Waldversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Waldversicherung

Was sind die Aufgaben der Waldversicherung

Nahezu jedes Jahr können wir erleben, welches Zerstörungspotenzial die Natur hat. Für Waldbesitzer stellen solche Gewalten die Bedrohung ihrer finanziellen Existenz dar. Doch auch Haftungsansprüche Dritter können gravierende Auswirkungen darstellen.

Laufen, Spazierengehen, Kräuter sammeln. Der Wald hat besonders in den letzten Wochen einen um ein Vielfaches höheren Stellenwert in der Bevölkerung erreicht. Wer kann, entflieht den eigenen vier Wänden und begibt sich zur Ablenkung und Inspiration ins dichte Grün. Wald ist Erholung. Viel mehr noch: Wald ist Existenz- und Zukunftssicherung, Vermögen und gleichzeitig Leidenschaft – nämlich für diejenigen, die aus dem Wald Einkünfte beziehen und von den Erträgen leben. Ein Sturm, ein Brand oder ein schwerer Unfall mit Personenschaden kann gravierende finanzielle Folgen für den Waldbesitzer bedeuten.

Waldversicherung

… ist der Oberbegriff für drei Versicherungsarten, die Forstbetriebe und Waldbesitzer gegen diverse finanzielle Risiken rund um das Waldstück absichern. Folgende Bausteine sind zentral:

Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung: Schützt den Eigentümer des Waldstücks vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden resultieren. Wird ein Anspruch gestellt, prüft die Waldbesitzer-Haftpflicht dessen Berechtigung und springt im Falle begründeter Forderungen für den Versicherten bis zur vereinbarten Deckungssumme ein. Das Spektrum möglicher Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Waldstücken ist vielfältig: Eine missachtete Verkehrssicherungspflicht (beispielweise die Verletzung von Spaziergängern an unmarkierten Zäunen), der Wegebau und die Bewirtschaftung der deklarierten Fläche können allesamt für Haftpflichtschäden verantwortlich sein. Auch Ansprüche, die aus dem Einsatz von nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Arbeitsgeräten, Maschinen und Anhängern entstehen, sind im Versicherungsschutz inkludiert.

Waldbrandversicherung: Kompensiert im Falle von Bränden, Blitzschlägen und Explosionen die finanziellen Verluste des Waldbesitzers. Neben dem stehenden Waldbestand sind geschlagenes Holz und je nach Vereinbarung auch Weihnachtsbaumkulturen, Abräum- und Feuerlöschkosten im Schutz inkludiert. Eine Absicherung der Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Wiederaufforstung ist ebenfalls möglich. Die Versicherungssumme ist individuell und richtet sich nach dem Bestandswert, welcher wiederum vom Alter und der Art der Bäume abhängt. Dabei wird die Deckung so gewählt, dass dem betroffenen Waldbesitzer im Ernstfall der sogenannte Vermögensverlust erstattet wird, also der unrealisierte Gewinn aus dem früher eingesetzten Kapital. Das schließt den entgangenen Mehrwert aus Holzzuwachs (die „Verzinsung“) ein.

Waldsturmversicherung: Bei vielen Versicherern nur in Verbindung mit der Waldbrandversicherung buchbar, entschädigt sie den Forstbetrieb für Sturmschäden an stehenden Waldbeständen. Der wesentliche Schaden für Sie als Waldbesitzer liegt in der unerwarteten Nutzung des jungen, teils unreifen Holzes („Schadenholz“). Mit der Versicherung wird eine Entschädigung vereinbart, die im Ernstfall einen Vermögensausgleich für den vernichteten/beschädigten Waldbestand darstellt und wahlweise von der betroffenen Fläche oder dem Volumen des Holzes abhängt. Abhängig vom Tarif, sind auch Schäden durch Schneedruck im Schutz enthalten. Oftmals ist eine gewisse Stärke des Windes erforderlich (z.B. Stufe 8 auf der Beaufort-Skala), um den Versicherungsfall auszulösen.

Eine Waldversicherung schützt vor!

Mit unseren beiden Kooperationspartnern bieten wir Ihren Kunden ausgereifte Lösungen zur Absicherung ihrer Forstbestände.

Rundum-Paket bei Gothaer
Die Waldversicherung der Gothaer schützt Waldbesitzer vor Haftungsansprüchen, z. B. durch unterlassene Verkehrssicherung, sowie vor unvorhersehbaren Einbußen, z. B. Sturmschäden oder Bränden – und zwar in einem Komplettpaket mit exklusiver VEMA-Sondervereinbarung. Ihre Kunden erhalten Top-Schutz für Waldflächen bis wahlweise fünf (Jahresbeitrag 120 Euro mit 300 Euro SB) oder zehn Hektar (Jahresbeitrag 205 Euro mit 300 Euro SB). Die Entschädigungsberechnung der Sachversicherung erfolgt auf Basis „pro Hektar“ bzw. „Festmeter“. In der Betriebshaftpflichtversicherung belaufen sich die Pauschalentschädigungen auf zwei Millionen Euro für Personenschäden, eine Million Euro für Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden. (Stand: 08/2020)

Bausteinlösung bei AXA
Auch unser langjähriger Kooperationspartner AXA bietet überzeugende Leistungen für die Waldbesitzer unter Ihren Kunden. Bei diesem Ansatz kann Ihr Kunde aus mehreren Möglichkeiten den für ihn passendsten Schutz wählen. Neben dem Komplettpaket aus Waldbrand- und Waldsturmversicherung sowie Waldbesitzerhaftpflichtversicherung bietet der Versicherer auch Einzellösungen aus der BHV und der Sachversicherung an. Bitte beachten Sie, dass die Waldsturmversicherung in diesem Fall nicht einzeln abgeschlossen werden kann! Die Entschädigungsgrenzen in der Haftpflicht betragen drei Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Jetzt Angebot online berechnen. (Stand: 08/2020)

Was ist beim Abschluss einer Waldversicherung zu beachten?

Die Wahl des Leistungsumfangs ist ein wesentliches Kriterium beim Abschluss Ihrer Waldversicherung. Abhängig von der Risikolage, den Baumarten, dem Flächenanteil labiler wechselfeuchter Standorte und vieler weiterer Faktoren bedarf eines unterschiedlichen Versicherungsschutzes. So sollten Sie beispielsweise eine Deckungserweiterung für Umweltschäden bei der Waldbesitzer-Haftpflicht in Betracht ziehen, wenn das Waldstück geschützte Tier- und Pflanzenarten beheimatet. Andererseits sind unnötige Leistungen zu vermeiden: Der Verzicht auf eine Waldbrandversicherung kann beispielweise sinnvoll sein, wenn das entsprechende Bundesland ausreichende finanzielle Unterstützung im Falle von Waldbränden leistet. Informieren Sie sich bei den zuständigen Forstämtern, wie hoch diese Entschädigung ausfällt. Häufig genügt sie nicht, um eine Waldbrandversicherung entbehrlich zu machen.

Stichwort Waldbrandversicherung: Die Entscheidung, ob die Kompensation im Ernstfall nach Hektar Schadenfläche oder Festmeter Schadenholz erfolgen soll, richtet sich nach der Größe des Forstbetriebs. Während kleine Betriebe ohne gültige Forsteinrichtung (=Betriebswerk) von der flächenabhängigen Bemessung profitieren, eignet sich die Festmeter-Entschädigung für größere Forstbetriebe mit gültigem Betriebswerk. Welche der beiden Varianten gilt, legen Sie zu Beginn mit der Versicherung fest und vereinbaren eine pauschale Entschädigung pro Hektar bzw. Festmeter.

Die Größe des Betriebs beeinflusst auch die Gestaltung der Tarife. Einige Gesellschaften differenzieren zwischen Kleinwaldbesitzern (unter 10 Hektar) und größeren Eigentümern, wobei erstere nur das Gesamtpaket aus allen Bausteinen (Haftpflicht + Sturm + Brand) buchen können und letztere individuellere Gestaltungsmöglichkeiten besitzen. Andere Anbieter ermöglichen auch Kleinwaldbesitzern die volle Freiheit. Achten Sie auf eine gute Anpassbarkeit des Tarifs an Ihre Anforderungen, um weder überflüssige Leistungen noch einen unzureichenden Schutz zu bekommen.

In puncto Schutz spielen die Versicherungssummen für die einzelnen Bausteine eine tragende Rolle. Bei der Waldbesitzer-Haftpflicht sollten Kleinwaldbesitzer mindestens 2 bis 3 Millionen Euro Deckungssumme einplanen und darauf achten, ob diese Summe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen gilt. Letztere sind mit Deckungssummen von 100.000 Euro häufig unterversichert. Achten Sie zudem darauf, wie oft die vereinbarte Versicherungssumme pro Jahr zur Verfügung steht (Regel: 3 Mal). Die pauschale Versicherungssumme pro Hektar für die Brand- und Sturmversicherung liegt meist bei 5.000 Euro, sollte je nach Alter, Bestockung und Holzart aber individuell angepasst werden.

Weiterhin zu berücksichtigen ist der Selbstbehalt bei Waldbrand- und Waldsturmversicherung: So wird die Höhe, die der Waldbesitzer eigenständig zu tragen hat, in der Regel prozentual an die errechnete Entschädigung (z.B. 10 Prozent) gekoppelt und kann beträchtliche Höhen erreichen. Auch ein dreistelliger Mindestbetrag ist vorgesehen. Wie immer gilt: Je länger die Vertragslaufzeit und Zahlungsintervalle ausfallen, desto stärker lässt sich die jährliche Prämie reduzieren.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Egal ob Brand, Sturm oder verletzte Personen auf Waldwegen: Als Waldbesitzer tragen Sie das Risiko, durch die Zerstörung Ihres Eigentums und Haftpflichtansprüche erhebliche finanzielle Schäden zu erleiden.

Um Ihre Existenz zu wahren und die Zukunft der wertvollen Naturfläche abzusichern, ist eine Waldversicherung unerlässlich: Oftmals als Rundumpaket mit Waldbesitzer-Haftpflicht, Waldsturmversicherung und Waldbrandversicherung erhältlich, bietet sie Eigentümern verschiedenster Flächengrößen einen umfassenden Schutz.

Achten Sie auf eine angemessene Deckungssumme, etwaige Zusatzleistungen wie versicherte Umweltschäden und das spezifische Risiko des Waldstücks, um einen maßgeschneiderten Tarif zu finden.

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Kompetenz

Durch regelmäßige Weiterbildung bauen wir unser Fachwissen kontinuierlich aus. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner für Ihre Versicherungen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

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Gesellschaften

Wir analysieren mit Ihnen Ihren persönlichen Vorsorgebedarf, planen gemeinsam mit Ihnen den Umfang der Risikoabdeckung und empfehlen für Sie geeignete Versicherer und Versicherungskonzepte.

97% positive

Bewertungen

Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

Wir beraten Sie ausführlich, kompetent und zuverlässig.

Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.