Was ist eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker?
Komplikationen und Fehler in der Behandlung eines Heilpraktikers sind trotz bester Anstrengungen nicht auszuschließen. Daraus entstehende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können immense Schadensersatzforderungen mit existenzbedrohenden Ausmaßen nach sich ziehen.
Die Lösung: Eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker, die im Schadensfall einspringt und jene Forderungen begleicht, die aus Fehlern im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Damit schafft der Versicherungsschutz eine sichere Grundlage, um den Heilberuf sorgenfrei praktizieren zu können.
Pflichtversicherung für Mitglieder der Berufsverbände
Im Gegensatz zur Arzt-Haftpflicht ist die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker nicht zwingend erforderlich. Nur, wenn Sie einem Berufsverband für Heilpraktiker angehören, besteht nach Artikel 17 der Berufsordnung eine Pflicht zum Abschluss des Versicherungsschutzes. Angesichts der enormen finanziellen Risiken bei Nichtexistenz einer Berufshaftpflicht ist sie aber jedem Heilpraktiker anzuraten – unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Vereinigung.
Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker?
Im Fokus der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker steht die Deckung von Personenschäden. Wenn Sie täglich mehrere Patienten behandeln, ist die Wahrscheinlichkeit für gelegentliche Behandlungsfehler und daraus entstehende Schmerzensgeldforderungen nicht zu unterschätzen. Diese können – abhängig von den Beschwerden des Patienten – von überschaubaren Kompensationen bis hin zu lebenslangen Rentenzahlungen reichen. Daneben werden auch Sach- und unechte Vermögensschäden im Versicherungsschutz berücksichtigt.
Leistungen der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker
Die wichtigste Leistung der Berufshaftplicht besteht in der Haftung bei Schadensersatzforderungen, die Dritte (z.B. Patienten) gegen den Heilpraktiker richten. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer jene Kosten, die aus der Abwehr unberechtigter Forderungen seitens des versicherten Heilpraktikers entstehen (passiver Rechtsschutz). Das sind beispielsweise Gerichts- und Anwaltskosten.
Folgende Schadensarten sind versichert
Für Personenschäden bewegen sich die empfohlenen Mindestdeckungssummen zwischen 2,5 und 5 Millionen Euro, können je nach Fachrichtung aber deutlich höher sein.
Bei Sachschäden genügen in der Regel deutlich niedrigere Versicherungssummen im Bereich von 150.000 Euro, während Vermögensschäden bei den meisten Anbietern genauso hoch versichert sind wie Personenschäden. Vorgeschriebene Mindestdeckungssummen seitens der Berufsverbände existieren nicht, weshalb eine individuelle Anpassung an das persönliche Risiko des Mediziners umso wichtiger ist.
- Personenschäden Die Verletzung, Gesundheitsschädigung und im Extremfall der Tod von Menschen können horrende Schadensersatzforderungen für den Heilpraktiker nach sich ziehen und stellen sein größtes Berufsrisiko dar.
- Sachschäden Kommt es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu Sachschäden, ist die Privathaftpflicht aus dem Spiel und die Kosten werden von der Berufshaftplicht übernommen.
- Vermögensfolgeschäden Auch unechte Vermögensschäden genannt, beschreiben sie finanzielle Schäden, die als Folge von Sach- oder Personenschäden auftreten.
Wichtig: Echte Vermögensschäden sind in der Berufshaftpflicht nicht inkludiert und erfordern eine separate Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung.
Schadensbeispiele
- Die osteopathische Behandlung eines Heilpraktikers führt zur Intensivierung der Schmerzen, weshalb der Patient Schadensersatzforderungen stellt (Personenschaden).
- Der oben genannte Personenschaden führt zur Berufsunfähigkeit des Patienten, welche mit einem beträchtlichen Verdienstausfall einhergeht. Der Patient fordert die Zahlung einer lebenslangen Rente (Vermögensfolgeschaden).
