Laptop-Versicherung: Auf Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen achten!

11. Jun 2012 | Familie & Freizeit

Auch in diesem Sommer werden viele Menschen ihren Bürostuhl gegen einen sonnigen Arbeitsplatz im Park oder Garten tauschen. Mit dabei haben die Freiluft-Jobber ihre Laptops und Handys, denn ohne sie geht in der Arbeitswelt heute nicht mehr viel. Wer sein Gerät mit einer extra Laptop-Versicherung vor Schäden schützen will, der sollte dringend auf die Ausschlusskriterien in den Versicherungsverträgen achten. Denn oft halten die Policen nicht, was sie versprechen.

Versicherung – Handy | Tablet | PC

opa-laptop-enkel-zeitung © Fotolia.com

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Spezielle Versicherungen für Handy, Tablet, PC und Co. kann man heute schon in wenigen Minuten abschließen. Sie werden im Internet angeboten und oftmals lässt sich ein entsprechender Vertrag auch bei dem Elektrogroßhändler des Vertrauens unterzeichnen. Die Anbieter versprechen Schutz bei Reparatur, Totalschaden und Diebstahl. Passieren kann schnell etwas: Einmal das Ladekabel übersehen, und schon kracht der Laptop laut zu Boden. Oder ein Gewitter führt zu einem Überspannungsschaden, so dass der geliebte PC unrettbar verloren ist.

Doch keiner sollte einen solchen Vertrag abschließen, ohne sich intensiv mit den Vertragsbedingungen der Handy- und Laptopversicherungen beschäftigt zu haben. Denn so manche Versicherung beinhaltet Ausschlusskriterien, die es im Schadensfall deutlich erschweren, überhaupt eine Leistung zu erhalten.

Hohe Selbstbeteiligung, geringe Versicherungsleistung
Viele Verträge sehen hohe Selbstbeteiligungen vor, so dass der Laptop-Besitzer bei einem Defekt einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen muss. Heimtückisch ist jedoch, dass sich diese Selbstbeteiligung oft am Neuwert des Laptops orientiert. Nicht selten werden 10 Prozent und mehr vom ursprünglichen Kaufpreis des Gerätes verlangt. Wenn dann die Reparatur nur 100 Euro kostet und der PC einen Neuwert von circa 1.000 Euro hatte, geht der Kunde trotz seiner Laptop-Versicherung leer aus. Oftmals lassen sich die Versicherungen sogar per Vertrag das Recht einräumen, den Selbstbehalt direkt vom Konto des Kunden abzubuchen – Ohne vorher noch einmal zu fragen, ob dies gewünscht wird.

Weiterhin ist darauf zu achten, ob die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet. Ist dies nicht der Fall, so kann die Versicherung eine Regulierung des Schadens schon verweigern, wenn die Kaffeetasse umkippt und dabei das teure Gerät kaputt geht. Eigentlich sind es genau solche Situationen, für die man eine Laptop-Versicherung abschließt: Dumm, wenn dann der Versicherer nicht zahlt.

Doch auch andere Regelungen in den Verträgen stimmen skeptisch. Während der Kunde verpflichtet wird, die Selbstbeteiligung anteilig vom Neupreis des Gerätes zu zahlen, so erstatten die Anbieter von Laptop-Versicherungen oft schon nach kurzer Zeit nur den Zeitwert des Gerätes. Außerdem lassen es viele Verträge völlig offen, ob der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden einen Geldersatz erhält – oder nur ein gebrauchtes Ersatzgerät. Mit anderen Worten: Der Versicherte weiß nicht einmal, welche Leistung ihm überhaupt laut Vertrag zusteht.

Deshalb ist es wichtig, die Verträge von Laptop- oder Elektronikversicherungen genau zu lesen. Ein Beratungsgespräch kann helfen, alle Fallstricke in den Policen ausfindig zu machen. Geht das Gerät bei einem Überspannungsschaden kaputt oder wird es aus der Wohnung entwendet, zahlt in der Regel auch eine gute Hausratversicherung. (VB)


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