Ab wann ist Tierzucht gewerblich?

18. Jan 2021 | Familie & Freizeit

Leider gibt es keine einheitliche Definition, ab wann die Zucht von Welpen als gewerblich angesehen werden muss. Steuerlich und aus Sicht der Veterinäre gibt es unterschidliche Ansichten und die Versicherer handhaben es ebenfalls ganz unterschiedlich mit den jungen Hunden.

Wann gilt eine Hundezucht als gewerblich?

Möchte man gewerbsmäßig Hunde züchten oder mit ihnen handeln, benötigt man die Erlaubnis vom zuständigen Veterinäramt. Das trifft zu, sobald man von einer Haltung von drei oder mehr fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder drei oder mehr Würfen pro Jahr spricht.

Gewerbsmäßig handelt derjenige, der die Zucht selbstständig, planmäßig fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Es reicht demnach aus, wenn drei oder mehr Zuchthündinnen gehalten werden. Auch wenn einige Hunde vorhanden sind und viele Verkaufsanzeigen geschaltet werden, ist das eine eindeutige Gewerbsmäßigkeit. Die Definition der Gewerbsmäßigkeit im Rahmen des Tierschutzes ist dem Begriff des gewerblichen Handels im Sinne des Gewerberechts hingegen gleichbedeutend. Sobald die vorgenannten Merkmale zutreffen, benötigt der Hundezüchter eine Genehmigung. Liegt diese nicht vor, muss das Veterinäramt die Hundezucht oder den -handel verbieten.

Züchterhaftung – Haftung als Hundezüchter

In der Regel sind Welpen in jeder Tierhalterhaftpflichtversicherung bis zu einem bestimmten Alter zunächst beitragsfrei mitversichert. Trotzdem ist es natürlich klar, dass man in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung meist nicht das gewerbliche Risiko absichern kann, da hier primär die private Gefahr gedeckt ist.

Bei einigen Versicherern ist jedoch die selbständige Tätigkeit im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung gedeckt:

NV (Premium-Plus): Gewerbliche Nutzung bis 6.000 Euro Jahresumsatz
AIG: bis zu einem steuerpflichtigen Ertrag bis 12.000 Euro und einem Umsatz bis max. 20.000 Euro jährlich

Manche VR sehen die Hobbyzucht, sobald es als gewerblich Eingestuft wird, auch in der Privathaftpflicht abgedeckt. Diese Rückmeldung hat z. B. die Gothaer gegeben. Das gilt natürlich wieder nur bis zu einem bestimmten Jahresumsatz. Ob das auch der Fall ist, sollte separat mit dem jeweiligen Privathaftpflicht-/Tierhalterhaftpflicht-Versicherer geklärt werden.

Sobald die Tierzucht hauptberuflich ausgeübt wird, empfiehlt sich immer eine eigenständige Betriebshaftpflicht. Da jeder Züchter individuell vorgeht, eine unterschiedliche Anzahl an Hunden und Würfen pro Jahr hat, muss ein solches Risiko separat bei den Versicherern angefragt werden. Ein möglicher Versicherer, der für diesen Bereich eine Betriebshaftpflicht anbietet, wäre die Gothaer.

Bei jeder Hundezucht muss individuell geprüft werden, ob diese gewerblich stattfindet. Zunächst kann mit dem Privathaftpflicht-Versicherer und Tierhalterhaftpflicht-Versicherer geklärt werden, ob über die bestehenden Versicherungsverträge Schutz besteht. In der Regel lässt sich pauschal sagen: Spätestens wenn die Ausübung zum Hauptberuf wird, ist eine Betriebshaftpflicht-Versicherung zu empfehlen. Das gilt natürlich auch, wenn das Risiko nicht in der Privathaftpflicht oder Tierhalterhaftpflicht-Versicherung des Züchters enthalten ist.


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