Erweiterter Strafrechtsschutz
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Wichtige Fakten im Überblick
Leistungen Erweiterter Strafrechtsschutz
Was ist eine Erweiterter Strafrechtsschutz
Die erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherung für Gewerbe ergänzt eine vorhandene Firmen-Rechtsschutzversicherung und schützt bei der Anschuldigung einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Straftat mit dem Ziel, den Vorwurf abzuwehren. Neben der Übernahme der Verteidigungskosten hilft der Versicherer bei der Auswahl eines geeigneten Anwalts und hinterlegt auf Anforderung eine Kaution als zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung ist nur erforderlich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist. Der besondere Spezial-Strafrechtsschutz für Gewerbe enthält weitere zielgruppenspezifische Deckungsinhalte und umfangreiche Assistance-Leistungen.
Welche Risiken sind versicherbar?
Die erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherung schützt bei gerichtlichen Auseinander-setzungen wegen des Verdachts auf eine Straftat. Häufige Ursachen, die zu einem Gerichtsverfahren führen, sind auch Personenschäden. Als Beispiel kann der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach einem Arbeitsunfall angeführt werden. Weitere Risiken können sein:
- Verletzung geltender Arbeitsschutzbestimmungen
- Steuerstrafverfahren
- Verletzung von Einfuhr- und Zollbestimmungen
- Verletzung der Umweltschutzgesetze
Wer ist versichert?
Zum versicherten Personenkreis zählen Unternehmer, Inhaber und die Mitarbeiter. Werden in dem Unternehmen zusätzlich freie oder externe Mitarbeiter beschäftigt, sollte der Leistungskatalog der Versicherung daraufhin geprüft werden, ob diese in dem Deckungsumfang eingeschlossen sind.
Was ist beim Abschluss einer Erweiterter Strafrechtsschutz zu beachten?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Vergehen und Verbrechen. Diese Unterteilung ist für die Beurteilung des Versicherungsschutzes von essenzieller Bedeutung. Die Verteidigung wegen eines Vorwurfs eines Verbrechens ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Weil rechtswidrige Taten fahrlässig oder vorsätzlich begangen werden können, wird zudem das zur Last gelegte Verhalten beim Deckungsschutz geprüft. Spezialisierte Versicherer bieten weitere zielgruppenspezifische Erweiterungen an.
Ein strafrechtliches Verfahren kann durch ein gerichtliches Urteil (z.B. Freispruch, Verurteilung), durch Einstellung oder durch sonstige Gründe (z.B. Strafbefehl) enden. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung müssen im Regelfall die vom Versicherer übernommenen Kosten für die Verteidigung zurückerstattet werden. Bei Einstellung des Verfahrens oder Erlass eines Strafbefehls kann der Versicherer je nach gewähltem Produkt auf eine Zurückerstattung verzichten.
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.
laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.
Weitere Zielregionen:
- Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
- Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
- Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
- Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
- Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
- Borgsdorf: Pinnow
- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
Reichelt Versicherungsmakler
TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen unterliegen laufenden Veränderungen und werden immer umfangreicher. Auf Grund der Vielzahl komplexer Gesetze und Richtlinien kann oft schon aus Unwissenheit der Vorwurf einer Straftat entstehen. Gerichtliche Strafverfahren sind oft langwierig und kostspielig. Wird durch ein anhängendes Strafverfahren zudem der gute Ruf eines Unternehmens beschädigt, ist die wirtschaftliche und finanzielle Existenz gefährdet. Eine normale Rechtsschutzversicherung bietet im Strafrecht nur eine Basisabsicherung und deckt Ermittlungsverfahren wegen Vorsätzlichkeit grundsätzlich nicht ab.
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