Wie das Onlineportal Nordsee24 berichtet, geschieht dies häufig sogar vor den Augen anderer Badegäste, weil sie die Situation nicht richtig einschätzen. Denn meist verhalten sich Ertrinkende nicht so, wie dies in Filmen gezeigt wird. Sie rudern nicht mit den Armen und schreien nicht um Hilfe, sondern sind beinahe lautlos. Ertrinken sieht nicht aus wie Ertrinken!
Hilferuf und Armrudern ist Ertrinkenden oftmals nicht möglich
Was Menschen in Situationen des Ertrinkens tun, hat der Mediziner und langjährige Rettungsausbilder Francesco A. Pia „Instinktive Reaktion“ genannt. Sie haben nämlich oftmals gar keine Kraft mehr, um nach Hilfe zu schreien, und versuchen stattdessen instinktiv alles, um das Untertauchen zu verhindern. Da sich der Mund unter Wasser befindet und nur kurz wieder auftaucht, wollen die Ertrinkenden beim Auftauchen ein- und ausatmen, bevor der Kopf wieder unter Wasser gleitet.
Auch das Rudern mit den Armen ist Ertrinkenden physisch oft gar nicht möglich. Stattdessen werden die Arme beim Auftauchen seitlich ausgestreckt und auf die Wasseroberfläche gedrückt – eine Schutzfunktion, die verhindern soll, dass der Körper schnell wieder hinabsinkt. Bewegungen in dieser Ausnahmesituation des Überlebenskampfes bewusst zu steuern, ist da beinahe ausgeschlossen.
60 Sekunden
In der Regel bleiben Ertrinkende nur für 20 bis 60 Sekunden über der Wasseroberfläche und sinken dann wieder hinab. Dabei befindet sich der Körper meist aufrecht im Wasser. Weil sich all das lautlos vollzieht und die Ertrinkenden keine bewussten Signale ihrer Notlage senden, wird die Situation häufig von den Beobachtenden nicht erkannt – die Menschen ertrinken, obwohl ihnen geholfen werden könnte! Freilich kommt es auch vor, dass Personen in Not rufen und winken. Dann sollte ihnen ebenfalls geholfen werden.
Weitere Anzeichen des Ertrinkens können sein, dass der Kopf nach hinten geneigt ist und sich unter der Wasseroberfläche befindet. Auch, dass die Augen leer, glasig oder geschlossen sind oder die Person Schwimmversuche unternimmt, ohne sich von der Stelle zu bewegen.
Eigenschutz ist beim Retten wichtig!
Was aber tun, wenn jemand zu ertrinken droht? Vor einem Rettungsversuch sollte man möglichst andere Personen aufmerksam machen, damit sie den Notdienst oder andere professionelle Hilfe rufen. Zudem sollte man bedenken, dass der Ertrinkende sich in Panik an den Körper des Retters zu klammern versucht – im schlimmsten Fall könnte er also den Helfenden selbst gefährden. Wenn möglich empfiehlt es sich, der Person einen schwimmenden Gegenstand zu reichen und den Kontakt zu meiden.
Wenn verfügbar, sollten schwimmende und auftreibende Hilfsmittel benutzt werden, etwa ein Schwimmring oder Brett. Diese eignen sich nicht nur zur Rettung, sondern können auch zur Verteidigung gegen die in Panik um sich schlagende ertrinkende Person verwendet werden. Wer sich auf dem Weg zum Ertrinkenden voll verausgabt, riskiert hingegen, dass auf dem Rückweg die Kräfte nicht mehr ausreichen. Deshalb Ruhe bewahren und konditioniert schwimmen!
Sobald der Ertrinkende an einen sicheren Ort gebracht wurde, darf mit Erste-Hilfe-Maßnahmen keine Sekunde gewartet werden. Ist der Betroffene bewusstlos, sollte er in die stabile Seitenlage gebracht werden. Wenn er nicht mehr atmet, rettet ihn nur eine sofortige Herz-Lungen-Wiederbelebung aus Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung. Die sofortige Verständigung eines Rettungsdienstes sollte hierbei selbstverständlich sein, sofern sie nicht bereits zuvor geschehen ist.
Kinder – Vorsicht beim Badespaß!
Für Kinder gibt es im Sommer wohl nichts Schöneres, als am Strand oder Badesee zu toben. Dass dabei auch Gefahren lauern, kann bei Spiel und Spaß schnell vergessen werden. Immerhin acht Prozent aller Eltern mussten ihr Kind schon einmal aus einer gefährlichen Situation im oder am Wasser retten, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag eines großen Versicherers ergab.
Am häufigsten waren Kinder dabei in einen Teich, ein Planschbecken oder Swimmingpool gefallen (26 Prozent). Zu zwei Dritteln waren es Jungen, die sich im Wasser in Gefahr begaben. Damit werden Zahlen des Statistischen Bundesamtes bestätigt, wonach Kinder und Jugendliche männlichen Geschlechts weit häufiger von Verletzungen betroffen sind.
Im Schnitt lernen Kinder heute schon mit fünfeinhalb Jahren schwimmen. Dabei sollten Eltern jedoch bedenken, dass Schwimmhilfen nur bedingt für erste Lektionen im Wasser tauglich sind. Ob Schwimmwesten, -reifen oder -flügel: all diese Produkte bieten in Notsituationen keinen wirklichen Schutz vor dem Ertrinken. Nur die ständige Beaufsichtigung des Kindes garantiert Sicherheit, am besten unter Anwesenheit eines ausgebildeten Bademeisters oder Rettungsschwimmers.
Schutz gegen die finanziellen Folgen eines Badeunfalls bietet eine Unfallversicherung. In den Vertragsbedingungen sollte darauf geachtet werden, dass Verletzungen beim Schwimmen oder Ertrinken tatsächlich abgesichert sind. Gerade in Dumping-Tarifen sind derartige Leistungen mitunter ausgeschlossen. Die meisten Versicherungen kommen auch für tauchtypische Unfallschäden auf, zum Beispiel wenn durch den hohen Druck unter Wasser eine Trommelfellverletzung zu beklagen ist. Und auch bei Erfrierungen, wenn man sich unfreiwillig zu lange im kalten Nass aufhält, erbringen die Anbieter eine Leistung. (VB)