Betriebliche Gruppenunfallversicherung
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Wichtige Fakten im Überblick
Leistungen Betriebliche Gruppenunfallversicherung
Was ist eine Betriebliche Gruppenunfallversicherung
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg Ihrer Firma. Mit einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schützen sich und Ihre Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Und das zu besonders attraktiven Konditionen.
Was ist versichert?
Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. – diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert). In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufungen nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich tätigkeit) vorgesehen. Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter entsprechend der eigenen Lebenssituation, gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.
Für wen ist die Gruppen-Unfallversicherung?
Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich. Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:
- Firmeninhaber
- Mitarbeitende Angehörige
- sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
- Arbeiter
- Auszubildende
- Geringfügig Beschäftigte
Warum ist der Abschluss einer Unfallversicherung zu empfehlen?
Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse nur unzureichend versorgt. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummenkombinationen.
Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.
Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind entsprechend dem Vertragsumfang alle vorher vereinbarten Leistungsarten (z. B. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, etc.).
Die Gruppenunfallversicherung schützt die versicherten Personen bei Unfällen üblicherweise weltweit rund um die Uhr. Auf Wunsch können auch nur Arbeits- und Wegeunfälle oder Dienstreisen abgesichert werden.
Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif bieten kann.
Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den nachstehenden Seiten beschreiben wir daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Gruppenunfallversicherung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da!
Der Unfallbegriff – was ist ein versicherter Unfall?
Für einige der Leistungspunkte ist es wichtig, den Unfallbegriff im versicherungstechnischen Sinn zu kennen: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Wichtig bei dieser Definition sind die folgenden fünf Merkmale: unfreiwillig, Gesundheitsschädigung, von außen, Ereignis und plötzlich. Fehlt eines oder mehrere dieser Merkmale, ist kein Unfall im Sinn der Bedingungen gegeben.
Für einige der Leistungspunkte ist es wichtig, den Unfallbegriff im versicherungstechnischen Sinn zu kennen: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Wichtig bei dieser Definition sind die folgenden fünf Merkmale: unfreiwillig, Gesundheitsschädigung, von außen, Ereignis und plötzlich. Fehlt eines oder mehrere dieser Merkmale, ist kein Unfall im Sinn der Bedingungen gegeben.
Erhöhte Kraftanstrengung
Durch die entsprechende Klausel können die durch die erhöhte Kraftanstrengung verursachten Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche und alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule und auch Gelenksverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken versichert werden. Nicht versichert sind Schädigungen der Bandscheiben.
Verletzungen durch Eigenbewegung
Eigenbewegungen sind Bewegungen ohne erhöhte Kraftanstrengung. Als Eigenbewegungen bezeichnet man Reflexbewegungen/-handlungen oder typische Bewegungen eines Menschen bzw. seines Körpers, die ohne ein gleichzeitiges, direkt und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis durchgeführt wurde. Typische Beispiele einer Eigenbewegung sind das Umknicken beim Gehen oder Joggen, körperliche Drehbewegungen beim Sport oder Erschrecken mit unmittelbarem Sturz.
24-Stunden-Deckung (auch Freizeitunfälle)
In der Gruppenunfallversicherung kann teilweise gewählt werden, ob der Versicherungsschutz nur bei Unfällen während der Arbeit (sowie dem direkten Hin- und Rückweg) greift oder auch im privaten Bereich der versicherten Personen. Wenn der private Bereich mitversichert gilt, erhalten die mitversicherten Personen auch Leistungen für Freizeitunfälle.
Tod
Eine Todesfallleistung ist nicht generell mitversichert und muss meist gesondert beantragt werden. Die Leistung wird fällig, wenn die Folgen eines Unfalles so schwer sind, dass die versicherte Person innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (z.B. 1 Jahr) aufgrund der Unfallfolgen verstirbt. Mit der Leistung können dann z.B. die Bestattungskosten abgedeckt werden.
Anrechnung von Vorschäden (Mitwirkungsanteil)
Der Mitwirkungsanteil legt fest, ab welchem Grad der Miteinwirkung bereits vorhandener Schäden, Krankheiten und Gebrechen ohne Vorinvalidität an Körperteilen und Sinnesorganen eine Kürzung der Invaliditätsentschädigungsleistung vorgenommen wird. Beispiel: Durch einen Unfall muss der rechte Fuß amputiert werden. Während der Untersuchung stellt sich heraus, dass ein früherer Kreuzbandriss an der Gesundheitsschädigung bzw. Ihrem Umfang mitgewirkt hat. Der Arzt im Krankenhaus bemisst den Mitwirkungsanteil auf 60 %. Im Falle einer Anrechnung der Vorschäden ab 50 % wird der damalige Kreuzbandriss auf die Invaliditätsleistung angerechnet (die Invaliditätsleistung wird gekürzt). Sofern der Tarif aber Vorschäden erst ab einem höheren Mitwirkungsanteil berücksichtigt, wird der Invaliditätsgrad des gesamten Fußes berechnet.
