Keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
In der Regel sind Selbstständige nicht gesetzlich versichert und haben auch keinen Anspruch auf eine staatliche Unterstützung durch eine Erwerbsminderungsrente Ausnahmen bilden hier Selbstständige, die bereits vor 1984 mindestens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und den Zeitraum ab 1984 lückenlos belegt haben (z. B. mit einem freiwilligen Mindestbeitrag). Auch durch die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk erhalten Selbstständige im Fall der Erwerbsminderung nur eine Grundversorgung.
Berufsunfähigkeit = Existensbedrohung
Wenn Selbstständige berufsunfähig werden und kein Einkommen mehr erwirtschaften können, ist die Existenz eines Unternehmens schnell bedroht oder steht sogar vor dem Aus.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unabdingbar. Sie schützt bei Krankheit oder Unfall vor dem finanziellen Ruin. Die optimale Absicherung sollte den individuellen Anforderungen entsprechen und muss sich den verändernden Lebensverhältnissen anpassen können.
Sonderstellung Handwerker
Selbstständige Handwerker haben insofern eine Sonderstellung, da sie mindestens solange gesetzlich pflichtversichert sind, bis sie 216 Beiträge eingezahlt haben. Danach können sie entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert bleiben oder sich privat absichern möchten. Hier muss der Einzelne genau abwägen, was sinnvoller ist.
Was sind die gefährlichsten Berufe?
Eine jährlich stattfindende Untersuchung des Branchendienstes "Map-Report" gibt Auskunft wer unfreiwillig aus dem Erwerbsleben auszuscheidet. Gerade bei Berufen, die einen hohen Anteil an körperlicher Arbeit erfordern, müssen immer noch zu viele Erwerbstätige ihre Berufskleidung vorzeitig an den Nagel hängen. Bei den Gerüstbauern, Dachdeckern, Hochseefischern, Bergleuten oder auch Fensterputzern erhält jeder zweite vorzeitig eine Rente.
Doch auch wer im Büro arbeitet, ist von einem vorzeitigen Aus nicht geschützt – mittlerweile zählen psychische Erkrankungen zu den wichtigsten Gründen, seinen Job aufzugeben. So hat sich die Zahl der Menschen mit Burnout-Syndrom von 2004 bis 2010 verzehnfacht. Bei rund 24.500 Versicherten wurde 2017 ein Burnout-Syndrom diagnostiziert.
Deshalb empfiehlt auch die Stiftung Warentest, zusätzlich privat vorzusorgen. Laut den Verbraucherschützern zählt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Policen überhaupt. Ärgerlicherweise ist es gerade für gefährdete Berufsgruppen schwierig, einen solchen Schutz zu erhalten. Denn viele Versicherungen lehnen es ab, Risikoberufe zu versichern, oder verlangen einen deutlich höheren Beitrag.
Mehrere Anträge erhöhen Chancen auf Erfolg
Versuchen sollte man dennoch, eine passende Police zu finden, denn zwischen den Versicherungen gibt es auch bei der Akzeptanz von Risiken große Unterschiede. Hier kann es sinnvoll sein, zeitgleich bei mehreren Anbietern einen Antrag zu stellen. Denn manche Gesellschaften fragen in ihren Formularen, ob der Antragsteller zuvor bereits von einer anderen Versicherungsgesellschaft abgelehnt wurde. Diese Frage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden und kann die Chancen auf einen BU-Schutz weiter verschlechtern. Wer mehrere Anträge losschickt, hat zwar einen höheren Aufwand, erhöht aber zugleich seine Aussicht auf Erfolg.
Wer keinen BU-Schutz erhält, kann möglicherweise dennoch vorsorgen. Wir helfen bei der Suche nach dem passenden Vertrag gerne weiter.
(VB)