Berufsunfähigkeit: Vereinbarte Rente muss ausreichend hoch sein!

9. Feb 2015 | Job

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass die Absicherung hoch genug ist. Oft sei der Schutz nicht ausreichend, warnen Verbraucherschützer auf Basis einer aktuellen Untersuchung. Keine Frage, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. Jeder vierte Bundesbürger muss seinen Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben, wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Doch die Absicherung der Bundesbürger ist noch immer gering, die Unwissenheit groß. Nur etwa die Hälfte der Erwerbstätigen verfügt über einen entsprechenden Schutz.

monatsrente-berufsunfaehigkeit © Fotolia.com

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Versicherte Monatsrente oft unter Niveau der Sozialhilfe

Auch wer eine BU-Police sein eigen nennt, wiegt sich oft in trügerischer Sicherheit. Eine Auswertung (2015) der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von 326 Verträgen ergab, dass die versicherte Monatsrente im Schnitt nur 400 Euro beträgt. Damit bleibt die Summe weit unter der staatlichen Grundsicherung in Höhe von rund 700 Euro.

Das Armutsrisiko im Falle einer Erwerbsunfähigkeit lässt sich mit einer derart niedrigen Rente kaum auffangen. Der Grund: Bezüge einer privaten Berufsunfähigkeitsrente werden mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet. Hier müssen Versicherungsnehmer aufpassen, dass die Absicherung hoch genug ist. Als Faustregel gilt: Der festgelegte Rentenbeitrag sollte etwa zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens betragen.

Wenn das Einkommen im Laufe der Berufstätigkeit steigt, sorgt die sogenannte Nachversicherungsgarantie dafür, dass man die Rente nachträglich erhöhen kann. Folglich sollte der BU-Vertrag eine solche Option beinhalten. Um einen günstigen Tarif zu finden empfiehlt es sich, mehrere Angebote gleichzeitig einzuholen.

Je zeitiger, desto besser
Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch abhängig von Vorerkrankungen und vom Alter der entsprechenden Person. Deshalb raten Versicherungsexperten dazu, so zeitig wie möglich eine entsprechende Police abzuschließen. Bei den Gesundheitsfragen ist Ehrlichkeit unbedingte Pflicht. Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass ein Kunde falsche Angaben im Antrag gemacht hat, darf sie den Vertrag anfechten und die Versicherungsleistung verweigern.

Da die BU-Policen verhältnismäßig teuer sind, sollte der Versicherungsvertrag zudem genauestens gelesen werden, bevor man unterschreibt. Beispielsweise darf im Vertrag keine sogenannte „abstrakte Verweisung“ enthalten sein. Dann kann die Versicherung den Erkrankten auf eine neue Tätigkeit verweisen, wenn er seinen alten Beruf nicht mehr ausüben darf – selbst wenn dies mit Gehaltseinbußen verbunden ist.

Ein Chirurg könnte beispielsweise immer noch als ärztlicher Berater arbeiten, wenn er schwere Verletzungen an den Händen erleidet und nicht mehr operieren darf. Besser also, eine abstrakte Verweisung ist erst gar nicht Bestandteil der Police.

Wie hoch sollte die Vorsorge sein?

Als Faustformel für private Vorsorge gilt deshalb: Arbeitnehmer sollten ein Drittel ihres Bruttoeinkommmens  absichern, zum Beispiel mit einer Berufsunfähigkeitsrente. Bei Selbstständigen ist der Absicherungsbedarf meist noch höher, weil sie in der Regel keinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Als Faustformel gilt: Selbstständige sollten 60 Prozent ihres durchschnittlichen Gewinns absichern.

Bei Berufsunfähigkeit ist vom Staat nicht viel zu erwarten
Wer berufsunfähig wird, erhält vom Staat eine Erwerbsminderungsrente, die maximal bei einem Drittel des letzten Bruttoeinkommens liegt. Diese wird allerdings nur gezahlt, wenn das sogenannte Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden täglich beträgt. Kann ein Arbeitnehmer – und sei es nur theoretisch – 3 bis 6 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, so erhält er nur die halbe Erwerbsminderungsrente – gerade  einmal 16 Prozent des Bruttoeinkommens.

