zwei oder mehr Fähigkeiten oder Fertigkeiten nicht mehr vorhanden sein dürfen. Schwerwiegende psychische Erkrankungen werden gewöhnlich dem Verlust einer Grundfähigkeit gleichgestellt, wenn gemäß gerichtlicher Anordnung für mindestens sechs Monate oder länger eine Betreuung ohne Unterbrechung angeordnet wurde. Aber auch hier gibt es Unterschiede in den Versicherungsbedingungen, auf die zu achten ist. Grundsätzlich liegt der Vorteil bei der Leistungsprüfung nach dem Fähigkeitenkatalog darin, dass zusätzliche Gutachten oder langwierige Entscheidungsprozesse entfallen.
Worauf ist zu achten?
- Prüfung des Leistungskatalogs
Wann gilt eine Grundfähigkeit als verloren? Welche Grundfähigkeiten sind für den ausgeübten Beruf erforderlich? - Wechseloption
Einige Versicherer haben in ihren Bedingungen die Möglichkeit aufgenommen, unter bestimmten Vorsausetzungen von der Grundfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln - Erhöhungs- und Nachversicherungsoption
Anpassung der Versicherungssumme oder Verlängerung der Laufzeit - Leistungsvoraussetzungen
Gibt es zwei- oder mehrstufige Leistungsvoraussetzungen? Müssen die Aufgaben in einem bestimmten zeitlichen Rahmen oder zeitlich unbegrenzt bewältigt werden können? Wie ist der Verlust des Intellekts definiert? - Vertragslaufzeit
Der Vertrag sollte eine möglichst lange Vertragslaufzeit haben, bestenfalls bis ins Rentenalter - Dienstunfähigkeitsklausel
Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist die Wahl eines Tarifs mit DU-Klausel empfehlenswert - Verlust des Führerscheins
Definieren die Versicherungsbedingungen den Verlust des Führerscheins auf Grund von physischen oder psychischen Einschränkungen als Verlust einer Grundfähigkeit?
Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Gesundheitsprüfung vs. RisikoprüfungDie Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kennen Sie sicher. Aber worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Gesundheitsprüfung und einer Risikoprüfung? Sie verdienen nun, nach erfolgreichem Bestehen Ihrer Ausbildung, mehr Geld. Ein paar Jahre später möchten Sie ein Haus kaufen und nehmen ein Immobiliendarlehen auf, da sich Nachwuchs ankündigt. Die Gründe oder viel mehr die Ereignisse, um von einer Nachversicherungsgarantie zu profitieren, sind zahlreich.
Wenn sich durch ein besonderes Ereignis die lebensnotwendigen Ausgaben erhöhen und der Absicherungsbedarf steigt, ist es wichtig, dass sich auch der Versicherungsschutz anpasst. Darum bieten die meisten Versicherer eine anlassbezogene oder anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie an – oft ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine solche Nachversicherungsgarantie ist wichtig und sinnvoll, da sich mit zunehmendem Alter die Vorerkrankungen häufen. Dann wird es immer schwieriger, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu normalen Konditionen abzuschließen. Verzichtet der Versicherer bei seiner Nachversicherungsgarantie jedoch nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung, können andere Prüfungen zu einem erhöhten Beitragssatz oder zur Ablehnung des Erhöhungsantrags führen – wie etwa die Risikoprüfung.
Verzicht auf erneute GesundheitsprüfungNun, zunächst einmal muss man grundsätzlich zwischen einem Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung und einer Risikoprüfung unterscheiden. Verzichtet der VR auf eine erneute Gesundheitsprüfung, wird der Gesundheitszustand der versicherten Person beim Erhöhungsantrag nicht erneut abgefragt. Es spielt also keine Rolle, ob bei der versicherten Person zwischenzeitlich Krankheiten oder Behandlungen aufgetreten sind, die bei Neuantragstellung zu einem erhöhten Risikobeitrag, Ausschluss oder gar einer Ablehnung führen würden. Der Beitrag wird anhand des inzwischen höheren Alters der versicherten Person und der verbleibenden Versicherungs-/Leistungsdauer ermittelt. Viele Versicherer begrenzen die versicherbare Rente jedoch, damit sie dem Einkommen angemessen bleibt. Scheint die Anpassung nicht angemessen, kann der Versicherer den Antrag ablehnen.
