Kfz Versicherung
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Wichtige Fakten im Überblick
Leistungen Kfz Versicherung
Was sind die Aufgaben der Kfz Versicherung
Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unentbehrlich für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Mobilität und Flexibilität sind in der heutigen Zeit Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Unterschieden wird zwischen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind i.d.R. auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Versicherungsschutz für Schäden, die Sie Dritten zufügen.
- Personenschäden(Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
- Sachschäden (Reparaturen an anderen Kfz/Objekten)
- Vermögensschäden
- immaterielle Schäden
Kfz-Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert
- Diebstahl
- Sturm, Hagel, Überschwemmung
- Brand, Explosion
- Glasbruch
- Haarwildschäden
- Marderbiss (ohne Folgeschäden)
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
Kfz-Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und zudem noch folgende Punkte:
- Vandalismus, Fahrerflucht (mutwillige Beschädigung durch Fremde)
- Unfallschäden (auch selbstverschuldete)
Einige der genannten Punkte werden bereits von vielen Versicherern besser versichert, z.B. sind auch Folgeschäden, die auf einen Marder- oder Tierbiss zurückzuführen sind, bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Oftmals wird auch der Begriff „Haarwildschaden“ auf Tierschäden aller Art ausgeweitet.
Was ist beim Abschluss einer Kfz Versicherung zu beachten?
KFZ-Versicherer bieten eine Vielzahl von Leistungserweiterungen an, die teilweise bereits in Premium-Tarifen als mitversichert gelten.
Schutzbrief
Kostenlose Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies können sein: Pannendienst, Abschleppen, Übernachtung. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Je nach Umfang des Schutzbriefes (abhängig vom Versicherer) beinhaltet er auch den Anspruch auf personenbezogene Leistungen, die mitunter auch bei Flug- oder Bahnreisen gelten.
Schutz bei grober Fahrlässigkeit
Eine kleine Unachtsamkeit, wenn Sie zum Beispiel durch das Wechseln einer CD abgelenkt sind, kann schwere Folgen haben. Nicht alle Versicherer gewähren für diesen Fall vollen Versicherungsschutz, sondern verweisen auf grobe Fahrlässigkeit. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wird im vollen vertraglich geregelten Umfang geleistet. Die Haftpflichtversicherung leistet i. d. R. immer – ausgenommen natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Fahrerschutz
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Die Fahrer-Unfallversicherung schließt diese Versicherungslücke. Der „Nachteil“ ist allerdings, dass diese Unfallversicherung ausschließlich bei Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug greift, Freizeit- und Arbeitsunfälle sind nicht mitversichert. Somit kann eine solche Fahrer-Unfallversicherung vom Leistungsumfang her eine von der Kfz-Versicherung losgelöste private Unfallversicherung nicht ersetzen sondern eher ergänzen. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder funktionelle Invaliditätsversicherung bietet umfangreicheren Schutz, da nicht nur Unfallfolgen versichert sind, sondern auch Krankheiten und andere Ursachen.
Rabattschutz
I. d. R. können sich Kunden ab SF-Klasse 4 mit dem Rabattschutz vor einer Rückstufung ihrer SF-Klasse nach einem regulierten Schadensfall absichern.
Je nach Anbieter und gewähltem Tarifmodell sind bis zu drei Schäden pro Jahr rückstufungsfrei. Im Folgejahr nach dem Schaden wird jedoch auch die Besserstufung der Schadenfreiheitsklasse nicht durchgeführt. Der Rabattschutz sichert günstige Prämien in der Kfz-Versicherung. Viele Versicherer bieten den Rabattschutz zur Kfz-Versicherung als eine zusätzliche Tarifoption an, die gegen einen erhöhten Beitrag abgeschlossen werden kann. Der Rabattschutz lässt sich sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren. In der Teilkaskoversicherung ist ein Rabattschutz nicht erforderlich, da dort nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft wird.
Verursacht ein Kunde, der einen Rabattschutz in seiner Kfz-Versicherung vereinbart hat, einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Kunde wird von der Versicherung so behandelt, als hätte es gar keinen Schadensfall gegeben. Bei einigen Versicherungen gilt das sogar für mehrere Schäden pro Jahr.
Wer hat Anspruch auf eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz?
Ausgeschlossen bleiben in der Regel Verträge, bei denen junge Fahrer (meist unter 23 Jahre alt) Versicherungsnehmer sind oder das Fahrzeug fahren. Der Rabattschutz kann dafür bei fast keinem Versicherer eingeschlossen werden. Meist muss auch die Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 bereits erreicht sein.
Böse Überraschung beim Versichererwechsel
Wurde der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung schon einmal in Anspruch genommen, müssen Sie beim Wechsel der Versicherung aufpassen.
Während die bisherige Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, wird an den
Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den Sie ohne Rabattschutz erfahren hätten. Wer nach einem Schadensfall also seinen
Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Dadurch erhöht sich der zu zahlenden
Beitrag.
