Alternativen Kündigung Lebensversicherungspolice
Das Ganze geht natürlich nicht, ohne dass der Versicherte finanzielle Einbußen erleidet. Grundsätzlich müssen Versicherte, die ihre Versicherung vorher kündigen oder beitragsfrei stellen, damit rechnen, dass ihnen ein relativ großer Teil der Rendite entgeht. Darüber hinaus ist es grundsätzlich auch nicht immer angebracht, eine bestehende Versicherung zu kündigen.
Die Beitragsfreistellung
Anstelle der Vertragsauflösung durch eine Kündigung ist eine Beitragsfreistellung denkbar. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Versicherung bereits einen Rückkaufswert und eine beitragsfreie Versicherungssumme ausweist. Das bereits vorhandene Guthaben wird trotz Freistellung vonseiten der Versicherungsgesellschaft weiter verzinst. Versicherte können über den beitragsfreien Versicherungsschutz verfügen, der natürlich nur einen Teil des eigentlich vereinbarten Schutzes ausmacht. Versicherte, die ihren Vertrag über lange Zeit beitragsfrei bestehen lassen, können von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Versicherte, die ihren Vertrag mindestens zwölf Jahre laufen lassen und bei Ablauf älter als 60 Jahre sind, zahlen nur 50 Prozent Steuern auf den Ertragsanteil .
Die Versicherung verkaufen
Bevor der Versicherungsvertrag zu ungünstigen Konditionen aufgekündigt wird, bietet sich die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu verkaufen. Inzwischen hat sich ein florierender Zweitmarkt für solche Policen entwickelt. Dabei kaufen die Anbieter entweder die bereits erworbenen Ansprüche des Versicherten und treten an seiner Stelle in den Vertrag oder der Versicherte kann die Ansprüche an den Käufer abtreten. Bei beiden Varianten erhalten die Versicherten in der Regel mehr Geld, als bei einer klassischen Kündigung. Allerdings sind diese Erträge in Abhängigkeit von der bisherigen Laufzeit steuerpflichtig. Manchmal lässt sich Absicherung für den Todesfall dabei sogar aufrechterhalten.
Leider gibt es auf diesem Zweitmarkt auch Anbieter, die nicht seriös arbeiten. Bei der Wahl des Anbieters ist darauf zu achten, dass dieser BVZL (Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.) ist. Dieser eingetragene Verein ist ein Interessenvertreter von Dienstleistungsunternehmen. Für den Policenankauf gibt es klare Regularien, die im Interesse der Versicherten sind. Der Verband warnt vor Aufkäufern, die den Versicherten weniger als den Rückkaufwert der Police anbieten und eine spätere Nachzahlung versprechen.
Für Versicherte ist es sinnvoll, vor der Wahl des Policenkäufers mehrere Angebote parallel einzuholen und miteinander zu vergleichen.
Das alternative Policendarlehen
Meist stehen finanzielle Engpässe hinter dem Wunsch des Versicherten, seine Lebensversicherung zu kündigen. Aber weder eine Kündigung noch ein Verkauf sind notwendig, wenn es darum geht, Geld aus der Lebensversicherung zu bekommen. Hat die Lebensversicherung bereits einen ordentlichen Rückkaufwert, ist es möglich, die Versicherung über ein Policendarlehen zu beleihen. Es gibt Versicherungsgesellschaften, die treten selbst als Darlehensgeber auf. Sie vergeben Kredit bis zu einer Höhe von maximal 80 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes. Der Versicherte zahlt weiter seine Beiträge und kann das Darlehen entweder parallel in Raten tilgen oder den Gesamtbetrag bei der Auszahlungssumme verrechnen lassen. Wenn die Konditionen der Versicherung günstiger sind als die am Finanzmarkt, ist auch ein Policendarlehen sinnvoll. Hinzukommt, dass Versicherungen Policendarlehen ohne Bonitätsprüfung vergeben, weil der Versicherte sich im Prinzip sein eigenes Geld leiht. (T.F.)
(Quelle: Lebensversicherung Alternativen zu Kündigung – meinegeldanlage.com)