Baufinanzierung: Wer bedient einen Kredit im Ernstfall?

20. Jul 2016 | Haus & Wohnung

Baufinanzierung: Beim Bau eines Hauses hat man in der Regel nur eins im Sinn, den Aufbau, das Neue, die Familie. Gedanken an Scheitern oder Sterben sind in dieser Zeit eher selten. Und doch gibt es die Möglichkeit, während der Bauphase zu versterben. Was passiert dann mit dem Haus, den Angehörigen, dem Kredit? Weitsichtige Vorsorge kann den Hinterbliebenen wenigstens die finanziellen Nöte ersparen.

baufinanzierung-restschuldversicherung © Fotolia.com

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Ein Todesfall während des Hausbaus ist so ziemlich das Schlimmste, was sich ausdenken lässt für eine junge Familie. Und doch darf man den Gedanken nicht aussparen. Vor allem, wenn für den Bau ein Kredit aufgenommen wurde. Denn die Kreditlast erlischt nicht mit dem Tod des Kreditnehmers, er geht nur an die Erben über.

Wer sich auf der sicheren Seite bewegen will, kann sich parallel zum Kredit eine Restschuldversicherung zulegen. Kommt es nun zu einem Ableben, dann trägt die Versicherung die Restschuld des Verstorbenen. Hier können die Bauherren wählen, ob die Versicherungssumme jährlich konstant um einen festen Betrag bis auf null sinken soll oder ob sich der Versicherungsschutz an den Tilgungsplan anpassen soll, auf das die Restschuld stets zu einhundert Prozent abgedeckt ist.

Es besteht ferner die Option, alternativ eine Risikolebensversicherung zu erwerben, die dafür sorgt, dass die Hinterbliebenen die komplette Versicherungssumme ausgezahlt bekommen, welche sie zur Schuldentilgung aufwenden könnten. Dieses Modell gilt als das Sicherere, aber es ist auch etwas kostspieliger. Wählt ein verheiratetes Paar diese Variante, sollten sie Sorge tragen, dass beide versichert werden, wobei der Betrag aber nur einmal ausgezahlt wird.

Ausschlusskriterien bei Restschuldversicherungen

Weshalb eine Risikolebensversicherung dennoch die bessere Wahl sein kann, zeigt eine Recherche des ZDF-Magazins ZOOM aus dem Jahr 2015. Demnach enthalten viele Restschuld-Policen strenge Karenzzeiten und harte Ausschlusskriterien. So verweigern einige Anbieter etwa eine Leistung, wenn der Versicherungsnehmer in den ersten drei Jahren an Krebs erkrankt. Ein solcher Vertrag sollte folglich nie abgeschlossen werden, ohne dass man sich intensiv mit den Vertragsbedingungen auseinandergesetzt hat. Im Zweifel kann man den Vermittler oder Bankberater gezielt nach solchen Ausschlusskriterien fragen.

Fakt ist auch: Nur bei wenigen Banken führt der Abschluss einer Restschuldversicherung zu einer verbesserten Kreditwürdigkeit des Kunden. Schreibt ein Kreditgeber vor, dass zwingend eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss, so sind die Kosten nach deutschem Recht in den Effektivzins einzurechnen. Bei einem freiwilligen Abschluss ist das nicht der Fall. Damit ist dem Kunden der Überblick über die tatsächlichen Kosten verwehrt.

Es lohnt also, Alternativen zu einer Restschuldversicherung in Erwägung zu ziehen. Wenn Häuslebauer neben einer Risikolebensversicherung auch eine Unfallversicherung abgeschlossen haben sowie einen Schutz zur Absicherung ihrer Arbeitskraft, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, so sind sie schon sehr gut gegen mögliche Gründe gewappnet, die eine Bedienung des Baukredites erschweren. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung! (VB)


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