Bauherrenhaftpflichtversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Bauherrenhaftpflichtversicherung

Was sind die Aufgaben der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe.

Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für Bauherren.

Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss diese separat beauftragt werden.

Kleinere Bauvorhaben (z. B.: An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Summe.

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z. B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht.

Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht mitversichert?

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Veränderung des Grundwasserspiegels
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

Was ist beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung zu beachten?

Prinzipiell gilt: Für alles haftet der Bauherr – selbst dann, wenn er am Bau keine Eigenleistung erbringt, sondern Architekten mit Planung, Statik und Bauleitung und Bauhandwerker mit der Ausführung betraut. Die Verantwortung für die Baustelle als solche kann er nicht delegieren. Sogar aufgestellte „Betreten verboten“-Schilder verhindern nicht, dass der Bauherr für Personen- und Sachschäden auf der Baustelle haftbar gemacht werden kann. Ein unüberschaubares Risiko, das durch die eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgesichert werden kann.

„Betreten verboten“ reicht nicht aus

Sie kommt von Baubeginn bis Abnahme für Schäden auf, die Dritten im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen. Also zum Beispiel für den Fall, dass ein Kind in die Baugrube stürzt. Wie bei einer Privat-Haftpflichtversicherung ist auch hier der „kleine Rechtsschutz“ inklusive, denn die Versicherung überprüft Schadenersatzansprüche Dritter erst auf ihr Richtigkeit, ehe sie zahlt und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Eigenleistung beim Hausbau

Um den Bauherren vor bösen Überraschungen und finanziellen Mehrbelastungen beim Hausbau zu schützen, ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung unumgänglich. Nun dürfte in diesem Zusammenhang auch für jeden nachvollziehbar sein, dass man als Bauherr nicht nur Aufträge erteilt und Arbeiten verteilt, sondern gewisse Dinge selbst ausführen möchte. Sei es, weil man sich der eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse bewusst ist oder/und um die finanziellen Mehrbelastungen im Rahmen zu halten. Ist dies der Fall, sollten Sie Ihre Kunden unbedingt über den Punkt „Eigenleistung“ in Kenntnis setzen. Zwar ist es löblich, wenn der Bauherr selbst mit „anpackt“, doch für den Versicherer zählt in diesem Zusammenhang ein anderer Aspekt: Werden nämlich Arbeiten von Laien ausgeführt, ist das Risiko eines Schadens oder eines Fehlers höher. Dieses Risiko wird beim Abschluss mit einkalkuliert, so dass folglich Eigenleistungen bei den meisten Versicherungsgesellschaften zwar bis zu bestimmten Sublimits mitversichert sind, darüber hinaus jedoch gegen Zuschlag berechnet werden.

  • Tipp: Vor Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung empfehlen wir, die bestehende Privathaftpflichtversicherung zu prüfen. Oftmals besteht in diesem Segment bereits guter Schutz, in welches bereits Punkte aus der Bauherren-Sparte hineinfallen, z. B. durch unser PHV-Deckungskonzept mit BSG. Hier ist die Bauherren-Haftpflicht für Neu- sowie Umbauten bereits bis 500.000 Euro eingeschlossen.

Ist dennoch eine gesonderte Absicherung vonnöten, schafft Gothaer mit außerordentlichen Deckungshighlights die Möglichkeit, auch die Eigenleistung Ihrer Kunden abzusichern. Im Bauherren-Haftpflichtprodukt gelten sowohl Eigenleistung als auch Nachbarschaftshilfe bis 25.000 Euro als mitversichert. Höhere Versicherungssummen sind gegen Zuschlag realisierbar. Auch bei Die Haftpflichtkasse gelten 25.000 Euro grundsätzlich als prämienfrei mitversichert. Auch hier lässt sich diese Summe auf Wunsch bis zur Bausumme gegen Beitragszuschlag beantragen. Bei Die Haftpflichtkasse ist es außerdem für Ihren Kunden möglich, selbst die Planung und Bauleitung (ebenfalls gegen Beitragszuschlag) zu beantragen. Der Versicherungsnehmer braucht hierfür keine spezielle Ausbildung. (Stand: 08/2020)

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Ob auf der Baustelle oder im fertigen Eigenheim: Bauherren unterliegen großen Haftungsrisiken. Aber selbst die wasserdichteste Finanzierung kann nicht abdecken, was an finanzieller Belastung auf den Bauherren zukommen kann, wenn jemand auf der Baustelle zu Schaden kommt.

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.

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Durch regelmäßige Weiterbildung bauen wir unser Fachwissen kontinuierlich aus. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner für Ihre Versicherungen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

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