Der Rabattschutz ist eine interessante zusätzliche Option für die Kfz-Versicherung, die die Versicherer nach Schadensfällen auch zur Kundenbindung einsetzen. Während die Prämie beim aktuellen Anbieter günstig bleibt, werden andere Versicherer deutlich höhere Prämien anbieten, da der Schaden berücksichtigt werden muss.
GAP-Deckung
Diese Deckung ist besonders für Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge relevant. Sollte es aufgrund eines Totalschadens, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zur Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages kommen, ersetzt der Versicherer neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zur Restleasingforderung bzw. zum Restbetrag der Finanzierung. Oftmals ist die GAP-Deckung bereits Bestandteil im Leasing- oder Finanzierungsvertrag.
Neuwertwertentschädigung
Wenn ein Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, ersetzt die Versicherung normalerweise nur den Zeitwert und nicht den kompletten Neupreis. Wenn Sie diesen Baustein mit abgeschlossen haben und auch Erstbesitzer des Fahrzeugs sind, wird Ihnen, je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif, die Neuwerterstattung für einen bestimmten Zeitraum (i. d. R. von mind. 12 bis zu 24 Monaten) ab dem Tag der Erstzulassung gewährt. Da Neufahrzeuge gerade im ersten Jahr einen erheblichen Wertverlust haben, gibt ein solcher Tarif so die Sicherheit, beim Ersatzfahrzeug keine Einbußen zu haben.
Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, also auf den aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung oder, falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, eines gleichwertigen Typs in gleicher Ausführung.
Kaufwertentschädigung
Dieser Baustein garantiert, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug bei Totalschaden oder Verlust innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraums nach dem Erwerb (i. d. R. 6 bis 18 Monate), nicht nur der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden, sondern der aktuelle Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs im identischen Zustand wie bei Anschaffung erstattet wird. Erstattet wird der durch einen Sachverständigen rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.
Freie Werkstattwahl
Bei Tarifen mit Werkstattbindung verzichtet der Versicherungsnehmer im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt, d. h. er verpflichtet sich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Hierfür erhält er i. d. R. einen Beitragsrabatt, ist allerdings verpflichtet, die Reparatur in der vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt durchführen zu lassen. Erfolgt die Reparatur dann doch nicht in der vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt, so muss mit z. T. hohen Abzügen bei der Leistungserbringung durch den Versicherer oder einer höheren Selbstbeteiligung gerechnet werden. Neben einem Beitragsrabatt können Sie jedoch auch von einigen Serviceleistungen, wie z. B. der kostenlosen Nutzung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur profitieren.
Erweiterung der Elementarschäden, z.B. auf Dachlawinen
Dies ist ein Deckungsbestandteil in der Teilkaskoversicherung. Er umfasst die Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen), eines Erdrutsches oder (tarifabhängig) auch von Dachlawinen. Diese Leistung fällt unter die Teilkaskoversicherung (keine SF-Rückstufung) und wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Folgeschäden Tierbiss-/Marderbissschäden
Ein durchtrennter Kühlmittelschlauch kann zur Überhitzung des Motors führen. Im Extremfall muss danach der Motor ausgetauscht werden.
Mit Einbau sind da schnell vier- oder gar fünfstellige Summen erreicht. Wenn sich ein Zusammenhang zwischen dem Tierbiss und dem Motorschaden eindeutig nachweisen lässt, leistet die Versicherung, sofern Tierbissfolgeschäden versichert sind. Die einfache Klausel für Tierbiss/Marderbissschäden wäre nicht ausreichend.
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
Wird ein Fahrzeug beschädigt, geschieht dies nicht immer durch Einwirkung von außen. Diese ist aber Voraussetzung für einen Unfall. In der Vollkaskoversicherung besteht deshalb kein Versicherungsschutz, wenn es an einer externen Ursache fehlt. Mit dem Einschluss von „BBB-Schäden“ sind nun z.B. folgende Fälle versichert:
- Bremsschäden: Schaden durch verrutschende Ladung
- Bruchschäden: Achsenbruch durch Überladung des Fahrzeugs
- Betriebsschäden: Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt
Erweiterte Wildschadenklausel
In der Teilkaskoversicherung ist die Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz (Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase etc.) bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert, z. B. auf Tiere aller Art (u. a. frei laufende Weidetiere, große Wildvögel, Hunde usw.).
Eigenschadendeckung
Hierbei geht es um die Regulierung von Schäden nach der Kollision eigener Fahrzeuge außerhalb des eigenen Grundstücks über die Haftpflichtversicherung. Je nach Versicherer und Tarif wird auch für Schäden geleistet, welche sich auf dem eigenen Grundstück oder an eigenen Gebäuden ereignen.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte heutzutage unbedingt abgeschlossen werden, obwohl keine Verpflichtung dafür besteht. Doch sehr schnell kann aus einem einfachen Unfall mit einer vermeintlich klaren Schuldlage, ein Fall für das Gericht werden und dann summieren sich die Kosten. In den meisten Fällen wird Ihnen nur ein Teil der entstandenen Kosten zurück erstattet. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung fängt diesen Kostenfaktor auf und da diese Versicherung häufig zusammen mit der KFZ Haftpflichtversicherung angeboten wird, ist die Prämie recht günstig. Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit von bis zu drei Monaten nach Abschluss sein.
