Betriebliche Krankenversicherung
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Wichtige Fakten im Überblick
Leistungen Betriebliche Krankenversicherung
Was ist eine Betriebliche Krankenversicherung
Betriebliche Krankenversicherung – Ein Bonus für Ihre Mitarbeiter und für Ihre Firma!
Immer mehr Firmen müssen feststellen, dass die Anzahl der Arbeitnehmer stetig abnimmt und das Durchschnittsalter der Belegschaft steigt.
Drei Problemfelder ergeben sich daraus für den Arbeitgeber:
- Es wird zunehmend schwieriger den Bedarf an Fach- und Führungskräften zu decken. Das betrifft sowohl die Gewinnung neuer, als auch die Bindung vorhandener Mitarbeiter.
- Die Belegschaft wird im Durchschnitt immer älter. Da die krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit zunehmendem Alter steigen, führt das zu einem erheblichen Produktivitätsverlust und zu einer Erhöhung der krankheitsbedingten Kosten.
- Die Leistungen in der GKV werden immer weiter reduziert und das trotz steigender Beitragssätze. Durch die schlechtere Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter verlängern sich die Genesungs- und damit die Ausfallzeiten und darüber hinaus steigen durch die Erhöhung der Beitragssätze auch noch die Lohnnebenkosten.
Durch eine betriebliche Krankenversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen wieder sinken und durch den zusätzlichen Versicherungsschutz bieten Sie den MitarbeiterInnen einen Mehrwert, den diese so auf dem freien Markt – wegen der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen – vielleicht gar nicht mehr bekommen können. Es ergibt sich hier für Sie und Ihre Mitarbeiter eine klassische Win-Win-Situation.
Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.
Funktionsweise der bKV (Betriebliche Krankenversicherung)
Grundsätzlich ist die „betriebliche Krankenversicherung“ als solche nicht definiert. Allgemeingültig ist, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Krankenversicherungen schließt. Er wählt dazu einen oder mehrere Tarife für seine Mitarbeiter aus, oder stellt eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Versicherer verschiedene Voraussetzungen definiert, unter denen sie bestimmte Tarife anbieten oder tarifliche Vergünstigungen einräumen.
Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern gefordert. Werden diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung gewährt.
Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt zum Teil nur eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Diese ist bei einigen Anbietern wiederum mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, so dass jeder Mitarbeiter auch Versicherungsschutz erhält.
Je nach Versicherungsgesellschaft können weitere Vorgaben des Versicherers gegeben sein. So setzen einige Versicherer voraus, dass es zumindest ein Sammelinkasso bei der Firma gibt. Andere fordern auch, dass die Firma der Versicherungsnehmer und damit gleichzeitig der Beitragsschuldner ist. Darüber hinaus gibt es berufsgruppenbezogen unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer.
Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung
- Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen
- Vergünstigte Konditionen
- Verbesserung der Arbeitszufriedenheit
Ein Beispiel: Einer Ihrer Kundendienst-Mitarbeiter hatte schon lange Rückenprobleme. Nach einem Bandscheibenvorfall hat er nun endlich beschlossen, etwas für seine Gesundheit zu tun und beginnt regelmäßig Sport zu treiben. Bei einer seiner Joggingrunden übersieht er allerdings ein Schlagloch. Er stolpert so unglücklich, dass er sich mehrere Bänder im Knie reißt. Stehen und erst recht Autofahren sind ihm nun leider nicht mehr möglich. Glücklicherweise hatten Sie in der Woche zuvor eine betriebliche Krankenversicherung mit einem Tarif abgeschlossen, der Ihren Mitarbeitern für ambulante und stationäre Operationen, wahlärztliche Behandlung und bei stationären Operationen ein Einbettzimmer sichert. Ihr Mitarbeiter kann daher einen ausgewiesenen Spezialisten für die notwendige Operation konsultieren.
Ihrem Mitarbeiter selbst wäre ein solcher Versicherungsschutz aufgrund seiner Vorerkrankungen höchstwahrscheinlich verwehrt geblieben.
Vorteile des Arbeitgebers
- Imageaufwertung des Unternehmens
- Attraktivität bei der Mitarbeitergewinnung steigt
Weiter im Beispiel: Auch für Sie ergibt sich durch die Entscheidung für eine bKV ein unmittelbarer Nutzen. Aufgrund der Behandlung durch den Spezialisten verheilen die Folgen der Operation ungewöhnlich schnell. Und da Ihr Mitarbeiter durch die Zusatzversicherung als Privatpatient gilt, ließ sich die Wartezeit auf die Operation auch beträchtlich verkürzen, so dass die Ausfallzeit Ihres Mitarbeiters nur einen Bruchteil dessen betrug, was ohne Zusatzversicherung zu erwarten gewesen wäre.
Aber auch Ihr Mitarbeiter freut sich natürlich, dass ihm aufgrund Ihrer Fürsorge viele Wochen mit Schmerzen erspart wurden.
Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung
Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst
erhältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind.
Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind drei Konstellationen denkbar und möglich:
Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt auch durch den Arbeitnehmer
Diese Variante ist für den Arbeitgeber die einfachste. Der Arbeitgeber schließt lediglich einen Rahmenvertrag ab und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise sehr schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Versicherern angeboten.
Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber
Bei dieser Variante ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zu der oben genannten Variante. Sie wird nur von ein paar weiteren Anbietern als Möglichkeit zur Verfügung gestellt, da die Abwicklung einfacher zu organisieren ist.
Die Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Bei der Arbeitgeberfinanzierten bKV gibt es wiederum zwei Möglichkeiten. Laut Urteil des Bundesfinanzhofs sind die Beiträge zur bKV als Sachlohn anzusehen und dementsprechend steuerlich zu behandeln. Die Entscheidung wurde am 28.06.2019 im Bundessteuerblatt BStBI II 2019, S. 371 veröffentlicht und ist nunmehr als verbindlich anzusehen.
- Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben.
- Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal.
Der Vorteil: So lange die Beiträge pro Mitarbeiter unter der Freigrenze von 44 Euro liegen, sind diese steuerfrei. Ein echter Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gilt jedoch zu beachten, dass Arbeitgeber in ihrer Gestaltung der bKV frei sind. Somit kann es sich sowohl um Bar- als auch Sachlohn handeln. Je nachdem, ob die Beiträge zur bKV vom Arbeitgeber direkt an den Versicherer abgeführt werden oder auf das Gehaltskonto des Mitarbeiters fließen.
Was ist beim Abschluss einer Betriebliche Krankenversicherung zu beachten?
In Zeiten des Fachkräftemangels und Personalfluktuation intensivieren Unternehmen Ihre Anstrengungen, Mitarbeiter zu motivieren. Die Entscheidung eines Mitarbeiters sich von einem Unternehmen zu trennen, liegt häufig in einer Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Anreizen und zu leistenden Arbeitsbeitrag. Daher ist es wichtig, dass Sie als Arbeitgeber positive Motivatoren einführen. Besonders unter den Aspekten einer gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung sollten Sie aufmerksam ihre Mitarbeiter beobachten, ob Verhaltensveränderungen auftreten, die eine Folge einer betrieblichen Überlastung sein könnten.
Freie Auswahl aus starken Gesundheitsleistungen
Auch bei der betrieblichen Krankenversicherung heist es: „Leistungen vergleichen“
- Welche Leistungen/Budget-Lösungen werden angeboten?
- Gibt es eine Gesundheitsprüfung
- Gibt es Wartezeiten
- Gibt es eine Mindest-Personen Anzahl pro Tarif?
- Sind die Tarife sind mit oder ohne Sparanteil für das Alter kalkuliert?
- Ist die Absicherung von Familienmitgliedern zu günstigen Konditionen möglich?
- Wie erfolgt die Leistungsabwicklung mit Arbeitnehmern (Verwaltungsaufwand)?
- usw.
Seit 2018 gelten die Beiträge der bKV als steuerbegünstigter Sachbezug!
Zunächst war umstritten, ob Beiträge zur bKV als Barlohn oder steuerfreier Sachlohn anzusehen sind. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs herrscht aber inzwischen Klarheit. Die Entscheidung wurde am 28.06.2019 im Bundessteuerblatt BStBl II 2019, S. 371 veröffentlicht. In einem BMF-Schreiben vom 13.04.2021 zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG) heißt es zudem wörtlich:
„Unter diesen Voraussetzungen ist Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG u. a.:
- die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitgeber (BFH-Urteil vom 7. Juni 2018, a.a.O.)…“
Bedeutet also konkrekt: Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren, solange die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird. Zahlt der Arbeitgeber hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung aus, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn.
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.
laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.
Weitere Zielregionen:
- Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
- Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
- Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
- Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
- Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
- Borgsdorf: Pinnow
- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
Reichelt Versicherungsmakler
TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen
Sie haben die Möglichkeit, sich als Arbeitgeber aktiv und ab sofort an der Gesundheit ihrer Kollegen zu beteiligen. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern einen jährlichen Zuschuss zur Verfügung und Ihre Mitarbeiter können daraus individuelle Gesundheitsleistungen auswählen (z.B. Brille, Zahnbehandlungen oder Krankengymnastik). Bitte bedenken Sie, dass nicht jeder Mitarbeiter sich eine zusätzliche Krankenversicherung leisten kann. Vorerkrankungen, altersbedingte Beschwerden oder zusätzlichen Kosten erschweren den Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung.
Hier haben Sie die Möglichkeit gegen verhältnismäßig kleine Versicherungs-Prämien in das Wohlbefinden und die Gesundheit Ihres Teams zu investieren unter steuerlicher Berücksichtigung.
Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken und Sie steigern Ihre Arbeitgeberattraktivität. Kontaktieren Sie uns, um in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und damit in Ihr Unternehmen zu investieren.
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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.