Keine Frage: Sind Kinder im Spiel, müssen erwachsene Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig und vorausschauend sein. Laut Paragraf 3 Absatz 2a StVO (Straßenverkehrsordnung) sind Fahrzeugführer dazu verpflichtet, gegenüber Kindern insbesondere durch die Verminderung ihrer Fahrgeschwindigkeit sowie durch erhöhte Bremsbereitschaft ein Verhalten an den Tag zu legen, welches eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausschließt. Und fast immer sind Kinder im Recht, wenn sie bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen.
OLG Naumburg: Kind selbst für Unfall verantwortlich
Dass es jedoch auch anders kommen kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg. Ein elfjähriges Mädchen ist im Dunklen zwischen zwei parkenden Autos durchgerannt und wurde von einem Fahrzeug erfasst, wobei es schwere gesundheitliche Schäden davontrug. Als die Eltern jedoch Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Autofahrerin verlangten, mussten sie eine bittere Niederlage hinnehmen.
Der Grund: Die Fahrerin des Unfallautos hatte sich richtig verhalten, wie die Richter bestätigten. Als sie die Gruppe mit Kindern sah, der auch das geschädigte Mädchen angehörte, drosselte sie ihr Tempo auf 20 bis 30 km/h. Dass ein Kind plötzlich zwischen den parkenden Autos durchläuft, damit konnte die Frau nicht rechnen. Stattdessen betonten die Richter das grob verkehrswidrige Verhalten des Kindes.
In seinem Alter sei das Mädchen grundsätzlich in der Lage, zu wissen, was es tue. Es hätte einschätzen können, dass es gefährlich und unvernünftig ist, zwischen zwei parkenden Autos vor einem herannahenden Fahrzeug die Fahrbahn zu überqueren. Auch wurde im Zuge der Beweisaufnahme ermittelt, dass Erzieherinnen noch durch Zurufe vor dem Betreten der Fahrbahn gewarnt hatten. Folglich muss die Autofahrerin kein Schmerzensgeld zahlen (Az. : 10 U 22/12 ).
Unfallversicherung schützt Kinder
Um die finanziellen Folgen derartiger Unfälle aufzufangen, empfiehlt sich der Abschluss einer Unfallversicherung oder Invaliditätsversicherung für das Kind. Bei einer Unfallpolice kann die Höhe einer Einmalzahlung und/oder einer Rente in der Regel frei vereinbart werden. Wenn das Kind einen dauerhaften Schaden erleidet, kommt der Versicherer dafür auf. (VB)