Betriebsschließung Versicherung
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Wichtige Fakten im Überblick
Leistungen Betriebsschließung Versicherung
Was ist eine Betriebsschließung Versicherung
Eine Betriebsschließungsversicherung ist geeignet für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen.
Was ist versichert?
Die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. abgedeckt?
- Schließungsschäden – entgangener Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten
- Warenschäden – behördlich angeordnete Entseuchung, deren Vernichtung sowie die Kosten der Entseuchung der Waren, die im Verdacht stehen, mit Erregern befallen zu sein.
- Desinfektionskosten – die entstehen bei behördlich angeordneten oder durch Hinweis auf gesetzliche Vorschriften durchgeführten Desinfektionen.
- Aufwendungen für Lohnkosten – im Betrieb beschäftigte Personen, denen wegen Verdacht der Seuchengefahr oder Infektions- und Ansteckungsgefahr, die Tätigkeit im versicherten Betrieb behördlich verboten wird.
- Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchengesetzes.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
- Schäden, die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Betriebswasser entstehen.
- Schäden an Schlachttieren, die nach Beschau für nicht tauglich erklärt und die nach Einfuhr von der Fleischbeschau für untauglich erklärt wurden.
- Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb verseucht waren.
- Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung durch den Staat hat.
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht in den im Versicherungsvertrag genannten Gebäuden oder Grundstücken.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Betriebe werden in unterschiedliche Betriebsartenkategorien eingeteilt. Die Tagesentschädigung sollte höchstens 110% des Beitrages ausmachen, der an Geschäftskosten und Gewinn auf einen Tagesumsatz entfällt. Die Tagesentschädigung wird nach Jahresumsatzsumme – Wareneinsatz = Rohertrag/360 Tage berechnet und gegebenenfalls um einen Sicherheitszuschlag erhöht.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Der Versicherungsnehmer erhält im Falle der behördlich angeordneten Schließung eines Betriebes die dokumentierte Tagesentschädigung bis zur gewünschten Dauer (üblich sind 30 bzw. 60 Tage).
- Warenschäden im Falle einer behördlich angeordneten Vernichtung der Ware eines Betriebes je nach gewählter Versicherungssumme
Was ist beim Abschluss einer Betriebsschließung Versicherung zu beachten?
Bis zum Auftreten der Corona-Pandemie im Frühjahr vergangenen Jahres stellte die Betriebsschließungsversicherung eher eine Randsparte dar, die als Zusatz zur Geschäftsinhaltsversicherung, beispielsweise für Gastronomiebetriebe oder Betriebe der Lebensmittelbranche, verkauft worden war. In anderen Branchen hatte sie bis März 2020 wohl kaum jemand wirklich auf dem Schirm. Als Leistungsauslöser galt eine behördlich veranlasste Schließung zur Vermeidung der Ausbreitung von Krankheiten nach IfSG, d.h. es konnten Leistungsansprüche mit Allgemein- oder mit Einzelverfügung geltend gemacht werden (über deren Auslegung sich aktuell die Gerichte streiten dürfen). Der plötzliche Boom und die Differenzen daraus führten wenig später zu einem kompletten Annahmestopp bei nahezu allen Versicherern dieser Sparte.
Aussichten und Neuerungen
Aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie ist das Interesse an diesem Versicherungsbaustein von gefühlt jeden Betriebs aller denkbarer Sparten in die Höhe geschnellt. Die Versicherer hat dieses Signal erreicht, weshalb seit Herbst 2020 nach und nach neue Tarife aufgelegt werden. Dabei änderte sich auch die Beschreibung des Leistungsauslösers.
Leistungsauslöser ist jetzt eine behördlich angeordnete Schließung per Einzelverfügung. Das bedeutet konkret, dass der versicherte Betrieb direkt von Infektionskrankheiten betroffen sein muss. Eine Leistung bei Allgemeinverfügung wird es nicht mehr geben. Zusätzlich gehen einige Versicherer dazu über, in den Bedingungswerken der neuen Tarife Ausschlüsse für Pandemie/Epidemie aufzunehmen und beispielsweise nur noch für „normale“ Krankheiten des Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu leisten wie Salmonellen etc.
Achtung: Bei Alttarifen, also bei Bedingungswerken, die auch bei Allgemeinverfügung greifen könnten, ist mit Änderungskündigungen zu rechnen, da die Gesellschaften diese Verträge früher oder später auf die neuen Tarife umstellen werden.
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.
laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.
Weitere Zielregionen:
- Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
- Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
- Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
- Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
- Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
- Borgsdorf: Pinnow
- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
Reichelt Versicherungsmakler
TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen
Häufig genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion, um eine vollständige Schließung des Betriebes zu veranlassen. Und genau darauf sollten Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein. Neben der Sorge um Kunden und Mitarbeiter steht der Unternehmer vor einem gravierenden Problem: Während die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Steuer etc. weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.
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