Behinderungsbedingter Mehraufwand
Wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität verbleibt, führt dies oft zu einer Behinderung. Die zusätzlichen Kosten für Umbaumaßnahmen (z.B. Umbau des PKW, der Wohnung, Blindenhund usw.) können über diese Position zusätzlich abgesichert werden.
Sofortleistung bei schweren Verletzungen
Generell erhalten Sie aus der Unfallversicherung erst eine Leistung, wenn eine gewisse Karenzzeit (z.B. 15 Monate) verstrichen ist, da die Höhe der Invalidität erst dann festgestellt werden kann. Die Sofortleistung bei schweren Verletzungen wird sofort fällig. Bei welchen Verletzungen (teilweise auch Krebserkrankungen) die Leistung fällig wird, ist in den Vertragsbedingungen geregelt.
Übergangsleistung
Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teuere Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die Übergangsleistung zur Auszahlung, sofern eine solche vereinbart wurde.
Unfallrente
Eine Unfallrente ist nicht generell mitversichert und muss gesondert beantragt werden. Grundsätzlich erhalten Sie aus der Unfallversicherung eine Leistung in Form einer einmaligen Kapitalzahlung. Die Unfallrente wird monatlich in vereinbarter Höhe ausgezahlt, wenn durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von z.B. mind. 50 % verbleibt. Die Höhe der monatlichen Rente (z.B. 250 -2.500 € sowie der entsprechende Invaliditätsgrad (z.B. 25 – 90 %) kann innerhalb bestimmter Grenzen gewählt werden.
Unfall-Krankenhaustagegeld
Das Unfall-Krankenhaustagegeld kann optional in die Unfallversicherung eingeschlossen werden und leistet, wenn der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus aufgrund eines Unfalls notwendig ist. Die vereinbarte Leistung wird für jeden Tag gezahlt, an dem sich die versicherte Person in der medizinisch notwendigen stationären Behandlung befindet. Ambulante Behandlungen führen nicht zur Leistungspflicht.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld wird im Anschluss an das Unfall-Krankenhaustagegeld für die Zeit der Genesung gezahlt. Meist ist das Genesungsgeld auf 100 Tage und die Anzahl an Tagen in der stationären Behandlung beschränkt.
Unfalltagegeld
Diese Leistung kann ebenfalls gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Beruht eine Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall leistet der Versicherer das Unfalltagegeld in entsprechender Höhe.
Bergungskosten
Unter Bergungskosten versteht man die Kosten für erforderliche Such- und Rettungsmaßnahmen sowie Transportkosten ins nächste Krankenhaus. So sind hierüber z.B. auch die hohen Kosten für eine Bergung mittels Hubschrauber abgesichert.
Kosmetische Operationen
Die Kostenübernahme kosmetischer Operationen bezieht sich auf kosmetische Korrekturen, die infolge eines Unfalls entstehen. Es werden z.B. die Kosten für die Entfernung entstellender Narben (vor allem im Gesicht) übernommen, die man sich z.B. nach einem Sturz in eine Glasscheibe zugezogen hat.
Bauch- und Unterleibsbrüche
Bauch- und Unterleibsbrüche entstehen meist spontan (oft bei schwerem Heben), ohne dass ein Unfallereignis vorgelegen hat. Deshalb lösen solche Brüche auch keine Leistungen der privaten Unfallversicherung aus, es sei denn, dies ist explizit mitversichert.
Zahnersatz-/Zahnbehandlungskosten
Die Übernahme von Zahnersatz- / Zahnbehandlungskosten bezieht sich auf Behandlungen, die infolge eines Unfalls entstehen. Es werden z.B. die Kosten für die Behandlung übernommen, wenn man bei einem Sturz die Zähne beschädigt oder sich diese komplett ausschlägt.
