Diensthaftpflichtversicherung
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Wichtige Fakten im Überblick
Leistungen Diensthaftpflichtversicherung
Was sind die Aufgaben der Diensthaftpflichtversicherung
Diensthaftpflicht / Amtshaftpflicht,
Je nach Art der Tätigkeit haftet zunächst der Dienstherr (z. B. bei Amtspflichtverletzungen nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG). Allerdings kann der Dienstherr oder Arbeitgeber Sie in Regress nehmen:
- bei Beamten dann, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- bei Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes, für die der TVöD gilt – bereits bei Vorliegen von mittlerer Fahrlässigkeit.
Auch wenn Sie dem Dienstherrn oder Arbeitgeber unmittelbar Schaden zufügen, steht diesem gegebenenfalls ein Regressanspruch zu.
Gerade Berufe wie Lehrer oder Polizist haben ein höheres Gefahrenpotenzial als erwartet.
Darunter fällt beispielweise wenn einem Lehrer der Unfall während eines Klassenausfluges als Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ausgelegt wird. Auch ein Verwaltungsangestellter muss für die – häufig nicht geringen – finanziellen Schäden aufkommen, wenn er eine falsche Entscheidung trifft. Wie auch die private Haftpflichtversicherung ist die Diensthaftpflichtversicherung eine Versicherung, die unbedingt abgeschlossen werden sollte und zudem nicht viel kostet. Uniformierte Beamte können u. a. auch für Verlust von Dienstausrüstung oder Beschädigung von Dienstfahrzeugen haftbar gemacht werden. Dies hat nicht jeder Produktgeber am Markt eingeschlossen.
Vermögensschadenhaftpflicht für den öffentlichen Dienst
Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Gerade dann, wenn Sie Dritten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Vermögensschäden zufügen, kann es schnell zu hohen Schadenersatzforderungen kommen. Diese „echten Vermögensschäden“ sind in der Regel nicht Teil der normalen Deckung Ihrer Diensthaftpflicht und müssen explizit eingeschlossen oder über einen separaten Haftpflichtvertrag abgesichert werden. Eine separate Diensthaftpflicht bekommen Sie bei folgenden Anbietern.
Aufgrund der besonderen Haftungssituation ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung grundsätzlich jedem Beschäftigten im öffentlichen Dienst als Ergänzung bzw. Erweiterung seiner Diensthaftpflicht anzuraten. Keinesfalls darauf verzichten sollte jeder Beschäftigte, der im weitesten Sinne als Entscheidungsträger tätig ist (z. B. direkt berät, selbst ausfertigt, selbst einzieht, etc.).
Eine Deckung für dienstliche Haftpflichtrisiken kann je nach Anbieter und benötigtem Umfang über eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder als ergänzende Deckung einer Diensthaftpflichtversicherung (ggf. anhängend an eine Privathaftpflichtversicherung) abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Diensthaftpflicht alleine in der Regel nur solche Vermögensschäden übernimmt, die als Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren (unechte Vermögensschäden).
Infobroschüren – Versicherung öffentlicher Dienst
Was ist beim Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung zu beachten?
Die Haftung: eines Beamten ergibt sich im Wesentlichen aus den Paragrafen § 78 Abs. 1 BBG und § 839 Abs. 1 BGB. In Zusammenhang mit § 33 GG lässt sich die Haftung wiefolgt zusammenfassen:
Verursacht der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig seinem Dienstherren gegenüber einen Schaden, muss er diesen ersetzen. Schädigt der Beamte in Dienstausübung hingegen einen Dritten (z. B. einen Bürger), tritt zunächst der Dienstherr für Schadenersatzansprüche ein. Dieser kann aber auch hier, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, den Beamten in Regress nehmen. Wie eingangs erwähnt, wird die Haftung der Arbeiter/Angestellten im öffentlichen Dienst also an die Situation der Beamten angeglichen. Dies ergab sich früher aus dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), wird nun aber in § 3 TVöD (Abs. 6 u. 7) bzw. in § 3 TV-L geregelt.
Sie sehen, im Grunde ist der berufliche Status im öffentlichen Dienst für die Haftung gleichgültig.
Diensthaftpflicht, Amtshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht
Befasst man sich mit der Haftpflicht für Bedienstete des öffentlichen Dienstes, stößt man recht schnell auf den Begriff „Amtshaftpflicht“. Dieser wird von einigen Versicherern als Synonym für die Diensthaftpflicht (also primär für Personen- und Sachschäden) genutzt. Andere Versicherer betiteln so die Haftpflicht für (echte) Vermögensschäden, die aus der dienstlichen Tätigkeit eines Kunden resultieren.
Privathaftpflicht mit Diensthaftpflichteinschluss
Die einfachste Lösung ist, die Diensthaftpflicht an die Privathaftpflicht eines Kunden anzuheften. Das ist jedoch nicht bei jedem Versicherer möglich, und wenn, dann mit Einschränkungen auf die Zielgruppe (z. B. Lehrer) und bestimmten Leistungen (z. B. keine Vermögensschäden, kein Regress bei Dienstwagenbeschädigung usw.).
Um Ihnen die Suche nach passenden Versicherungslösungen zu verkürzen, möchten wir Sie als Beispiellösungen besonders auf unsere veredelten PHV-Produkte der Basler BSG und AIG aufmerksam machen.
In diesen exklusiven Deckungskonzepten ist die Diensthaftpflicht für alle Berufe ohne Mehrbeitrag bereits enthalten.
Die Entschädigungsgrenzen für reine Vermögensschäden belaufen sich bei AIG auf 500.000 Euro (auf Ausschlusskatalog achten), bei BSG sind diese bis 50.000 Euro gedeckt (auch hier Eingrenzungen zu beachten). Neben den marktüblichen Deckungsinhalten finden sich zahlreiche Highlights in beiden Produkten – eben so, wie Sie es von unseren Deckungskonzepten gewöhnt sind.
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
Risikoanalyse und BedarfsermittlungDie Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
DokumentationNicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
MaklervertragMit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
VertragsgestaltungDie Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.
laufende Betreuung und VerwaltungEin Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei SchädenNeben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.
Weitere Zielregionen:
- Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
- Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
- Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
- Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
- Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
- Borgsdorf: Pinnow
- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
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Die Diensthaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes. Denn im Unterschied zu normalen Arbeitnehmern haftet der Dienstherr nicht für die Schäden, die Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes während ihrer Dienstzeit verursachen. Haftbar ist der Beamte/Angestellte selbst und zwar persönlich und unbegrenzt! Gerade Berufe wie Lehrer oder Polizist haben ein höheres Gefahrenpotenzial als erwartet.
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