- Der Heilpraktiker verliert die Schlüssel zu seinen Praxisräumen, welche in einem Wohnkomplex mit zentraler Schließanlage angesiedelt sind. Der notwendige Austausch des Schließsystems verursacht einen Sachschaden in Höhe von 15.000 Euro.
Welche Tätigkeiten sind in der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker abgedeckt?
Alle Tätigkeiten, die ein zugelassener Heilpraktiker zur Behandlung von Patienten anwenden darf. Das Spektrum ist groß und reicht von ayurvedischer Medizin über Ernährungs- und Psychotherapien bis hin zur ganzheitlichen Zahnheilkunde. Auch Schlüsselverlust- und Mietsachschäden bei angemieteten Praxen sind meist inkludiert. Dementsprechend individuell sind die Tarife der Berufshaftpflicht-versicherung.
Zur Sicherstellung eines wirksamen Schutzes ist es unverzichtbar, Ihre Versicherung beim Abschluss der Police über Ihre genauen Tätigkeiten zu informieren.
Mögliche Deckungserweiterungen
- Echte/reine Vermögensschäden
- Eingeschlossene Privathaftpflicht
- Strahlenwagnisse (z.B. durch Einsatz von Röntgengeräten)
- Erweiterter Strafrechtsschutz
Kosten & Deckungssumme bei der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker?
Bleibende Schäden durch Fehlbehandlungen (z.B. chiropraktisch) können lebenslange gesundheitliche Schäden beim Patienten erzeugen, weshalb Sie als Heilpraktiker auf eine hohe Deckungssumme Ihrer Berufshaftpflicht achten sollten. Mindestens drei, idealerweise fünf Millionen Euro sind ein guter Richtwert, der von den meisten Anbietern zu überschaubaren Kosten erhältlich ist.
Wer ist (mit-) versichert bei der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker?
In den meisten Tarifen sind neben dem Versicherungsnehmer auch angestellte Heilpraktiker und das Praxispersonal mitversichert. Je höher die Anzahl der Mitarbeiter, desto größer fällt die Prämie aus. Achten Sie bei der Auswahl des Versicherers unbedingt auf eine vollständige Absicherung Ihres gesamten Personals.
Sonderkündigungsrecht bei Praxisaufgabe oder Insolvenz?
Wenn Sie Ihre Praxis während der Versicherungslaufzeit auflösen möchten oder beispielsweise wegen Insolvenz zu diesem Schritt gezwungen sind, profitieren Sie von einem Sonderkündigungsrecht.
Um dieses zu nutzen, müssen Sie dem Versicherer einen Nachweis der Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der entsprechende Termin in der Zukunft, endet die Betriebshaftpflicht mit der Abmeldung des Gewerbes. Liegt er in der Vergangenheit, zählt das Eingangsdatum der Gewerbeabmeldung beim Versicherer. In jedem Fall müssen Sie Ihre Versicherungsbeiträge nicht über den Zeitraum der Selbstständigkeit hinaus leisten.
Weitere Versicherungen für Heilpraktiker
- Betriebsrechtsschutz/Firmenrechtsschutz: Egal ob Arbeits-, Steuer- oder Immobilienrechtsschutz – diese Versicherung unterstützt Heilpraktiker bei vielfältigen juristischen Auseinandersetzungen.
- Geschäftsinhaltsversicherung: Feuer, Vandalismus, Wasser, Hagel – schützen Sie Ihre Einrichtung und wertvolle medizinische Geräte vor diesen Gefahren.
- Cyber-Versicherung: Patientendaten und der laufende Betrieb Ihrer Praxis sind durch Cyberkriminalität (Hacker, Erpressung, Datenklau) einem zunehmenden Risiko ausgesetzt.
Wer ist (mit-) versichert bei der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker?
In den meisten Tarifen sind neben dem Versicherungsnehmer auch angestellte Heilpraktiker und das Praxispersonal mitversichert. Je höher die Anzahl der Mitarbeiter, desto größer fällt die Prämie aus. Achten Sie bei der Auswahl des Versicherers unbedingt auf eine vollständige Absicherung Ihres gesamten Personals.
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