Hauptursache sind Erkrankungen

Berufsunfähigkeit trifft junge wie alte Menschen, Angestellte wie Arbeiter! Viele meinen, Unfälle seien die Hauptgefahr. Doch die Statistik aus 2010 zeigt: In mehr als 80 Prozent sorgen Krankheiten für die Berufsaufgabe. Wir alle merken: Die Arbeitswelt wir immer komplexer, der Leistungsdruck am Arbeitsplatz nimmt ständig zu. Schon jetzt sind psychische Erkrankungen mit 18 Prozent die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit.

Ein weiterer Irrtum: Berufsunfähigkeit betrifft nur Personen, die körperlich-belastende Tätigkeiten ausüben. Weit gefehlt. Berufsunfähigkeit tritt auch Angehörige anderer Berufe. Oder hätten Sie gedacht, dass über 20 Prozent der Bank- oder Bürokaufleute vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden, weil es "gesundheitlich nicht mehr geht"?

BU-Versicherer zahlen 3,44 Milliarden Euro aus
Die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen in der Summe immer höhere Leistungen an ihre Kunden aus. Im Jahr 2015 sind die Renten- und Kapitalzahlungen an Versicherte erneut deutlich gestiegen – um 5,5 Prozent auf nun gut 3,44 Milliarden Euro.

Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland muss vorzeitig seinen Job aufgeben, so berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Deshalb empfehlen Versicherer und Verbraucherverbände in seltener Eintracht den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dass ein tatsächlicher Bedarf an diesem Schutz besteht, belegen jene Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag präsentiert hat. Demnach stiegen die Auszahlungen an Versicherte im Jahr 2015 auf 3,44 Milliarden Euro an – ein Plus von 5,5 Prozent.

Immer mehr Menschen sichern sich ab

Der Leistungsanstieg resultiert u.a. aus einem langsam einsetzenden Bewusstseinswandel in der deutschen Bevölkerung: Immer mehr Menschen sichern sich gegen das Risiko des Arbeitskraftverlustes ab. Die Zahl der sogenannten Hauptversicherungen gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit stieg gegenüber 2014 um 5,4 Prozent auf rund 4,06 Millionen Policen.

Mit Hauptversicherung sind solche Risikoversicherungen gemeint, bei denen der Verbraucher eine monatliche BU-Rente für den Eintritt der Berufsunfähigkeit vereinbart. Der Kunde hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Schlusszahlung oder Beitragsrückzahlung – auch wenn er während der gesamten Vertragslaufzeit berufsfähig bleibt. Wichtig ist bei diesen Policen die finanzielle Absicherung eines möglichen Ausscheidens aus dem Beruf, nicht die Kapitalbildung.

Hinsichtlich der vereinbarten BU-Rente gibt es einiges zu beachten. Ein Großteil der Versicherten wählt eine zu niedrige monatliche Leistung aus: Lediglich 634 Euro betrug die durchschnittlich vereinbarte Summe bei einer Stichprobe des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Jahr 2013. Hier gilt es zu bedenken, dass die BU-Leistung auf die Grundsicherung angerechnet wird, folglich deutlich darüber liegen sollte. Als Faustregel gilt, mindestens zwei Drittel des monatlichen Nettoeinkommens zu vereinbaren.

Bei BU-Zusatzversicherungen kleiner Abwärtstrend

Von der Hauptversicherung abgrenzen lassen sich sogenannte Zusatzversicherungen gegen das BU-Risiko. Diese können in Kombination mit einer Lebens- und Rentenversicherung vereinbart werden, um im Falle eines Ausscheidens aus dem Beruf weiterhin die Beitragszahlungen für die Altersvorsorge leisten zu können. Die Zusatzversicherung kann auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente umfassen. In diesem Bereich sank die Zahl der Verträge leicht um 2,1 Prozent auf nun 12,9 Millionen Verträge.

Grundsätzlich sollte man beim Abschluss einer Lebens- und Rentenversicherung schauen, ob der Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ vereinbart werden kann. Wird der Versicherte berufsunfähig, übernimmt dann der Versicherer die weitere Beitragszahlung, das Sparziel bleibt ungefährdet. Gerade bei Versicherungen, die eine hohe monatliche Prämie vorsehen, kann dieser Baustein sicherstellen, dass man den Schutz nicht verliert. (VB)


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