Verzicht auf eine RisikoprüfungVerzichtet der Versicherer lediglich auf die Prüfung des Gesundheitszustandes, kann dieser immer noch eine Risikoprüfung vornehmen. Abgefragt wird dann unter anderem der aktuell ausgeübte Beruf der versicherten Person sowie die bestehenden Freizeitrisiken. Hobbys wie Berg-, Flug-, Kampf-, Motor- oder Wassersport führen dann schnell einmal zu Risikozuschlägen oder gar einem Ausschluss. Das kann vor allem für junge Menschen hinderlich sein, die zu Beginn des Vertrages ihre künftigen Risiken noch nicht absehen können.
Darum ist der Verzicht einer erneuten Risikoprüfung so wichtigVor allem beim Thema Schüler-BU sollte man ein Augenmerk auf einen Versicherer legen, der neben den Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung auch auf eine erneute Risikoprüfung verzichtet. Denn oft wissen Schüler noch nicht, welchen Beruf sie künftig einmal ausüben möchten. So profitieren sie von der günstigen Berufsgruppeneinstufung und müssen keine Angst vor Risikozuschlägen haben, falls sie in einen risikoreichen Beruf einsteigen.
Dienstunfähigkeit ≠ Berufsunfähigkeit
Auch wenn man hin und wieder Argumentationsversuchen begegnet, mit denen der ein oder andere Versicherer versucht, ein Defizit in seinem Produktportfolio zu übertünchen, lässt sich der kleine aber wesentliche Unterschied nicht aus der Welt schaffen:
- Berufsunfähigkeit Eine Berufsunfähigkeit ist im vorgegebenen Umfang gegenüber der Versicherung ärztlich nachzuweisen.
- Dienstunfähigkeit Darüber, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet eine Behörde (vgl. § 47 BBG ).
Ein Problem taucht nun auf, wenn die Behörde eine Dienstunfähigkeit erkennt, obwohl die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit gemäß den Versicherungsbedingungen nicht vorliegen. Hätten Sie Ihrem Mandanten „nur“ die Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt, stünde dieser nun vor einer bösen Überraschung. Der Kern einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist also, dass sich die Versicherung bezüglich des Vorliegens der Leistungsvoraussetzung dem Urteil der Behörde unterwirft. Nicht wenige Versicherer möchten das. Da ist es kaum verwunderlich, dass es nur eine kleine Anzahl von Versicherungsunternehmen gibt, die überhaupt eine Dienstunfähigkeitsklausel anbieten – manchen der typischen Beamtenversicherer sucht man hier übrigens vergebens.
An dieser Stelle mag sich der ein oder andere von Ihnen die Frage stellen, ob die Beamtenversorgung eine private Absicherung überhaupt nötig macht. Landläufig wird diese als eher üppig angesehen. Doch aufgepasst, besonders für junge Beamtenanwärter ergibt sich zum Schlagwort Versorgung bei Dienstunfähigkeit eine nicht zu unterschätzende Problematik: Beamte auf Widerruf befinden sich noch in der Ausbildung. Während dieser Zeit ist lediglich der Dienstunfall versichert und der junge Beamtenanwärter hat somit eine 100-prozentige Versorgungslücke bei Verlust seiner Dienstfähigkeit. Analog dazu hat der Beamte auf Probe auch noch nicht den Status auf Lebenszeit erreicht und würde im Leistungsfall entlassen werden. Seine anteiligen Anwartschaften würden an die Deutsche Rentenversicherung ausgelagert. Eine „echte“ Versorgung hat also nur der Beamte auf Lebenszeit. Dieser profitiert dann – (abgesehen von 60 Monaten zu erfüllender Anwartzeit) ungeachtet von Alter und Dienstzeit – auch von der Mindestversorgung. Mit zunehmenden Dienstjahren (vor Eintritt einer Dienstunfähigkeit) wird diese nach und nach bis zum Regelruhegehalt ausgebaut.
Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die ihre Tätigkeit nicht nur verwaltend, sondern auch körperlich ausführen, gibt es sogenannte berufsbezogene Dienstunfähigkeitsklauseln. Die dort hinterlegten Formulierungen beinhalten jeweils eine spezielle Dienstunfähigkeit, die auf die ausgeübte Tätigkeit abzielt. Hierzu zählen beispielsweise die Polizeidienst- und Justizvollzugsdienstunfähigkeit. Auch Feuerwehrbeamte und Soldaten (Zeit- und Berufssoldaten) sowie Zöllner und Bundespolizeibeamte können solche Spezialklauseln abschließen. Bei diesen speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln sind die Leistungskriterien bereits dann erfüllt, wenn der Beamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst (z. B. das Tragen von Atemschutzgeräten bei Feuerwehrbeamten) nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann.