Photovoltaik Versicherung
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Wichtige Fakten im Überblick
Leistungen Photovoltaik Versicherung
Was sind die Aufgaben der Photovoltaik Versicherung
In der Photovoltaikversicherung sind alle Teile der Anlage, insbesondere Module und Tragekonstruktionen, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc. gegen Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen und gegen das Abhandenkommen, versichert.
Folgende Gründe können u.a. zu einem versicherten Schaden führen:
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
- Sturm, Hagel, Frost, Schneedruck
- Marder-/Tierbiss
- Bedienfehler
Wohingegen Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie oder auch betriebsbedingte normale Abnutzung und Alterung grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für Ertragsausfall und Minderertrag.
Zusätzlich werden – bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen – folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.
Der Versicherungswert, und damit die Beitragsberechnungsgrundlage, werden von den Versicherern unterschiedlich definiert.
Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kw/p.
Was ist beim Abschluss einer Photovoltaik Versicherung zu beachten?
Sinnvolle Leistungserweiterungen bei einer Photovoltaikversicherung
Ertragsausfallversicherung
Nach einem (versicherten) Schaden in der Photovoltaikanlagenversicherung kann die Anlage meist nicht sofort wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.
Minderertragsdeckung
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage tragen Sie nicht nur das Risiko der Zerstörung der Anlage, auch der Ausfall der Einspeisevergütung kann Sie treffen. Wenn die Anlage mit Fremdkapital finanziert wurde, ist eine Versicherung unabdingbar. Durch den Einschluss der Minderertragsversicherung können eventuelle Mindererträge der Photovoltaikanlage infolge:
- verminderter Globalstrahlung
- einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
- einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz
- eines Ausfalls des Einspeisezählers
ausgeglichen werden.
Betreiberhaftpflichtversicherung
Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.
Montageversicherung
Gerade während der Montage einer Photovoltaikanlage können leicht größere Schäden an der Anlage z.B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt oder Diebstahl entstehen. Bis zur Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen das Gefahrenrisiko für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.
Photovoltaikanlage in Wohngebäudeversicherung einschließen?
Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung besitzt und eine Solaranlage neu auf sein Dach montiert, sollte mit seinem Wohngebäudeversicherer Kontakt aufnehmen, ob die Anlage bereits versichert ist, gegen Aufpreis in den Versicherungsschein eingetragen werden kann oder ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden muss. Eine schriftliche Bestätigung, dass die Photovoltaikanlage nun versichert ist, sollte vom Anbieter unbedingt angefordert werden.
Bei Altverträgen ist jedoch Vorsicht geboten. Denn manche Versicherungen unterscheiden zwischen Anlagen, die fester Bestandteil des Daches sind, und sogenannten „Aufdachanlagen“. Handelt es sich um eine Aufdachanlage, so besteht dann laut Vertrag kein Schutz, da die Einrichtungen nicht als Gebäudebestandteil gelten. Entweder müssen die Anlagen extra versichert werden oder man schließt gleich einen neuen Wohngebäudevertrag ab. Moderne Policen beinhalten diese Unterscheidung in der Regel nicht.
Bei Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Wer diese Risiken abgesichert haben will, muss deshalb eine separate Photovoltaik-Versicherung abschließen. Eine solche Police deckt auch Schäden infolge von Material-, Ausführungs- und Konstruktionsfehler ab.
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
Risikoanalyse und BedarfsermittlungDie Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
DokumentationNicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
MaklervertragMit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
VertragsgestaltungDie Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.
laufende Betreuung und VerwaltungEin Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei SchädenNeben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.
Weitere Zielregionen:
- Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
- Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
- Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
- Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
- Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
- Borgsdorf: Pinnow
- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
Reichelt Versicherungsmakler
TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen
Eine Photovoltaikanlage: Ihr persönliches Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den Launen der Natur – wie z.B. Sturm und Hagel – ausgeliefert.
Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen abrupt ausbleiben. Zusammen mit den anfallenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.
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