Leistungsangepasste Versicherungen
Viele Versicherungsnehmer lassen sich von günstigen Beiträgen täuschen. In vielen Fällen handelt es sich aber um keine günstige KFZ-Versicherung, sondern um einen sogenannten leistungsangepassten Vertrag. Wer sich also für eine neue KFZ-Versicherung entscheidet, sollte unbedingt die Leistungen gegenüberstellen und danach für sich persönlich abwägen, ob er mit dem Leistungsangebot – in Verbindung mit den Beiträgen – einverstanden ist oder nicht. Auf zahlreiche Leistungen zu verzichten, nur damit die Beiträge gering bleiben, kann mitunter – sofern es zum Schadensfall kommt – teuer werden.
Kfz Versicherung für Hybrid und Elektroautos
Elektroauto & Hybridauto – wo liegt der Unterschied?
- Elektrofahrzeuge sind Autos, welche ausschließlich mit einem Antrieb aus elektrischer Energie, gespeist aus einem Akkumulator (Akku), vorankommen.
- Hybridfahrzeuge dagegen sind Autos, welche mit einem Antrieb aus zwei Komponenten, einem Antriebsakkumulator und einem Verbrennungsmotor, sich fortbewegen. Zu unterscheiden sind hier Mild-Hybride, Voll-Hybride und Plug-In-Hybride.
Worauf sollte man beim Versicherungsschutz achten?
- Akkumulator: Empfehlenswert ist eine Allgefahrendeckung.Diese schützt den Akku nicht nur gegen die versicherungstypischen Gefahren wie beispielsweise Brand, Diebstahl, Sturm oder Unfall, sondern auch gegen alle denkbaren Beschädigungen, die nicht ausdrücklich in den AKBs ausgeschlossen sind. Übliche Ausschlüsse sind Verschleiß, Abnutzung, Konstruktionsfehler, Materialfehler und chemische Reaktionen.
Zudem sollte darauf geachtet werden, ob die Neupreisentschädigung den Akku beinhaltet. Zudem sollte der darauffolgende Abzug "neu für alt" möglichst gering sein.
Eine weitere, nicht zu unterschätzende Leistung sind die Entsorgungskosten für einen beschädigten Akku nach Totalschaden (auch wenn der Hersteller aufgrund des Batteriegesetzes zur kostenfreien Rücknahme und Verwertung verpflichtet ist).
Hintergrund: der Akkumulator ist das Herzstück des Fahrzeuges und das teuerste Bauteil am Elektroauto. Bei einem Tesla kann der Betrag bis zu 20.000 € betragen!
Mit dem Baustein Akku-Ausschluss kann der Akkumulator auch aus dem Versicherungsschutz ausschließen werden. Dies macht aber nur Sinn, wenn die Gefahr des Akkus nicht vom Kunden getragen wird, sondern beispielsweise vom Leasinggeber. Der Vorteil für den Kunden: er spart sich ein paar Geldscheine.
- Folgeschäden von Kurzschluss & Tierbiss:Die Auswirkungen sind hier deutlich gravierender als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Daher sollte das Sublimit am besten bei 20.000 € liegen.
- Mitversicherung der Ladegeräte (Wallboxen) mitsamt Ladekabel und dazugehöriger Adapter:Hier ist eine Unterscheidung zu treffen: es gibt zum einen Ladestationen, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind (sog. Wallboxen), zum anderen mobile Ladestation. Dies gilt es gegen Überspannung und Vandalismus abzusichern.
Hinweis: normalerweise ist dieser Schutz subsidiär zu anderen Versicherungen. Das heißt, eine leistungspflichtige Gebäude- oder Elektronikversicherung geht gegebenenfalls vor.
- Ladekarten:
Wer sein Elektroauto an einer Stromtankstelle laden möchte, benötigt dafür oftmals eine Ladekarte. Der Diebstahl dieser Ladekarten kann im schlimmsten Falle zu einer unberechtigten Nutzung (Abbuchungen, etc.) führen.
- Schutzbrief:
Achten Sie darauf, dass die Pannenhilfe auch greift, wenn der Akku bei Elektroautos entladen ist und das Fahrzeug nicht weiterfahren kann. Wer hat schon einen Kanister Strom im Kofferraum? Das Fahrzeug wird dann grundsätzlich zur nächsten Ladestation abgeschleppt.
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
Risikoanalyse und BedarfsermittlungDie Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
DokumentationNicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
MaklervertragMit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
VertragsgestaltungDie Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.
laufende Betreuung und VerwaltungEin Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei SchädenNeben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
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Weitere Zielregionen:
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- Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
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- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
- Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
- Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
- Borgsdorf: Pinnow
- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
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