Was ist eine Berufshaftpflicht für Architekten?
Planung, Bau, Betreuung: Das berufliche Tätigkeitsfeld von Architekten ist komplex und birgt ein hohes Potenzial für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Begehen Sie im Rahmen Ihrer Arbeit einen Fehler, können Schadensersatzforderungen Dritter existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Die Lösung schafft eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, die im Ernstfall einspringt und die entstandenen Schäden ersetzt. Ihre Bedeutung ist aufgrund des hohen Berufsrisikos bei architektonischen Aufgaben so zentral, dass jedes Mitglied einer Architekten- und Ingenieurskammer zum Abschluss der Versicherung verpflichtet ist – die exakten Regelungen variieren je nach Bundesland.
Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Architekten?
Im Versicherungsschutz der Architekten-Haftpflicht sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden enthalten. Bei Letzteren gibt es im Vergleich zu anderen Berufshaftpflichtversicherungen (z.B. der Arzt-Haftpflicht) die Besonderheit, dass neben unechten Vermögensschäden, die infolge eines Personen- oder Sachschadens auftreten, auch reine Vermögensschäden abgedeckt sind.
Beispiele für versicherte Schäden sind:
- Sachschaden Beim Entwurf eines Balkons plant ein Architekt für das maßgefertigte Geländer zu wenig Platz ein. Die falsch bestellten Teile können nicht verbaut und müssen erneut beim Hersteller geordert werden.
- Echter Vermögensschaden Die Planung eines Firmengebäudes dauert länger als geplant, was mit höheren Honorarkosten einhergeht. Über diese wird der Kunde erst bei Fertigstellung informiert und fordert Schadensersatz.
- Personen- und unechter Vermögensschaden Während des Bauprozesses eines Einfamilienhauses versäumt der Architekt die Absicherung einer Treppenöffnung, in die ein Arbeiter hineinfällt und sich schwer verletzt. Die Berufshaftpflicht übernimmt sowohl Behandlungskosten als auch den Verdienstausfall.
- Sachschaden Obwohl ihm ein Gutachten davon abgeraten hat, baut der Architekt ein Mehrfamilienhaus auf unzureichend stabilem Boden. Das Gebäude sackt ein und es resultieren beträchtliche Sachschäden.
Welche Leistungen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?
Der Leistungsumfang einer Architekten-Haftpflicht beinhaltet neben der Schadensersatz-zahlung in berechtigten Fällen auch die Prüfung von Ansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche (passiver Rechtsschutz).
Beispiele:
- Prüfung von Ansprüchen Ein Bauherr stellt Schadensersatzansprüche, weil die Kosten der Planung unerwartete Höhen erreicht haben. Der Versicherer prüft, ob den Architekten eine Pflicht zum Schadensersatz trifft.
- Schadensersatzzahlung Eine fehlgeplante Treppe stürzt ein und verletzt Personen, die Schmerzensgeld vom Architekten fordern. Die Versicherung stuft den Anspruch als berechtigt ein und zahlt.
- Schadensersatzzahlung Der Architekt versäumt das sichere Aufbewahren vertraulicher Baupläne, welche kopiert und publiziert werden. Der Bauherr erleidet finanzielle Schäden und ruft den Architekten zur Kasse – die Versicherung zahlt.
- Abwehr unberechtigter Forderungen Ein Bauarbeiter verletzt sich durch eigenes Verschulden auf der Baustelle und stellt hohe Schadensersatzansprüche gegen den Architekten, der keine Fehler begangen hat. Der Versicherer wehrt ab und geht gegebenenfalls juristisch gegen die unberechtigte Forderung vor.
Welche Leistungen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten nicht?
Entstehen Schäden aus der vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens des Architekten, muss die Gesellschaft nicht leisten. Auch die Arbeit bei der Konstruktion von Anlagen und Maschinen, etwaige Vertragsstrafen und Schäden unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung werden nicht berücksichtigt.
Beispiele:
- Pflichtverletzung Der Architekt weicht gezielt von den Bauvorgaben des Auftraggebers ab und erzeugt hierbei Sachschäden.
- Konstruktion von Anlagen Beim Bau eines gebäudespezifischen Heizöltanks (WHG-Anlage) treten planungsbedingte Lecks auf.