Bewusstseinsstörung durch Medikamente / Alkohol / Herzinfarkt / Schlaganfall
Grundsätzlich sind Unfälle, die im ursächlichen Zusammenhang mit Geistes- oder Bewusstseinsstörungen entstehen, ausgeschlossen. Dazu zählen Alkohol- und drogenbedingte Bewusstseinsstörungen ebenso wie Schlaganfälle, epileptische Anfälle usw.
Ersticken/Ertrinken/Erfrieren
Ob der Tod durch Ertrinken unter Wasser, Ersticken oder Erfrieren immer den Unfallbegriff erfüllt, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es wurde diskutiert, ob das Ertrinken unter Wasser, Ersticken oder Erfrieren als „plötzlich“ angesehen werden kann. Damit Klarheit für den Kunden geschaffen wird, haben viele Versicherer die genannten Punkte als Unfallursache in den Bedingungen aufgenommen.
Infektion durch Insekten- oder Tierbisse /-stiche (z. B. Zecken) + Infektion von Wunden + Impfschäden
Generell liegt bei Infektionen, Insekten- oder Tierbisse/-stiche kein Unfall im Sinne der Bedingungen vor, da viele Gerichte eine einfache, geringfügige Hautverletzung durch einen Stich nicht als Unfall ansehen. Folglich gäbe es auch keine Leistung, wenn dadurch eine Invalidität verbleibt. Viele Versicherer bieten für derartige Schäden durch Aufnahme der entsprechenden Klausel dennoch Versicherungsschutz. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn Sie durch einen Zeckenbiss eine Borreliose oder eine Infektion in Folge einer Impfung erleiden.
Rettung von Personen und Sachen
Grundsätzlich begibt man sich bei der Rettung von Menschen oder Sachen bewusst in eine Gefahrensituation. Somit ist die nötige „Unfreiwilligkeit“ in der Unfalldefinition nicht gegeben. Nur über den Einschluss der Klausel kann dann eine Leistung aus der Unfallversicherung erfolgen.
Strahlenschäden (außer Kernenergie)
Gesundheitsschäden durch Strahlen sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gerade für Menschen die beruflich, z.B. im Krankenhaus, Strahlen ausgesetzt sind oder mit Strahlen behandelt werden, ist der Einschluss derartiger Schäden wichtig. Schäden durch Kernenergie sind aktuell nicht versicherbar.
Tauchtypische Gesundheitsschäden
Beim Tauchen können Gesundheitsschäden entstehen, die nicht die Merkmale eines Unfalles aufweisen. Oft fehlt es an der „Plötzlichkeit des Ereignisses“, das den Schaden auslöst. Dies ist jedoch Voraussetzung für die Anerkennung als Unfall. Die meisten tauchtypischen Gesundheitsschäden entstehen aber durch den längeren Aufenthalt in tiefem Wasser. Diese Schäden können beispielsweise sein:
- Lungenüberdruck
- Caissonkrankheit
- Tiefenrausch
- Trommelfellverletzungen
- Blaukommen
- Barotrauma
- Hyperventilation
Diese Lücken schließen verschiedene Unfallversicherungen durch die Gewährung von Leistungen bei solchen Gesundheitsschäden. Die Kosten für eine Behandlung in der Dekompressionskammer sind sehr hoch und werden von den Versicherern unterschiedlich behandelt. Tauchern empfehlen wir daher dringend einen genauen Blick in die Bedingungen.
Vergiftung durch Gase oder Dämpfe
Vergiftungen, die durch Gase oder Dämpfe entstehen, wirken nicht „von außen“ auf den Körper ein. Daher ist der explizite Einschluss derartiger Gesundheitsschädigungen nötig.
Vergiftung durch Nahrungsmittel
Genau wie die Vergiftung durch Gase oder Dämpfe wirken diese Vergiftungen nicht „von außen“ auf den Körper. Daher ist auch hier der Einsatz einer separaten Klausel nötig.
Kurkostenbeihilfe
Wenn im Anschluss an die Heilbehandlung nach einem Unfall eine Kur-/Reha-Maßnahme erforderlich ist, müssen Sie oft einen Teil dieser Kosten selbst tragen, falls die gesetzliche Krankenkasse nicht alle anfallenden Kosten übernimmt. Diese Differenz kann mit der Leistung aus der Unfallversicherung teilweise oder komplett abgesichert werden.
Assistance-Leistungen
Assistance-Leistungen bieten viele Versicherer optional gegen Mehrbeitrag an. Assistance-Leistungen sind z.B. Beratungs-, Hilfs- und organisatorische Leistungen (wie z.B. Service-Hotlines, Besorgungen, Einkäufe, Überführungen, Pflegeplatzgarantie…) usw. Der Umfang der versicherten Leistungen ist je nach gewähltem Versicherer sehr unterschiedlich.
