Unter Aufsicht
Hintergrund der Regelung war, dass die Anfänger zunächst nicht allein unterwegs sind, sondern in Begleitung von Erwachsenen, die im Führerschein dokumentiert sind – meist die Eltern. Bereits mit sechzehneinhalb darf man sich in der Fahrschule anmelden, und absolviert dann die gleiche Prüfung wie ein Erwachsener. Und fast immer ist es auch das Auto der Eltern, welches für diese ersten Fahrten genutzt wird.
Berechtigte Erwachsene
Damit die Begleitungsperson auch entsprechend qualifiziert ist, dem Jugendlichen unter die Arme zu greifen, wurden einige Regelungen aufgestellt. Zum Beispiel darf der Erwachsene nicht unter 30 Jahren alt sein und er muss seinen Führerschein für PKW seit mindestens fünf Jahren haben. Außerdem sollten nicht mehr als 3 Punkte in der Verkehrssünderkartei eingetragen sein. Um die Organisation im Alltag zu erleichtern, dürfen mehrere Begleiter auf der Fahrerlaubnis des Jugendlichen eingetragen werden.
Verstöße werden scharf geahndet
Hat man als 17-Jähriger diesen Führerschein ist der Tasche, ist die Versuchung groß, auch mal allein oder mit den Freunden das Auto zu benutzen. Doch das kann teuer werden: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, die Probezeit verlängert und ein Bußgeld kostet es obendrein. Außerdem zu beachten: Bis zum 21. Lebensjahr gilt: 0,0 Promille.
Auch der Begleiter darf nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben. Auch hier werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Die Widerrufung der Fahrerlaubnis muss durch eine 6 monatige Pause und dann einer kostenpflichtigen Nachschulung ausgebügelt werden.
Probezeit
Eine Probezeit wird von allen Fahranfängern verlangt, auch wenn diese erwachsen sind. Sie beträgt zwei Jahre. Wird diese durch Verstöße unterbrochen, droht einem 17jährigen Fahrer die gleiche Strafe wie einem Volljährigen.
Die Volljährigkeit
Der 18. Geburtstag wird von allen Jugendlichen sehnlich erwartet. Wer bereits mit 17 den Führerschein hatte, darf dann auch allein fahren. Die Führerscheinstelle tauscht das „richtige“ Dokument gegen den Führerschein mit 17 aus. Hier sollte man sich allerdings ein wenig beeilen. Denn hat man bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag den neuen Führerschein nicht abgeholt, verfällt die Prüfungsbescheinigung.
Die richtige Versicherung für das Auto
Wichtig ist, dass das Fahrzeug, welches der 17jährige benutzt, entsprechend versichert ist. Denn im Vertrag muss das Benutzen eines jugendlichen Fahrers dokumentiert werden. In den meisten Verträgen ist ein Mindestalter der Nutzer vorgeschrieben. Das kann 23 oder auch 25 Jahre sein, oder die Regelung besagt, dass der Führerschein bereits seit einer gewissen Zeit im Besitz sein muss. Für eine solche Einschränkung wird ein verminderter Beitrag angeboten.
Prämienerhöhung für junge Leute
Wer jedoch einen jungen Erwachsenen mit seinem Auto fahren lassen möchte, der muss gegen einen Aufschlag dieses Risiko einschließen lassen. Dies gilt insbesondere für Besitzer des Führerscheins mit 17. Versäumt man dies, und ein Schadenfall tritt ein, wird die Versicherung keine Leistung erbringen oder diese kürzen.
Hohe Prämie vermeiden
Normalerweise werden Fahranfänger in die Schadensfreiheitsklasse 0 einsortiert und zahlen für den eigenen PKW dort einen Beitrag von rund 250 %. Damit dies nicht zu sehr ins Budget reißt, können die meisten Eltern bei ihren Versicherten den Wagen des Sprößlings als Zweitwagen mit Rabatt versichern. Manche Versicherer unterstützen auch den Führerschein mit 17 versichert ein 18jähriger einen Wagen, bekommt er einen günstigeren Tarif, wenn er zuvor am begleiteten Fahren teilgenommen hat und in dieser Zeit unfallfrei geblieben ist.
Beratung ist wichtig
Der Versicherungsmakler zeigt gern in einem Gespräch Möglichkeiten auf, wie die Versicherungsprämie geringer ausfallen und dennoch der Versicherungsschutz ausreichend gestaltet werden kann. (S.H.)