- Vertragsstrafen Der Architekt verletzt eine Geheimhaltungspflicht und muss 100.000 Euro Vertragsstrafe zahlen.
- Selbstbeteiligung Die Bauteile einer fehlerhaft konstruierten Treppe müssen neu bestellt werden und kosten 5.000 Euro. Die Berufshaftpflichtversicherung sieht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000 Euro vor.
Deckungssumme bei der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten
Eine gängige Empfehlung lautet, für Personenschäden eine Deckungssumme von 3.000.000 Euro pro Schadensfall zu vereinbaren und andere Schadensfälle bis 300.000 Euro abzusichern. Ob diese Untergrenze ausreicht, entscheidet das individuelle Berufsrisiko des Architekten: Wer an großen Bauprojekten beteiligt ist, sollte sich an deutlich höheren Versicherungssummen von rund zehn Millionen Euro pro Schadensfall orientieren.
Zwischen diesen Extrema bieten die Gesellschaften meist ein vielfältiges Portfolio an. Achten Sie bei allen Tarifen auf die sogenannte Maximierung: Ist beispielsweise von 1.000.000 Euro Versicherungssumme mit 3-fach-Maximierung die Rede, so stehen für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres 3.000.000 Euro zur Verfügung. Das ist relevant, wenn Sie einem hohen Risiko durch die parallele Betreuung vieler Projekte ausgesetzt sind.
- Die osteopathische Behandlung eines Heilpraktikers führt zur Intensivierung der Schmerzen, weshalb der Patient Schadensersatz-forderungen stellt (Personenschaden).
- Der oben genannte Personenschaden führt zur Berufsunfähigkeit des Patienten, welche mit einem beträchtlichen Verdienstausfall einhergeht. Der Patient fordert die Zahlung einer lebenslangen Rente (Vermögensfolgeschaden).
- Der Heilpraktiker verliert die Schlüssel zu seinen Praxisräumen, welche in einem Wohnkomplex mit zentraler Schließanlage angesiedelt sind. Der notwendige Austausch des Schließsystems verursacht einen Sachschaden in Höhe von 15.000 Euro.
Kosten für die Berufshaftpflicht für Architekten
Die Höhe der Beiträge einer Berufshaftpflicht für Architekten sind von mehreren Faktoren abhängig. Je riskanter das Tätigkeitsgebiet, je höher der Honorarumsatz des letzten Jahres und je umfangreicher die Deckungssumme, desto mehr müssen Sie einplanen. Erfahrungsgemäß liegen die Untergrenzen bei 400 bis 500 Euro jährlich, wenn Sie eine niedrige Versicherungssumme wählen.
Eine Reduktion der Beiträge ermöglichen längere Vertragslaufzeiten, höhere Selbstbeteiligungen (üblicherweise zwischen 2.500 und 5.000 Euro) und größere Zahlungsintervalle.
Wer ist (mit-)versichert bei der Berufshaftpflicht für Architekten?
Angestellte von Architektur- und Ingenieurbüros sind vom Versicherungsschutz typischerweise genauso erfasst wie freie Mitarbeiter eines Architekten. Achten Sie auf die genauen Konditionen des Versicherers, um Schutz für alle Personen zu garantieren, die in Planungs-, Beratungs- und weitere Fehler involviert sein könnten.
Weitere Versicherungen für Architekten
- Rechtsschutz: Sichert Sie gegen Gerichts- und Anwaltskosten ab, wenn gegen zahlungsunwillige oder insolvente Auftraggeber geklagt werden muss.
- Geschäftsinhaltsversicherung: Von technischen Geräten bis Möbel schützt sie sämtliche Sachwerte innerhalb Ihres Planungsbüros.
- D&O-Außenhaftungsversicherung: Sind Sie Geschäftsführer einer Architekten GmbH oder anderen Kapitalgesellschaft, sichert Sie diese Police gegen Schäden ab, die aus Pflichtverletzungen entstehen.
- Cyber-Haftpflicht: Wenn Hacker Ihren Kunden Schäden zufügen, beispielsweise durch Datenklau oder eine Lahmlegung Ihrer Rechner, springt diese Versicherung für Sie ein.
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