Berufsrechtsschutz
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Wichtige Fakten im Überblick
Leistungen Berufsrechtsschutz
Was sind die Aufgaben der Berufsrechtsschutz
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Parteien einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung die Kosten bis zur einschließlich ersten Instanz selbst tragen müssen – unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens. Gerade im Beruf kann es schnell zu Streitigkeiten bezüglich ungerechtfertigter Abmahnungen und Kündigungen, Formulierungen im Arbeitszeugnis, Regelungen im Arbeitsvertrag oder ausbleibender Gehaltszahlungen kommen. Die Berufsrechtsschutzversicherung kommt für Gerichtskosten, Gutachterkosten und Anwaltsgebühren bei arbeitsrechtlichen Differenzen auf.
Konflikte am Arbeitsplatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich nicht immer vermeiden. Für den Arbeitnehmer stellt das Arbeitsverhältnis die Existenzgrundlage dar. Kurzarbeit, Kündigung, ausstehende Entgeltzahlungen oder ein nicht wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis können diese bedrohen. Eine Berufsrechtsschutzversicherung sichert den Arbeitnehmer während seines Berufslebens und deckt die Kosten bei Rechtstreitigkeiten. In den unterschiedlichen Versicherungstarifen findet sich häufig auch die Bezeichnung Arbeitsrechtsschutz. Der Berufsrechtsschutz ist ein Baustein der Privatkunden-Rechtsschutzversicherung und schützt den Versicherungsnehmer vor Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Berufsschutz ist darüber hinaus auch für alle sonstigen Konflikte, die im Arbeitsleben entstehen können, zuständig.
Der Berufsrechtsschutz wird in Kombination mit der privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Der zusätzliche Baustein Berufsrechtsschutz kann zumeist kostengünstig eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht entstehen. Im Gegensatz zu sonstigen Zivilprozessen müssen die Parteien ihre Anwalts- und Gerichtskosten auch dann selbst bezahlen, wenn der Prozess gewonnen wird. (§12a Arbeitsgerichtsgesetz) Gerade, wenn es um eine Entlassung oder ausstehende Entgeltzahlungen geht, stehen dem Arbeitnehmer hierfür oft keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung. Eine Berufsrechtsschutzversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungskonzeptes.
Was ist beim Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung zu beachten?
Wie bei jeder Versicherung gilt es, das Preis-/Leistungsverhältnis der Tarife zu vergleichen. Grundsätzlich gibt es eine Wartezeit von drei Monaten, bevor der Versicherungsschutz greift. Eine allgemeine rechtliche Beratung vor Eintritt des Versicherungsfalls, also nur bei vermuteter Kündigung oder Versetzung, ist im Regelfall nicht versichert. Bei der Tarifwahl sind die Höhe der gewünschten Deckungssumme und der Selbstbeteiligung wichtiges Kriterium für die Beitragshöhe. Zu beachten ist auch, ob es eine freie Anwaltswahl gibt, oder ob der Versicherer diesen vorgibt.
Arbeitsrechtsschutz – Rechtsschutz im Beruf
In der Tarifbezeichnung bei Rechtsschutzversicherungen wird grundsätzlich weniger die Bezeichnung Arbeitsrechtsschutz verwendet, sondern Berufsrechtsschutz. Kurzarbeit, betriebsbedingte Kündigungen, Verstöße gegen den Arbeitsschutz… – die Hotlines der Rechtsschutzversicherer verzeichnen steigende Zahlen.
Abschluss nur in Kombination möglich: Einen alleinstehenden Berufsrechtsschutz dürfte es nach unserem Kenntnisstand am gesamten Markt nicht mehr geben. (Also ganz genau genommen, gibt es bei Advocard schon noch eine Stand-alone-Lösung – allerdings zu einem Beitrag, der höher liegt als viele Komplettlösungen und wir einfach unterstellen, dass dieses Produkt deshalb keinerlei Bedeutung hat.) Da das Risiko so extrem ist, dass es ohne andere Rechtsbereiche, die beitragsmäßig quersubventionieren, für einen Versicherer nicht mehr tragbar ist. Dass sich viele Kunden gezielt gegen Probleme absichern, die sie in absehbarer Zeit auf sich zukommen sehen, tat sicher das seine dazu.
Ungünstig und deshalb Hauptargument für die Absicherung ist auch die gesetzliche Regelung, dass in einem Arbeitsrechtsverfahren jede Seite für die eigenen Kosten aufkommen muss. Anders als etwa im Zivilverfahren muss die unterliegende Seite nicht für die Kosten aufkommen, die der anderen Seite entstanden sind (siehe § 12a Arbeitsgerichtsgesetz ).
Arbeitsrecht ist also nur noch „verpackt“ in Komplettlösungen wie z. B. unserem Deckungskonzept mit der Concordia Versicherung erhältlich. Dieses erfuhr kürzlich übrigens eine Reihe von interessanten Neuerungen. Auch unser neues Deckungskonzept mit Roland Rechtsschutz ist so aufgebaut, dass man für die meisten rechtlichen Probleme gerüstet ist, die einem im Leben begegnen können. Bei Anbietern, die noch „Bausteintarife“ anbieten, wird ein Berufs-RS nur in Verbindung mit ein oder mehreren anderen Bausteinen erhältlich sein.
Berufsrechtsschutz für angestellte Geschäftsführer
Angestellte Geschäftsführer fallen übrigens nicht unter den Schutz des Arbeitsrechts. Für sie gilt das Gesellschaftsrecht. Daher bietet ihnen ein klassischer Berufsrechtsschutz keinerlei Schutz. Nicht jeder Geschäftsführer ist automatisch auch ein „Großverdiener“. Nehmen wir einfach einen kleinen Familienbetrieb, der als GmbH geführt wird, damit das Eigenheim im Fall einer Insolvenz nicht mit liquidiert wird (empfehlen Sie allen Ihren Kunden, die GGF sind unbedingt auch eine D&O, damit das Eigenheim im Falle einer Insolvenz auch wirklich nicht mit liquidiert wird!). Nun stirbt der Patriarch und bis der Sohn mit dem Studium fertig ist, wird ein altgedienter Meister als Geschäftsführer eingesetzt. Nun bräuchte er eigentlich einen speziellen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Speziell für solche Fälle gibt es aber bereits Lösungen mit einer integrierten bzw. integrierbaren Lösung.
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
Risikoanalyse und BedarfsermittlungDie Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
DokumentationNicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
MaklervertragMit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
VertragsgestaltungDie Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.
laufende Betreuung und VerwaltungEin Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei SchädenNeben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.
Weitere Zielregionen:
- Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
- Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
- Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
- Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
- Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
- Borgsdorf: Pinnow
- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
Reichelt Versicherungsmakler
TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen
Eine Rechtsschutzversicherung kann durch den Berufs-Rechtsschutz ergänzt werden. Zum versicherten Bereich der Berufs-Rechtsschutz werden rechtliche Interessen erfasst, die im Zusammenhang mit einer beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeit (z.B. Angestellter, Beamter) stehen.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können durch unberechtigte Abmahnungen, Kündigungen oder ausstehender Gehaltszahlungen ausgelöst werden. Insbesondere im Arbeitsrecht besteht ein hoher Versicherungsbedarf. Hintergrund ist, dass die Kosten im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses in der ersten Instanz von jeder Partei selbst zu tragen sind. Auch im Falle eines Obsiegens besteht keine gesetzliche Kostenerstattungspflicht.
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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.