Erweiterter Strafrechtsschutz
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Wichtige Fakten im Überblick
Leistungen Erweiterter Strafrechtsschutz
Was sind die Aufgaben der Erweiterter Strafrechtsschutz
Für wen ist die Versicherung?
Die Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Privatpersonen geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können. Diese Verfolgung kann sich aus dem privaten oder dem beruflichen Leben, sowie der Ausübung eines Ehrenamtes ergeben.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens nicht gedeckt.
Wer ist versichert?
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte / Lebensgefährte bzw. -partner
- Kinder
- ggf. sonstige mitversicherte Personen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im privaten, ehrenamtlichen oder beruflichen Leben begangen wird.
Welche Leistungen sind u. a. versichert?
- die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
- die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
- die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
- eine Strafkaution als zinsloses Darlehen
Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch weitere Zusatzleistungen mitversichert sein.
Wichtig: Der Umfang einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung beinhaltet ausdrücklich keine vorsätzlich begangenen Straftaten – also keine, die nur vorsätzlich begangen werden können (egal ob man schuldig oder unschuldig ist). Ausschließlich mit diesem weiteren Baustein der Rechtsschutzversicherung können Sie also dieses Risiko absichern.
Welche Leistungen sind u. a. nicht versichert?
In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB -z. B. Mord) nicht mit abgesichert. Hier kann es unter den einzelnen Versicherungsunternehmen und Tarifen Ausnahmen geben.
Was ist beim Abschluss einer Erweiterter Strafrechtsschutz zu beachten?
Sollte das Strafverfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen werden, müssen Sie im Regelfall die vom Versicherer getragenen Vorauslagen für Ihre bestmögliche Verteidigung zurück erstatten. Bei Erlass eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen Auflage (§ 153 StGB) kann dies je nach gewähltem Versicherer und Tarif auch anders geregelt sein.
Mit dem Vorwurf einer Straftat sieht man sich schneller konfrontiert, als einem lieb ist. Es genügt eine Ungeschicklichkeit, mit der man einen Dritten schädigt. Diesem ist in erster Linie an der Erstattung des erlittenen Schadens gelegen – dennoch ruft er die Polizei. Die Aufgabe der Polizei ist es jedoch nicht, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, sondern strafrechtlich zu ermitteln. Um alles Weitere besser einordnen zu können, ist es vorteilhaft, zumindest über ein gewisses Basiswissen im Strafrecht zu verfügen. Wir möchten daher mit einem vereinfachten Überblick beginnen, damit alle Leser auf demselben Stand sind.
Straftaten gibt es viele, im Wesentlichen in diesen drei Kategorien:
Vergehen = Minderschwere Straftaten (laut StGB), für die als Mindeststrafe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr vorgesehen ist. Diebstahl (bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) ist hier ein gutes Beispiel. Es kommt auf die Schwere der Tat an.
Verbrechen = Schwerere Straftaten, für die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen sind. Ein Beispiel wäre Raub, bei dem der Straftäter mit Waffengewalt droht.
„Vorsatzdelikt“ = Darunter fallen Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden. Es ist eine nicht angestrebte Auswirkung des eigenen Handelns, was ebenfalls bestraft werden muss, nur eben in anderem Umfang. Beispiel: Im Nachbarschaftsstreit kommt es zu körperlichen Übergriffen, bei dem Nachbar A fällt und sich das Genick bricht (= mindestens Körperverletzung); stirbt dieser dabei, wird man Nachbar B wegen Totschlags anklagen. Mord setzt die Absicht voraus bzw. müssen bestimmte Mordmerkmale erfüllt sein.
Was hat das mit Rechtsschutz zu tun?
Vorsatzdelikte und Verbrechen sind im privaten Rechtsschutz (z. B. § 26 ARB) nicht versichert. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich wirklich um ein Vorsatzdelikt oder ein Verbrechen handelt. Es genügt der Vorwurf, damit der Ausschluss greift. Wofür letztlich die Strafe verhängt wird, zeigt sich mitunter erst am Ende des Gerichtsverfahrens. Besser also, am Anfang die Weichen zu stellen und zu klären, was versichert ist/was nicht.
Wofür Rechtsschutz?
Weil man gute Verteidigung braucht! Mit Beispielen ist es einfacher: Nehmen Sie den Erzieher im Kindergarten, den Eltern eines vierjährigen Mädchens wegen eines sexuellen Übergriffs anzeigen, weil sie die Erzählung des Kindes falsch interpretierten. Oder den jungen Polizisten, der am Rand einer Demonstration in eine körperliche Auseinandersetzung gerät und seinen Gegner in Selbstverteidigung unglücklicherweise lebensgefährlich mit dem Tonfa verletzt.
Solche Fälle zeigen die Brisanz des Themas. Hier braucht es routinierte Strafverteidiger! Rechtsschutzversicherer können Empfehlungen aussprechen – und die Kosten übernehmen, wenn Sie an entsprechende Deckung gedacht haben!
Schutz ist möglich!
Die strafrechtliche Deckung einer Rechtsschutzversicherung kann erweitert werden, z. B. einen Spezial-Straf-Rechtsschutz auf Vorsatzdelikte erweitern. „Rundum-Tarife“ wie Concordia Sorglos oder Auxilia JurPrivat verfügen von Haus aus über diese Deckung (und mehr).
Ein Problem bleiben in diesem Zusammenhang Verbrechen, denn diese sind bei den allermeisten Anbietern auch bei dieser wertvollen Zusatzdeckung weiterhin ausgeschlossen.
Eine rühmliche Ausnahme macht hier Auxilia, die keinen solchen Ausschluss vorsieht.
Mit Einschränkung auf minderschwere Fälle, Vorwürfe von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und schwere Körperverletzung bzw. Körperverletzung mit Todesfolge im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit übernimmt auch die Concordia Deckung (siehe Seite 49 der Bedingungen unter § 2). Auch das wird im „richtigen Leben“ bereits enorm viele Fälle abdecken. Im Leistungsvergleich finden Sie auch bei DMB und Roland Lösungen im erweiterten Straf-Rechtsschutz, die auch Verbrechen berücksichtigen. (Stand: 08/2020)
Wer braucht das?
Wenn das nur vorher bekannt wäre! Am besten jeder. Mindestens aber jeder, der direkt mit Menschen zu tun hat: Polizisten, Strafvollzugsbeamte, Krankenschwestern und -pfleger, Pflegepersonal, Lehrer Erzieher, Hebammen, Ärzte…
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
Risikoanalyse und BedarfsermittlungDie Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
DokumentationNicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
MaklervertragMit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
VertragsgestaltungDie Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.
laufende Betreuung und VerwaltungEin Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei SchädenNeben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.
Weitere Zielregionen:
- Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
- Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
- Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
- Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
- Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
- Borgsdorf: Pinnow
- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
Reichelt Versicherungsmakler
TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen
Eine weitere Leistungsart der Rechtsschutzversicherung ist der sog. Straf-Rechtsschutz. Häufiger als gedacht, eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren. Bereits der Vorwurf einer unbedachten Persönlichkeitsverletzung kann zur Strafverfolgung führen. Nicht selten ergeben sich im Straßenverkehr Handlungen, die nicht als Ordnungswidrigkeiten, sondern als Verkehrsstraftaten gem. StGB geahndet werden. Daher ist der Baustein: Straf-Rechtsschutz unerlässlich.
Schon der bloße Verdacht genügt
Beim Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. Beleidigung) unterscheiden sich die Versicherungsangebote erheblich voneinander. Daher empfiehlt sich ein genauer Blick auf den Umfang der Spezial-Strafrechtsschutz.
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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.