Kriegs-/ Bürgerkriegsereignisse
Unfälle, die durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dadurch hätten Sie als Urlauber keinen Versicherungsschutz, wenn Sie während eines Urlaubes von einem Krieg oder Bürgerkrieg überrascht würden.
Meldefrist für Ansprüche bei Invalidität (Eintritt/Meldung)
Bei den meisten Unfallversicherungen ist der Versicherte verpflichtet, unverzüglich den Eintritt eines Unfallereignisses zu melden. Wird dies nicht beachtet, kann dies zu Leistungskürzungen führen. Längere Meldefristen verhindern derartige Fehler.
Meldefrist für Ansprüche bei Unfalltod nach Kenntnisnahme
Auch bei Unfalltod gelten entsprechende Meldefristen. Die Verlängerung dieser Meldefristen schafft für Sie und Ihre Hinterbliebenen zusätzliche Sicherheit bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Die hier aufgeführten Erläuterungen zu den Leistungspunkten der verschiedenen Tarife sollen ausschließlich dem besseren Verständnis dienen. Sie stellen keinesfalls eine abschließende Leistungsübersicht dar. Die konkreten Versicherungsbedingungen führen die Leistungen vollständig auf. Für Fehler oder zwischenzeitliche Änderungen wird keine Haftung übernommen.
Was ist beim Abschluss einer Betriebliche Gruppenunfallversicherung zu beachten?
Vorteile einer Gruppen-Unfallversicherung für Arbeitgeber
- BeitragsvorteilDer Beitrag zur Gruppen-Unfallversicherung ist deutlich günstiger als der zu einer vergleichbaren Einzel-Unfallversicherung.
- Zusätzliche SozialleistungDurch die Übernahme der Gruppenunfallversicherungsbeiträge der Mitarbeiter als zusätzliche Sozialleistung, werden diese enger an das Unternehmen gebunden.
- Besonderes Angebot für Ihre MitarbeiterEs besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter die günstigen Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung aus dem Arbeitslohn selber finanzieren.
Die steuerliche Behandlung einer Gruppenunfallversicherung
Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar.
Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer, richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.
Ohne Direktanspruch Wurde dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Kommt es nun zu einem Leistungsfall und zu einer Auszahlung der Versicherungssumme an den Artbeitnehmer, so ist die geleistete Versicherungssumme steuerfrei. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden.
Läuft die Auszahlung über den Arbeitgeber, so gilt diese als steuerpflichtge Betriebseinnahme. Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsschluss, spätestens jedoch im Leistngsfall. vorgelegt werden.
Mit Direktanspruch Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern.
Eine Durchschnittsbildung ist möglich. Beträgt also der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19%) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119,00 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von 20 % (zzgl. Soli und pauschaler KiSt) auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen.
Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme an den Arbeitnehmer wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt.
Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern.
Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater.
Stand: 05/2021
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.
laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.
Weitere Zielregionen:
- Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
- Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
- Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
- Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
- Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
- Borgsdorf: Pinnow
- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
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Mit der Gruppen-Unfallversicherung schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor finanziellen Folgen durch Unfälle. Über einen Vertrag können Sie mehrere Personen absichern. Aus diesem Grund sind die Abschlusskosten bzw. Verwaltungskosten geringer (im Vergleich) als einzelne Unfallversicherungen. Daraus ergibt sich ein deutlicher Beitragsvorteil.
Auch wenn Arbeits- oder Dienstunfälle über die zuständige Berufsgenossenschaft versichert sind, sind die gesetzlichen Entschädigungsleitungen an genau definierte Vorgaben gebunden. Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung schützt die Versicherten weltweit, rund um die Uhr, unabhängig vom Arbeitsbereich und mit individuell wählbaren Leistungen. Neben der Invaliditätsleistung können Leistungen wie z.B. Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung, Unfallrente, Bergungskosten gewählt werden. Als Arbeitgeber zeigen Sie damit Wertschätzung und fortwährende Fürsorge um Ihre Mitarbeiter. Die steuerliche Behandlung der Leistungen richtet sich nach der jeweils vertraglichen Gestaltung. Auf Wunsch stimmen wir uns gern mit Ihrem Steuerberater ab, damit Ihr Aufwand gering bleibt.
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